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Heckscheibe 
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Registriert: Do 25. Apr 2013, 06:52
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Beitrag Heckscheibe
Grüßt euch....

da mein Kühlerproblem nun halb gelöst ist..... komischerweise verliert er manchmal kühlmittel und dann wieder nicht....hatte ich heute nacht das klassische Polizistenerlebnis.

Irgend so ein "=)§()"(/§)(//=? hat mir die Hescheibe zerstochen....
mit 23 Löchern in der Hecksdcheibe sind das keine Verschleissrisse ... und daher zahlt die Teilkasko nicht....

von daher mach ich ein und ausbau selber

nun aber zu meiner eigentlichen frage.... ich hab die scheibe ausgebeut um eine neue einnähen zulassen.... wenn ich die wieder einbaue.... MUSS ich die dann wieder Kaltvernieten oder kann man das auch verschrauben oder irgendwie anders befestigen ?

danke für eure hilfe

Rohezal


Do 19. Jun 2014, 19:40
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Beitrag Re: Heckscheibe
du solltest sie schon wieder vernieten.
da ein Schraubenkopf nicht so flach ist wie ein Niet
und auch der Rahmen vom Verdeck nicht für Schrauben ausgelegt ist.


Do 19. Jun 2014, 22:37
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Beitrag Re: Heckscheibe
SOo da ich heute erst vom LEhrgang wiedergekommen bin, kann ich heute erst anfangen die heckscheibe wieder einzubauen.

Jetzt geht es um die befestigung der heckscheibe mit Nieten oder schrauben....
Nur eine frage, mr wurde jetzt schon von einer Werkstatt gesagt, dass sie sowas mit gewindeschneidenden blechschrauben befestigen würden... irgendwie habe ich aber magenkrummeln in die 2 dünne bleche solche schrauben reinzujagen

Beim Kaltnieten dürften es wohl 4er Nieten sein, nur mit welcher Klemmstärke ?

wäre dankbar wenn mir jemand die info zukommen lassen könnte


Do 3. Jul 2014, 14:05
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Beitrag Re: Heckscheibe
Rohezal hat geschrieben:

Beim Kaltnieten dürften es wohl 4er Nieten sein, …

Eigentlich sollen es Nieten mit 3,2 mm Durchmesser sein, wie ich hier kürzlich las. Falls Du bohren musst: imho sollte sich dafür ein Kernbohrer für M4-Gewinde eignen.

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Do 3. Jul 2014, 14:26
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Beitrag Re: Heckscheibe
Ganz normale Alu-Popnieten, 3,2 mm, 12 mm bzw (für die doppelten Lagen am Ansatz rechts und links) 18 mm lang. Diese zwei dürfen gerne auch nen breiteren Kragen haben.

Zum rausnehmen mit einem Meißel/scharfen Schraubendreher die Nietenköpfe abschlagen und die Stämme mit nem 3mm Austreiber nach innen durchdrücken.

Die Operation dauert ca. 30 Minuten.

Und wieso zwei dünne Bleche? das untere Teil vom Verdeckrahmen (wo genietet wird) ist doch eine Alukonstruktion.

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Do 3. Jul 2014, 15:20
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Beitrag Re: Heckscheibe
Ok ich gebs so weiter... hab noch nie damit was gemacht von daher null ahnung.. draussen sind sie ja schon das war ganz einfach....


ja das am auto meinte ich als zweites blech


Do 3. Jul 2014, 16:15
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Beitrag Re: Heckscheibe
Rohezal hat geschrieben:
hab noch nie damit was gemacht von daher null ahnung..

Und da schickt man den Jung extra auf ’nen Lehrgang ... :lol: :mrgreen:

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Do 3. Jul 2014, 18:16
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Beitrag Re: Heckscheibe
Irgend so ein "=)§()"(/§)(//=? hat mir die Hescheibe zerstochen....
mit 23 Löchern in der Hecksdcheibe sind das keine Verschleissrisse ... und daher zahlt die Teilkasko nicht....

Das verstehe ich jetzt nicht, die Versicherung zahlt sicher nicht bei Verschleiß aber die zerstörte Heckscheibe müsste doch über die Teilkasko versichert sein. Das ist doch sozusagen Glasbruch :D

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Do 3. Jul 2014, 18:46
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Beitrag Re: Heckscheibe
ist ja fremdverschulden.... das zahlt nie teilkasko


Do 3. Jul 2014, 18:49
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Beitrag Re: Heckscheibe
Das stimmt so nicht, einem Kollegen wurde das Dach zerschnitten und die Vers hat gezahlt bei Teilkasko,bei dem Auto meiner Frau wurde die Seitenscheibe eingeschlagen hat die Teilkasko auch bez.

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Do 3. Jul 2014, 21:40
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Beitrag Re: Heckscheibe
Rohezal hat geschrieben:
ist ja fremdverschulden.... das zahlt nie teilkasko

Soweit ich weiß, zahlt eine Teilkaskoversicherung nur bei Fremdverschulden (Diebstahl, Glasbruch, usw.). Sonst wäre es ja ganz einfach, eine neue Heckscheibe zu bekommen, wenn sie trübe geworden ist: einfach ein paar mal hineingestochen, und der Mammon fließt.
Das klappt so nicht.

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Fr 4. Jul 2014, 00:49
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Beitrag Re: Heckscheibe
Teilkasko zahlt nur DIEBSTAHLT dazu muss aber was gestohlen werden

Wird ein Auto oder ein anderes Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt, muss die Teilkasko-Versicherung nicht für die Schäden aufkommen.
Kein Versicherungsschutz
Es ist kein Fall für die Teilkasko-Versicherung, wenn ein Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wird, urteilten die BGH-Richter. © dpa

Das berichtet die «Monatsschrift für Deutsches Recht» unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Täter das Fahrzeug aus Wut über einen erfolglosen Diebstahlversuch beschädigt hat.

Das Gericht wies damit die Zahlungsklage eines Motorroller-Halters ab. Nachdem ein Unbekannter vergeblich versucht hatte, den Roller zu stehlen, beschädigte er ihn. Der Kläger war der Meinung, dies sei ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Doch sowohl die Versicherung als auch der BGH sahen das anders. Nur bei einem erfolgreichen Diebstahl müsse die Teilkasko-Versicherung für alle Schäden aufkommen. Bleibe es beim reinen Vandalismus, bestehe nach geltendem Recht kein Versicherungsschutz.

Aktenzeichen: IV ZR 248/08


Fr 4. Jul 2014, 01:10
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Beitrag Re: Heckscheibe
Langen Postings kurzer Sinn: eine Teilkaskoversicherung zahlt nicht bei reinen Vandalismusschäden (dafür gibt es aber wohl auch spezielle Versicherungen). Sie zahlt aber bei Zerstörung, wenn diese im Rahmen eines Diebstahls geschieht.
Das ist ähnlich wie bei Brandschäden im Rahmen einer Hausratversicherung: Schäden durch reine Schwelbrände werden nicht erstattet; sobald aber eine offene Flamme entsteht, zahlen sie.

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Fr 4. Jul 2014, 01:27
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