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Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschland 
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Beitrag Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschland
Hallo an alle,

da ich in NL wohne und Fahrzeugzulassung hier scheinbar wesentlich einfacher und logischer gehandhabt werden,
benötige ich von euch ein paar Infos, wie ein Wagen aus NL hier zugelassen werden kann.


Der Wagen, ein 96 VVC, mit aktuellem holländischem APK (TüV)
Die Dateninformationen sind in holl. Fahrzeugdokumenten eher spärlich,
aus diesem Grund wurde eine Briefkopie eines identischen deutschen Fahrzeugs vorgelegt.

Das Strassenverkehrsamt will eine auf das Fahrzeug ausgestellte CoC oder TüV Vollabnahme!?

Wieso muss eine TüV Abnahme durchgeführt werden, wenn es nach Rechtslage für ein EU Fahrzeug mit ausländischen TüV
nicht notwendig ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... E001004123
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat

(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Untersuchung im Sinne der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 12) in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Fahrzeug in Betrieb war, nachgewiesen wird. Hinsichtlich der Frist für die nächste Hauptuntersuchung gilt Abschnitt 2 der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.
(2) Die Zulassungsbehörde hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und mindestens sechs Monate aufzubewahren. Sie hat das Kraftfahrt-Bundesamt über die Einziehung umgehend, mindestens jedoch innerhalb eines Monats, elektronisch zu unterrichten. Ausführungsregelungen zur Datenübermittlung gibt das Kraftfahrt-Bundesamt in entsprechenden Standards im Verkehrsblatt bekannt. Auf Verlangen der zuständigen ausländischen Behörde ist die eingezogene Zulassungsbescheinigung über das Kraftfahrt-Bundesamt zurückzusenden. Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde.
(3) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.


Wie sind eure Erfahrungen?

Viele Grüße
Franjo


Mo 22. Aug 2016, 16:03
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Registriert: Do 1. Dez 2011, 11:19
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Noch ein Auszug:
Quelle
WFEB Wirtschaftsverband Europäischer Binnenmarkt e.V.
http://www.wfeb.de/downloads/Anerkennun ... fungen.pdf

Anerkennung ausländischer TÜV-Prüfungen bei Wiederzulassung von importierten
Gebrauchtfahrzeugen

wesentliche Passage:
Somit ist die unterschiedliche Festlegung der Untersuchungsfristen der jeweiligen EUStaaten
durch EU-Recht gedeckt. Die Richtlinie 2009/40/EG spricht den Mitgliedsstaaten
das Recht zu, diese Termine und Fristen selbst zu wählen. Darüber hinaus eröffnet sie
den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für alle Fahrzeuge, also auch für importierte Fahrzeuge
aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die über eine noch gültige technische Untersuchung
verfügen, vor Erteilung der Zulassung eine erneute technische Untersuchung zu
verlangen. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung in nationales Recht
hierauf verzichtet. Gemäß § 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung (§ 29 StVZO) vor Zulassung
eines Importfahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nur dann stattzufinden,
wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig gewesen wäre
(z.B. fällige Hauptuntersuchung).


Mo 22. Aug 2016, 16:09
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Ich habe bisher immer eine deutsche HU nachweisen müssen, europäisches Recht findet bei den Zulassungsbehörden vor Ort leider fast nie Anwendung, vgl. auch Kurzzeitkennzeichen bei Überführung aus einem anderen EU-Land. Die verlassen sich halt ganz dummdreist darauf, dass schon niemand vor dem EuGH gegen sie klagen wird. Sollte man vielleicht mal machen, wenn man he gute Rechtsschutzversicherung hat. Seit 2009 sind die HU-Prüfungen in der ganzen EU einheitlich, da sollte eine APK aus NL oder eine MoT aus UK hier schon anerkannt werden.

Zurück zur Frage: um den Klageweg zu sparen, lasse ich halt ne HU machen, der TÜV gibt dann aber das CoC (auf das Fahrzeug ausgestellt) mit dazu für kleines Geld. Ist das Datenblatt ganz oben auf dem Stapel.

Dateianhang:
et04wtm.jpg
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Mo 22. Aug 2016, 16:11
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Da häng ich mich mal ran.
Wenn ich also nächstes Jahr nach Frankreich ziehe und den F mit nem frischen TÜV und nem CoC mitnehme, sollte ich den dort problemlos zugelassen bekommen auch wenn er in Deutschland nicht zugelassen ist?
BtW, gibt es diese sieben Jahre Regel noch, nach der man dann ne Vollabnahme braucht?

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Dirk, der neu-Provinzler ;-)


Mo 22. Aug 2016, 17:44
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
7 Jahre gibt es glaube ich nicht mehr.
Aber Vollabnahme war auch früher nicht schlimmer als eine normale Untersuchung.
Gab halt nur einen neuen Brief mit zusätzlichen Kosten.
Aber besser mal beim TÜV anfragen.

Nachträglich Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. :lol:

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Gruß Cebi


Mo 22. Aug 2016, 21:47
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Wenn das Teil eine E-Nummer hat, dann sollte es recht unproblematisch sein.
Ohne wirds eine Vollabnahme, ca. 300€ bei uns, und es wird ein Vergleichsfahrzeug zur Typisierung herangezogen.
War bei mir jedenfalls der Fall.


Do 25. Aug 2016, 09:48
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Klaus, meinst Du mich/ meinen F?
Der war so gut 13 Jahre in D zugelassen. Steht seit sechs Jahren abgemeldet rum und soll wieder auf die Strasse. :up:
Und 300€ für ne Vollabnahme schocken mich jetzt nicht wenn ich überlege, was die Kiste mich schon gekostet hat. Technisch ist er tiptop und ich plane trotzdem zwei Mille für die Wiedererweckung ein mit allem PiPaPo. :angel:

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Do 25. Aug 2016, 10:23
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Wenn das Auto deutsche Papiere hat und in Deutschland wieder zugelassen werden soll, dann heißt es ab zur HU, die machen und dann zulassen, fertig. Würde ich vor dem “Umzug” nach Frankreich auf jeden Fall machen, du hast ja als Einwanderer dann ne Übergangsfrist, ehe du den Wagen dort anmelden musst.

Ein CoC wird in Frankreich nach meinen letzten Informationen nicht mehr gebraucht, denen reicht die Nummer der Typgenehmigung. Schwieriger wird es manchmal mit der Zuordnung Variante und Version (bei meinem F ist das BT/01C,01N), die brauchen die meines Wissens. Im alten Fahrzeugbrief stand das glaube ich noch drin, in dem neuen grünen Kram nicht mehr immer. Müsste wenn im Feld D.2 mit drinstehen.

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Do 25. Aug 2016, 11:07
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Hier fehlt nach wie vor der "Danke-Button"!
Mein Brief ist noch der erste von 97. Vorführwagen und dann ein Owner und ich.
Da sollten diese Informationen noch drinstehen. Die Ummeldefrist ist sechs Monate in F.
Allerdings hab ich keinen Wohnsitz in Deutschland und werd den F auf meine Mutter zulassen. Das spart dann eventuell die Ummeldung nach F.

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Do 25. Aug 2016, 11:15
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
In Frankreich mag das sogar gehen, weil die da keine Kfz-Steuer haben (deswegen ist der Sprit da teurer).

Überall sonst in Europa begehst du Steuerhinterziehung, wenn du als “Inländer” (in dem Fall gilt der gewöhnliche Aufenthalt, nicht die Staatsbürgerschaft) ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug führst. Am strengsten sind da die Niederländer, da gilt das schon ab 14 Tage und auch für zur Verfügung gestellte Firmenwagen. Okay, die haben aber auch die höchsten Kfz-Steuer-Tarife.

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Do 25. Aug 2016, 11:26
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
F hat keine Meldepflicht und ich falle eh unter die "Boris-Becker-Regel" :mrgreen:
Ich lebe und arbeite hauptsächlich auf meinem Schiff. Mindestens sieben Monate/Jahr und das in Frankreich und Italien. Ca. 2Monate, eher weniger bin ich in Deutschland und der Schweiz.
Und was den Sprit angeht.... Ich tanke mein Schiff immer in Frankreich ( Korsika). Da kostet der Diesel im Schnitt 35 Cent weniger als in Italien. :up:

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Do 25. Aug 2016, 11:33
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Boris-Becker-Regel? Du kriegst also immer in der Besenkammer einen gebl****? :lol: 8-)

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Do 25. Aug 2016, 11:42
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Nicht nur in der Besenkammer.... :mrgreen:
Das ist jetzt aber OT, oder? :angel:

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Do 25. Aug 2016, 11:46
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Hi Dirk, nein ich meinte dich nicht. Der war ja mal in Deutschland zugelassen, also keine Einzelabnahme notwendig, so wie Michael geschrieben hatte.
Franzosen...hmmm..muss in 3 Wochen wieder durch Frankreich durchfahren, hat letztes jahr schon 45€ "extra" gekostet.
Wer mich kennt weis das ich eigentlich lieber aussenrum fahren würde,. ich liebe unsere Nachbarn
Kauf dir eine Fähre, und dann von Deutschland nach Spanien, da wär ich als Gast öfter dabei.


Fr 26. Aug 2016, 09:42
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Hallo Mykel,
Was meinst du damit dass du eine HU machen lässt?
Die telefonische Auskunft in Viersen war die gleiche wie in Aachen- VOLLABNAHME
Mit Prüfingenieur, Dauer circa 2 Std, Kosten über 200,- €
Meinst du diese Abnahme?
Sowie ich weiss ist eine regelmässige HU mit ca. 100,- € und ohne diesen Aufwand anzusetzen

Das Hauptproblem ist ja dass das Strassenverkehrs. Ein CoC mit der jeweiligen Fahrgestellnr haben will.
Da ich weiss, das andere Verkehrsämter, die Umschreibung ohne diesen ganzen Aufwand durchführen, grenzt das ganze für mich an Willkür.

Da es, wie in Deutschland üblich, irgendwo eine schriftliche Regelung für geben muss, wüsste ich gerne wo man diese findet.
Es wäre mit Sicherheit interessant den genauen Textlaut zu kennen, um zu den Interpretationsspielraum abschätzen zu können.


Sa 27. Aug 2016, 08:52
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Hast du in Viersen mit Herrn Brahtz gesprochen? Die anderen Hiwis da haben keine Ahnung.

Ich hab das bisher immer so gemacht:
- Originalpapiere vom Fahrzeug aus dem Ursprungsland mitgenommen
- zum TÜV nach Viersen
- dort ganz normale Hauptuntersuchung und dann Ausstellung eines “Datenblatts zur Erlangung der Fahrzeugzulassung"

Dann mit den originalen Zulassungspapieren (V5), den UK-Kennzeichen, eVB und Kaufvertrag auf meinen Namen und den des letzten Halters (ganz wichtig!) ab zur Zulassungsstelle und ganz normal anmelden. Okay, ganz normal ist untertrieben, die machen ne EU-Anfrage ob das Fahrzeug irgendwo als gestohlen gemeldetes und das System hängt manchmal etwas, das dauert dann.

Bei vielen Zulassungsstellen (Köln und MG etwa) kann man mittlerweile online einen Termin vereinbaren, wo z.B. auch schon den Aussteller und die Nummer des Datenblatts angegeben werden kann, dann haben die die Daten für die Zulassungsbestätigungen I und II schon im System, wenn man hinkommt und müssen nichts mehr abtippen.

Eine Vollabnahme nach §21 wird nur benötigt, wenn das Fahrzeug keine EG Typgenehmigung hat.

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Sa 27. Aug 2016, 13:11
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Herr Brahtz ist in Urlaub,
Die anderen Hiwis haben die Aussage gegeben , das eine Vollabnahme nötigsten ist.
Alles wirklich sehr seltsam.
Wissen die eigentlich was nötig ist? Was soll das eigentlich das man abhängig davon ist es einen kompetenten Ansprechpartner zu finden.
Da kann doch so alles nicht sehr.


Sa 27. Aug 2016, 19:22
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Mit Verlaub, sie sprechen in Rätseln. ;) autocorrect-massacre?

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Beste Grüße,

Christian

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Sa 27. Aug 2016, 23:28
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Nö,
Iphone und Schrauberfinger :angel:


So 28. Aug 2016, 08:37
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Beitrag Re: Zulassung und Untersuchung von EU Fahrzeugen in Deutschl
Franjo, du kannst nicht erwarten, dass sich in einer Prüfstelle jeder Mitarbeiter mit Fragen auskennt, die im normalen Betriebsablauf eine marginale Nebenrolle spielen. Bei denen sind 70% normale HUs, 20% Führerscheinprüfungen, 9% Abnahmen für Eintragungen, und dann kommen wir irgendwann mit unseren Importen unter dem Prozent “Sonstiges”. :lol:

Außerdem ist bei vielen Importen (USA etwa oder Oldies ohne EG-Betriebserlaubnis, z.B. ein MGB) tatsächlich eine Vollabnahme nötig. Dass man die beim F oder TF nicht braucht ist die Ausnahmeregelung.

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So 28. Aug 2016, 09:12
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