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Mischbereifung oder nicht? 
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Registriert: Do 9. Jul 2009, 17:55
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Sorry, doch das Thema lässt mich ja nicht wirklich los. ;)

Beim TF in der Bedienungsanleitung sind ja nur die Kombinationen

185/55R15 75H vorne & 205/50R15 76H hinten
als auch
195/45R16 75H vorne & 215/40R16 76H

aufgeführt.

Ein weiteres Dokument wie eine TF spezifische Betriebserlaubnis bzw. COC (Certificate of Conformity) in dem z.B. weitere Reifenkombinationen genannt werden liegt mir nicht vor. Mal abgesehen von der Unbedenklichkeitsbescheinigung welche ja keine BE ist.

Nun meine Fragen.

- Gibt es für den TF eine separate BE oder gilt die BE des F?
- Hat wer eine solche BE/COC bzw. eine TÜV Bescheinigung wie Mykels obige für den TF vorliegen?


Sa 21. Jan 2012, 19:46
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Registriert: Di 11. Nov 2008, 00:19
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Das steht u.a. da : http://www.mgfcar.de/reifen/

Für'n TF gibt's da mal garnichts, ausser den Briefchen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen), die MG Rover Neuss seinerzeit so 'verzapft' hat.
Sowie das inhaltliche und interpretierbare zur Trophy Felge:
http://www.mgfcar.de/reifen/Teilegutach ... 630XXX.pdf

'Verzapft' weil das gerade in den letzten Monaten nicht mehr ganz so frisch ablief wie vor 2002. Da wurden Bescheinigungen verschickt und widerufen, bzw. behauptet die wären ungültig. Ich glaub das hing mit der Einsparung des Homologationsbeauftragten zusammen, weil den brauchte man ja nicht mehr wegen der StVO Änderung in 2002.

Jedenfalls gab es wohl für TF und die 175er Winterdinger auf 14 Zoll Reifen sogar ablehnende Hinweise. Genaueres weiß X-Power evtl. noch.

_________________
Gruß
Dieter
MGF/TF http://www.mgfcar.de
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So 22. Jan 2012, 01:16
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Registriert: So 9. Jan 2011, 09:18
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Ich hab da eine ganz gute Übersicht gefunden über die in der jeweiligen Fassung der e11*93/81*0017* enthaltenen Serienbereifungen. Lustigerweise auf einer Felgenherstellerseite (Alutec), die für unseren Lochkreis gar nix anbieten.

Da kann man bis auf die VSN hinunter (Variantenschlüsselnummer - die 4.-6. Stelle der TSN) sein Fahrzeug auswählen, geht aus der ZB1 bzw dem Fahrzeugschein ja hervor. Auch auf die Herstellernummer achten, auch beim F gibt es da einige mit HSN 2142 statt 2055, das muss natürlich zur eigenen Eintragung passen.

Hier für MGF und hier für MG TF zu finden. Dann Baujahrsklasse und Motor auswählen und eben die richtige VSN. Klick auf das kleine i zeigt die zulässige Serienbereifung an. Und nun Schande über mich :oops: ... bei einem MGF bis einschließlich VSN 004 sind die 215/40R16 tatsächlich nicht in der EG-BE enthalten. Und bei den alten mit H201* BE sowieso noch nicht, dafür dort aber noch die Stahlfelgen. Aber ab 006 (dürfte so ab Bj. 1997 sein) stehen sie drin.

Nun mag der geneigte Leser sich fragen, warum schwadroniert der Mykel so lange rum, wo diese Seite doch rechtlich keine Bedeutung hat. Nun, ganz einfach, und da kommt Nikos' Frage zwei Posts höher ins Spiel: Diese Daten hat auch der TÜV und kann eben so einen Ausdruck wie ich ihn habe für euer jeweiliges Auto rauslassen. Machen lassen (bei der nächsten HU z.B., dann kostet das auch nix), Stempel drauf und ab damit ins Handschuhfach. Da steht dann zwar auch "ohne Gewähr" drauf, aber für die Gelegenheitskontrolle wird es reichen.

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So 22. Jan 2012, 12:57
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Nikos hat geschrieben:
@ an9el
Ist für uns natürlich einfacher. Allerdings frage ich mich wie ein Polizist noch gut von böse unterscheiden soll. :( Kann mir nicht vorstellen, dass die von allen Fahrzeugen die Daten im System haben. Naja, soll nicht meine Sorge sein. :D


Doch. Haben Sie. Ich selbst bin ja in der KFZ-Branche und wenn wir einen KFZ-Schein haben rufen wir ein Programm auf und da sehen wir genau welche Reifengrössen in Verbindung mit welcher Felgengroesse vom Hersteller für dieses KFZ bereits eingetragen ist. Die grosse Verwirrung ist nun seitdem die EU beschlossen hat dass die FZG-Scheine anders auszusehen haben und daher nun nur noch 1 Reifengrösse im "KFZ-Schein" drin steht. Meistens ist dies die kleinste Reifengrösse - aber nicht immer!!! Als kleiner Hinweis...schaut euch doch mal den "KFZ-Schein" genau an. Links oben steht da nämlich die "Erklärung", da steht nämlich "Zulassungsbescheinigung Teil 1"! Teil1!!!! Ja, im Teil2 stehen nämlich alle anderen Reifengrössen drin...und...Teil2 ist die Bedienungsanleitung! Schon super von der EU gemacht... :roll:

Also, wenn du der Rennleitung deinen Schein in die Hand drückst können die nachschauen was der Hersteller erlaubt hat. Hast du irgendwelche anderen Felgen drauf brauchst deswegen was "Schriftliches" für diese Felgen. Z.B. eben eine TÜV-Eintragung oder eine ABE. So ist das. Eigentlich einfach...wenn mans weiss.

Vor ein paar Jahren gabs da auch so ne immer wiederkehrende Sache mit Felgen für den Golf2/3. Da haben viele ihre Stahlfelgen vom Golf2 einfach auf den neuen Golf3 drauf gemacht - passt ja! Aber...die waren eben nicht für den Golf3 zugelassen, also sind die alle ohne Betriebserlaubnis rumgefahren...aber meinst das hat einer kapiert? nenene... Viele sind halt noch immer der Meinung wenns aufs Auto passt ist es auch erlaubt. Und das ist eben totaler Unsinn. Entweder ist es vom TÜV eingetragen worden oder es ist eben Original - für dieses Auto!


anmerkung: hier kann man sogar selber nachschauen welche reifengrössen für ein bestimmtes kfz zulässig sind (serienbereifung!) - oder einfach nach "tiremanager" googlen...

http://goodyear.tiremanager.eu/de_de/

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gruss an9el
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So 22. Jan 2012, 18:31
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
an9el hat geschrieben:
Links oben steht da nämlich die "Erklärung", da steht nämlich "Zulassungsbescheinigung Teil 1"! Teil1!!!! Ja, im Teil2 stehen nämlich alle anderen Reifengrössen drin...und...Teil2 ist die Bedienungsanleitung!


Nö, an9el, die ZB Teil 2 ist das, was früher der Fahrzeugbrief war. Und da stehen mittlerweile keine Reifengrößen mehr drin, d.h. genaugenommen stehen da gar keine technischen Daten mehr drin, außer Hubraum, Leistung und Kraftstoffart.

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So 22. Jan 2012, 19:34
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Es ist toll wenn solche hilfreiche links hier vorgestellt werden. :up:

Wobei es witzig ist, wenn bei Goodyear der MGF Frontantrieb hat, war nicht anders auszuwählen: :D

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So 22. Jan 2012, 19:37
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Mykel hat geschrieben:
Nö, an9el, die ZB Teil 2 ist das, was früher der Fahrzeugbrief war. Und da stehen mittlerweile keine Reifengrößen mehr drin, d.h. genaugenommen stehen da gar keine technischen Daten mehr drin, außer Hubraum, Leistung und Kraftstoffart.


eben..und deswegen muss man entweder in die bedienungsanleitung schauen - da stehen alle reifengrössen drin (wir reden hier von neueren autos!!) oder wenn man ein import-auto hat dann findet man diese angaben im coc-datenblatt.

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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Hab jetzt durch zufall eine RH Felgen ABE für den MGF gefunden, wo die 205/45 R16 Reifenkombinationen getestet und genehmigt wurden... (weil Spurweitenerhöhung unter 2 % liegt)

Ich weiß... damit die ABE gilt müsste man die Felgen auch montiert haben,
aber ich denke wenn ich nem Tüvler den Wisch hinknalle sollte er mir meine 205/45R16 Rundum eigentlich ohne Probleme eintragen oder ?


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Do 26. Jan 2012, 19:49
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
wozu schreib ich hier was????

und nein er wird sie nicht einfach eintragen!!!!!!!

übrigens...die zeiten, in denen ein tüv-prüfer einen anderen kfz-schein mit einer eintragung als "grundlage" einer neuen eintragung hernahm sind bereits seit jahren vorbei (geschätze 7...) , aber wozu schrieb ich hier was...... :roll: :roll: :roll:


achja..btw...ich hab die gleichen felgen und hab sie mit 195/45 rundrum. und das war schon eng. die 205 kommen ja noch etwas grösser raus. also wenn du nen sportlichen look haben willst nimm die 195er, die sind "flacher".

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Sa 28. Jan 2012, 03:18
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Dann kann mal wohl abschließend festhalten. Im Prinzip alles beim Alten.
Bei nicht in den Papieren bzw. in der Bedienungsanleitung aufgeführten Größen gilt für die meisten also weiterhin vorführen & eintragen lassen.


@ r.style

Ich hab doch oben geschrieben, dass Du 205er eintragen lassen kannst. :( Fahr zum TÜV und er wird Dir sagen was Du zu tun hast.
Bei mir wurde -wie schon erwähnt- ein Prüfprotokoll zur Tachoabweichung verlangt.
Kommt allerdings auch auf den Prüfer an. In Wiesbaden hatten sie keine Lust, worauf ich rüber auf die Ebsch Seit :D musste.
Warum möchtest Du denn eigentlich 205/45R16 fahren? Wenn Du sie nur für eine größere Auswahl an Winterreifen möchtest würde ich es lassen und mit der MG Unbedenklichkeitsbescheinigung 195/45R16 auf beiden Achsen eintragen lassen. Bis auf Bridgestone und Goodyear kommt nichts nennenswertes hinzu.


Sa 28. Jan 2012, 22:35
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