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Mischbereifung oder nicht? 
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Beitrag Mischbereifung oder nicht?
Und nochmal ein freundliches Guten Abend,

habe durch einen Link hier im Forum Reifen für den Mg gesehen welche ich gern Kaufen möchte. Allerdings sind die alle gleich breit. Größe 215/40R16. Ist dies Zulässig denn soweit ich weiß gibt es diese doch nur mit dieser Mischbereifung oder? Sprich, vorne schmaler hinten breiter?

Sorry das ich so viele Themen aufmach allerdings gibt es eben einiges zu tun :)

grüße

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Do 19. Jan 2012, 19:17
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Wer erzählt sowas ?
Es geht auch gleiche Größe auf allen Achsen . Also z.B. 205 rundum.

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Gruß Thorsten
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Do 19. Jan 2012, 21:46
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Registriert: Sa 26. Feb 2011, 21:47
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Ja, anbringen kann man die doch sind diese zugelassen oder muss man die erst eintragen lassen? Alle Fahrzeuge haben ja eine gewisse Toleranz. Ich wollt gern wissen wie dies gerade beim F ist.

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Do 19. Jan 2012, 22:02
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Bei allen F (außer den Trophy's) war 215/40 16 rundum sogar völlig normal und ab 1998/1999 im alten Fahrzeugbrief ab Werk eingetragen.

Reifenkombinationen gibt es einige. Aber dazu sollte doch was in der Suche zu finden sein??

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Do 19. Jan 2012, 22:04
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Registriert: Sa 26. Feb 2011, 21:47
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Habe um ehrlich zu sein nichts gefunden diesbezüglich, wo stehen würde das ich die eintragen muss oder nicht , aber besten Dank für die Antworten!

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Do 19. Jan 2012, 22:15
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Registriert: So 9. Jan 2011, 09:18
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Wenn du einen neuen Fahrzeugschein hast (Zulassungsbescheinigung 1), dann wird da immer nur die kleinste zulässige Reifengröße eingetragen. Unten bei Bemerkungen steht dann "Alternativbereifung lt. EG/BE" (Betriebserlaubnis). Alles andere geht daraus nicht mehr hervor.
Ich hab mir beim TÜV eine Zusatzbescheinigung der laut EG/BE zugelassenen Größen ausdrucken und signieren lassen, die habe ich immer zusätzlich im Wagen, wenn mal einer vom Sportclub blau-weiß fragt.
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Do 19. Jan 2012, 23:14
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Old_Ludlow hat geschrieben:
Habe um ehrlich zu sein nichts gefunden diesbezüglich, wo stehen würde das ich die eintragen muss oder nicht , aber besten Dank für die Antworten!

Auch ein Blick in die Betriebsanleitung und LESEN, das bringts doch häufig:
Siehe viewtopic.php?f=2&t=3465

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Gruß
Dieter
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Do 19. Jan 2012, 23:21
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Ich hab vor 2 Jahren von der Normalbereifung v185 h205 auf ringsrum 215 gewechselt. Hat bisher den TÜV nicht gejuckt.

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Grüße aus Minden
Patrick


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Do 19. Jan 2012, 23:23
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Scho recht, Dieter, aber in der Anleitung steht drin 185/55R15 nur VORN und 205/50R15 nur HINTEN, und das ist Unsinn. Weil man z.B. im Winter die 185-er durchaus auch hinten fahren kann. So steht's auch in der EG/BE.

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Do 19. Jan 2012, 23:25
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Für die Eintragung beim TÜV ist erstmal folgendes Schriftstück hilfreich.

http://www.mgfcar.de/reifen/alle_Reifen_Felgen_individuell_508729.pdf

Darüber hinaus ist in manchen Bundesländern wie Hessen sogar noch ein weiteres Schriftstück notwendig, welches Du nach erfolgter TÜV-Prüfung von der Zulassungsstelle bei der Eintragung bekommst. Dieses muss ausgefüllt wieder an den TÜV oder so gesendet werden.
(Bin mir gerade nicht sicher wohin ich es geschickt hab)

Meine Eintragung einer zusätzlichen Reifengröße (205/45R16) bei der Zulassungsstelle lag eigentlich schon ein paar Jahre zurück. Allerdings wurde ich letztes Jahr bei der Zulassungsstelle darüber aufgeklärt, dass die Eintragung damit -in Hessen- noch nicht abgeschlossen sei. :( ????
Auch wenn in meinem Fahrzeugschein die Größen schon eingetragen sind. :D

Es wurde mir ein weiteres Dokument in die Hand gedrückt, welches ich ausgefüllt inkl. einer Kopie des TÜV Dokuments und des Fahrzeugscheins wieder an eine Zentralstelle -hab im Moment echt keine Ahnung welche- senden musste. EDIT: Bündelungsbehörde
Erst danach ist die Eintragung rechtlich wirklich abgeschlossen.
Das lustige ist, dass damals bei der eigentlichen Eintragung weder jemand vom TÜV noch von der Zulassungsstelle mich darauf aufmerksam gemacht hat.

Ich glaube manchmal blicken die selber nicht mehr durch.

Ist aber nicht in allen Bundesländern der Fall.


Fr 20. Jan 2012, 00:46
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Registriert: So 9. Jan 2011, 09:18
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Schon interessant, welche Blüten dieser Sch***-Föderalismus hier mal wieder treibt, Nikos. :konfus: Demnächst sollte man sich also den Wohnort nach den geplanten Mods aussuchen :lol:

Aber dem Old Ludlow ging es ja gar nicht um die Eintragung einer nicht in der EG-Betriebserlaubnis enthaltenen Reifengröße, sondern darum, ob er die standardmäßigen 215-er auf nem F fahren darf. Und da kann man sich den Weg zur Zulassungsstelle eben sparen. Weil, wenn du heute irgendwas in deinem Brief/Schein von vor 2005 (den weißen) eintragen lassen willst, werden die eh eingezogen und durch die grünen Zettel ersetzt (oder ist das nur in NRW so :?: ), und da steht eben nix erhellendes mehr zu den Reifen drin.

Da mittlerweile die weitaus meisten Fahrzeuge auf deutschen Straßen mit den neuen Zulassungsbescheinigungen unterwegs sein dürften vermute ich mal, dass bei einer Kontrolle sowieso nur noch blöd geschaut wird, wenn Räder und Reifen offensichtlich nicht passen, also zwei cm rausstehen oder so. Und für die Oberlehrer unter denen reicht dann die Betriebsanleitung oder der Zettel vom TÜV.

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Fr 20. Jan 2012, 07:59
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Registriert: Do 9. Jul 2009, 17:55
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
@ Mykel

Weiß ich doch, dass es dem Ludlow nicht um eine Sondergröße wie bei mir ging.

Ausgehend von seinen Ausführungen sind in seinem Fahrzeugschein aber bisher keine 215er (rundherum) aufgeführt.

Und somit muss er diese mindestens beim TÜV vorführen und abhängig davon was im Gutachten steht auch eintragen lassen.
Hierfür ist die von mir oben genannte MG Rover Unbedenklichkeitserklärung hilfreich.

Also...

- Reifen drauf,
- mit dem Rover Schreiben zum TÜV,
- neue Reifengröße vorführen und
- abhängig davon was im Gutachten steht zeitnah oder bei nächster Gelegenheit in die Papiere eintragen lassen.


In Hessen kommt halt neuerdings noch dieser von mir beschriebene Papierkram hinzu.

Vorher war eine sofortige Eintragung in den Schein auch in Hessen meist nicht immer zwingend solange das entsprechende Prüfprotokoll im Wagen mitgeführt wurde.
Eintragungen hab ich in der Regel also nur dann vorgenommen, sobald mir der Hefter mit den ganzen ABE's, Protokollen usw. zu dick wurde und meine Freundin mehr Platz im Handschuhfach brauchte. :D

Doch nun muss in Hessen wohl fast jedwede Veränderung zeitnah in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Und hierfür sind nicht mehr die Zulassungsstellen zuständig sondern zwei zentrale Landkreisbehörden. Marburg für Südhessen und Fulda für Nordhessen.

Andere Bundesländer wollen dem Beispiel folgen. :lol:


Fr 20. Jan 2012, 11:38
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
wo das Thema hier schon aufkommt, weiß einer wie die chancen beim TÜV stehen mit 205/45 R16 Rundum ? vieleicht hat sie ja schon jemand eingetragen bekommen... laut Dieter´s Seite liegt die abweichung bei "nur" 1.1%

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Gruß David

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Fr 20. Jan 2012, 12:13
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Leute, Leute, Leute....hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen (wenn ich nicht was überlesen hab)

Ob eine bestimmte Reifengrösse zulässig ist hängt in ALLERERSTER Linie mal davon ab auf welchen Felgen die Reifen gefahren werden soll. Da gibts nun 2 Möglichkeiten:
1. - Es handelt sich um Stahlfelgen oder Original-MG-Felgen. Hier gilt nun dass was im Fahrzeugschein steht bzw. vom Hersteller (MG/Rover) freigegeben wurde. Dazu findet sich hier im Forum sicher genug. Die üblichen Verdächtigen sind hier z.b. 185/55r15 vorne IN KOMBINATION mit 205/50r15 hinten - in Verbindung immer mit einer bestimmten Felge, hier die normale 6x15 et28(?) Alufelge von MG. Bei Stahlfelgen (hab die Grösse grad nicht) gabs noch was mit 175er Reifen auf 14Zoll denke ich. Darüber hinaus ne Kombi 215/40r16 auf ner 16Zoll MG-Felge. Denke das wars was Original gab

2.Es handelt sich um Felgen aus dem "Zubehörhandel". Hier gilt ganz einfach das wass im dazugehörigen Gutachten beim entsprechenden Fahrzeug (MG-F) steht. Und dass kann dann eingetragen werden (nach 19.3) oder es handelt sich um eine ABE, dann muss nix eingetragen werden.

Also...bevor ihr rumdiskutiert welche Reifen passen müsste ihr erstmal sagen auf welchen Felgen das Ganze soll, alles andere ist eine völlig sinnlose Diskussion!!

my 2 cents...

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gruss an9el
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Fr 20. Jan 2012, 12:41
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Nikos hat geschrieben:
Ausgehend von seinen Ausführungen sind in seinem Fahrzeugschein aber bisher keine 215er (rundherum) aufgeführt.
Und somit muss er diese mindestens beim TÜV vorführen und abhängig davon was im Gutachten steht auch eintragen lassen.


Nö Nikos, muss er nicht, wenn die Reifengröße in der Betriebserlaubnis (e11*usw) für den Typ aufgeführt ist, und die 215/40R16 gehören dazu. Wie gesagt, werden in den neuen Zulassungsbescheinigungen nicht mehr alle Reifengrößen eingetragen. Und da der gute Ludlow seinen F nach 2005 erworben und zugelassen hat (wenn ich mich nicht irre), wird er auch so einen grünen Zettel haben.

Gesondert eingetragen werden muss nur, was nicht in der BE steht, zum Beispiel die von Nikos und rodriguezstyle erwähnten 205-er auf 16 Zoll rundum. Oder wie an9el schreibt Felgen aus dem Zubehör (wenn ohne E-Nummer oder alt ABE). Oder auch die Winterreifen auf 14 Zoll Stahlfelgen (siehe bei meiner ZB1 in den Bemerkungen).

Gruß
Mykel

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Fr 20. Jan 2012, 13:08
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Besten Dank Mykel, Dieter und allen anderen. Werd mir sowas auch beim TÜV rauslassen, musste ich damals bei meinem Golf auch wegen den Winterreifen. Ich bin genug informiert. Hab schon immer ein wenig Angst wenn Dieter kommt :D

Freu mich aufs Frühjahr!!!

Gute Fahrt!

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Fr 20. Jan 2012, 17:32
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Nikos hat geschrieben:
In Hessen kommt halt neuerdings noch dieser von mir beschriebene Papierkram hinzu.

Vorher war eine sofortige Eintragung in den Schein auch in Hessen meist nicht immer zwingend solange das entsprechende Prüfprotokoll im Wagen mitgeführt wurde.
Eintragungen hab ich in der Regel also nur dann vorgenommen, sobald mir der Hefter mit den ganzen ABE's, Protokollen usw. zu dick wurde und meine Freundin mehr Platz im Handschuhfach brauchte. :D

Doch nun muss in Hessen wohl fast jedwede Veränderung zeitnah in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Und hierfür sind nicht mehr die Zulassungsstellen zuständig sondern zwei zentrale Landkreisbehörden. Marburg für Südhessen und Fulda für Nordhessen.


Hi, ich habe vor 8 Wochen wegen Saisonkennzeichen meine Rad-Reifen Kombination, den Heckspoiler, die Tieferlegung und noch andere nette Dinge :mrgreen: die vor 14 Monaten beim TÜV eingetragen wurden, bei der Zulassungsstelle Heppenheim in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Es gab dabei kein Problem bezüglich einer zeitnahen Eintragung in den Fahrzeugschein, auch obskurer Papierkram für Marburg wurde nicht gefordert. Die brauchen wohl Geld in FFM.


Fr 20. Jan 2012, 19:31
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
@ rodriguezstyle

Die von Dir genannte Reifengröße hab ich in Mainz eingetragen bekommen. Brauchst halt ein Prüfprotokoll zur Tachoabweichung.
Hab das damals wegen der größeren Auswahl an Winterreifen gemacht. Die nächsten Winterschlappen hole ich mir aber wieder in 195. ;)


@ an9el

Das die 215 zulässig sind wurde Ludlow ja am Anfang des Threads bestätigt. Es ging zwischen mir und Mykel doch nur darum, ob man mit diesen noch mal zum TÜV muss oder nicht.

Ich war halt noch auf dem alten Stand, dass nicht im Fahrzeugschein eingetragene Größen mindestens beim TÜV vorgeführt werden müssen. So wie es ja auch noch in der MG Rover Unbedenklichkeitserklärung steht. Aber gut, das hat sich dann wohl erledigt.

Ist für uns natürlich einfacher. Allerdings frage ich mich wie ein Polizist noch gut von böse unterscheiden soll. :( Kann mir nicht vorstellen, dass die von allen Fahrzeugen die Daten im System haben. Naja, soll nicht meine Sorge sein. :D


Ich ging auch aus dem Grund davon aus, dass immer noch mindestens vorgeführt werden muss, weil ich letztes Jahr Ewigkeiten nach der eigentlichen Eintragung, nachträglich diesen ganzen Aufwasch durchführen sollte und diese komplizierte Vorgehensweise irgendwie nicht mit Mykels unkomplizierten Ausführungen zusammenpasste :D.
Hatte die Tante eigentlich auch so verstanden. Egal. Muss ja nicht alles verstehen. :mrgreen:

Dabei ging es allerdings auch um zwei Größen, welche beide nicht in der BE aufgeführt sind:
205er auf 16" und
175er auf 14" (2003 bis 2005 bis die große Bremse reinkam)
Somit passt das alles ja zu Mykels Ausführungen.

(Die 175er hab ich dann natürlich nicht mehr eintragen lassen. :) ) Die Prüfbescheinigung lag halt noch in meinem Ordner und ich dachte: "Lass 'se mit eintragen. Hat ja alles mal Geld gekoscht. :) "


Fr 20. Jan 2012, 20:00
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Registriert: Do 9. Jul 2009, 17:55
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Hi Klaus,

war da unter Umständen 'ne dralle Frankfurter Blondine, welche Du mit Deinem Charme umwickeln konntest? :lol:

Verstehe das ja auch nicht, dass bei Dir noch nicht mal für den Heckspoiler dieses Prozedere verlangt wurde. Kann ich mir nur mit Deiner Wirkung auf das weibliche Geschlecht erklären. :D

Nur damit jetzt keiner glaubt ich würde die ganze Zeit irgendeinen Mist erzählen.
In dem Artikel steht der ganze Unsinn auch noch mal.
http://www.fr-online.de/rhein-main/teures-tuning-ab-nach-marburg,1472796,3291834.html

Muss mal schauen, ob ich was offizielles hierzu finde aus dem ersichtlich ist wann dieser Weg zu gehen ist und wann nicht.


Fr 20. Jan 2012, 20:14
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Registriert: Di 5. Okt 2010, 17:29
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Beitrag Re: Mischbereifung oder nicht?
Ob der Typ bei der Zulassung auf häßliche Glatzköppe steht weis ich nicht.
Solange er mir keinen extra Papierkram andreht hab ich absolut kein Problem damit :mrgreen:


Fr 20. Jan 2012, 20:40
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