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[ 13 Beiträge ] |
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Frage zur Haftung bei Schäden
Autor |
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Renishaw
Registriert: Fr 3. Apr 2009, 21:10 Beiträge: 229 Wohnort: 32051 Herford
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Frage zur Haftung bei Schäden
Hallo ihr lieben, hätte da mal wieder eine Frage wo ich euer Fachwissen bräuchte.
Also wenn ein Beifahrer bei einem anderen (bei mir) die Tür ins Auto haut und ein Schaden entsteht, wer haftet für den Schaden am beschädigten Auto (am kleinen MG)?
Muss der Fahrzeughalter (welcher mit vor Ort war) oder der Beifahrer dafür haften?
Habe zur Zeit leider so einen Fall und möchte gern wissen, was auf mich zukommt, da die Beifahrerin aus Südamerika kommt.
Kann mir jemand diese Frage zuverlässig beantworten?
Nach meinem Verstand müsste seine KFZ-Haftpflicht dafür haften und könnte das Geld anschließend bei der Dame wieder einholen. Aber vielleicht wisst ihr ja mehr, habe leider nur mutmaßungen.......
Einen schönen Abend noch und nutzt die letzten schönen warmen Tage für Ausfahrten....
Gruß CHristoph
_________________ Gruß Christoph Klemenz MG fährt man nicht, MG genießt man
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Mo 31. Okt 2011, 20:19 |
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Schweegmann
Registriert: Mi 17. Dez 2008, 22:47 Beiträge: 311 Wohnort: Rheine
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
Hi Christoph, erstmal mein Beileid -sowas tut weh Erst mal etwas zum lesen: Schadensabdeckung KFZ Haftpflichtversicherung Zu der Schadensabdeckung einer KFZ Haftpflichtversicherung gehört natürlich der Schutz des Fahrzeughalters, des Fahrers sowie der Beifahrer durch die Versicherung. heißt für mich - die Versicherung übernimmt den Schaden an Deinem Wagen Der Schaden ist durch das Fahrzeug entstanden und somit wird auch die Versicherung in die Haftung genommen - da dürfte es auch egal sein ob die Verursacherin eine Privathaftpflicht oder sonstwas hat- Es sei denn Sie hat die Tür geöffnet und Dir mit der Faust ne Beule ins Blech gedengelt. Wie die beiden dann im Innenverhältnis die Sache regeln (von wegen Höherstufung der Versicherung im Schadensfall) kann Dir ja egal sein. dann mal viel Glück Gruß Frank
_________________ http://www.schweegmann.hat-gar-keine-homepage.de
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Mo 31. Okt 2011, 22:03 |
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xpower
Registriert: Do 14. Mai 2009, 15:02 Beiträge: 4924
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
da der Fahrer verantwortlich ist für das was seine Mitfahrer veranstalten haftet auch seine Haftpflicht für Schäden. z.B. wenn der Beifahrer zum Fußweg hin die Tür aufreißt und einen Fahrradfahrer vom Sattel holt bist auch die als Fahrzeugführer verantwortlich. hättest halt schauen müssen ob der Mitfahrer aufmachen kann oder nicht.
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Di 1. Nov 2011, 01:28 |
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Nikos
Registriert: Do 9. Jul 2009, 17:55 Beiträge: 308 Wohnort: Wiesbaden
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
Zitat: da der Fahrer verantwortlich ist für das was seine Mitfahrer veranstalten haftet auch seine Haftpflicht für Schäden. z.B. wenn der Beifahrer zum Fußweg hin die Tür aufreißt und einen Fahrradfahrer vom Sattel holt bist auch die als Fahrzeugführer verantwortlich. Zitat: Der Schaden ist durch das Fahrzeug entstanden und somit wird auch die Versicherung in die Haftung genommen ???????? Meinung eines NICHT Sachverständigen: Es gilt ja hoffentlich noch das Verursacherprinzip. Der Schaden, sei es nun eine Beule im Nachbarauto oder ein zertrümmertes auf dem Bürgersteig liegendes Gebiss des gestürzten Radfahrers ist nicht durch das Fahrzeug oder dessen Fahrer entstanden, sondern durch die Handlung einer Rechtsperson. Und diese haftet meines Erachtens auch. (Ausnahmen wie Kinder,... usw. jetzt mal ausgenommen) Wie sollte auch die juristische Begründung dafür aussehen, dass ich als Fahrzeughalter zusammen mit meiner Versicherung für das Unvermögen eines Mitfahrers verantwortlich bin. Rein fiktives Beispiel: Ich hab schon so richtig einen hinter der Binde und lasse mich mit dem Taxi zur nächsten Kneipe/Club/Feier fahren und....Hmmm. Vergesst das mal mit der Trunkenheit. Also ich fahre -nüchtern- mit dem Taxi von A nach B, und haue beim Aussteigen die Tür ins nächststehende Auto. Nach meinem RechtsverständnisIn habe ich den Schaden an beiden Fahrzeugen verursacht und somit muss auch ich/meine privat Haftpflicht für den Schaden an beiden Fahrzeugen haften.
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Di 1. Nov 2011, 02:25 |
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Nikos
Registriert: Do 9. Jul 2009, 17:55 Beiträge: 308 Wohnort: Wiesbaden
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
OK. Es verhält sich wohl doch tatsächlich so, dass in erster Linie der Fahrzeughalter haftet. Inwieweit dieser sich die Kosten für Prämienerhöhung nachträglich doch noch vom eigentlichen Verursacher erstatten lassen kann hab ich nicht endgültig rausfinden können. Zitat: Wird ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr aus, auch ohne dass ein verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.
Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen (§ 7 StVG). Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall zur Frage des "Betriebs" folgendes ausgeführt: Zitat: "Ein Schaden gilt durch den Betrieb des versicherten Fahrzeuges verursacht, wenn er mit dem versicherten Wagnis in adäquatem Ursachenzusammenhang steht. Das ist der Fall, wenn die Gefahr von dem Fahrzeug selbst ausgeht oder wenn Handlungen von Personen vor dem Einsteigen oder nach dem Aussteigen zum Betrieb des Fahrzeugs zu rechnen sind (vgl. BGHZ 78, 52 ff., 54). Das Einsteigen vor Fahrtantritt und das Aussteigen nach einer Fahrt gehört zum Betrieb eines Fahrzeugs. Dies bedeutet in Deinem Fall, dass Du als Halter erst einmal für die Beschädigung des anderen Kfz haftest, obwohl diese Beschädigung durch Deine Beifahrerin entstanden ist. Ergänzend: Zitat: Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kfz-Versicherung (AKB) unter Punkt A.1.2 ....berechtigte Insassen, also z.B. Beifahrer genießen Versicherungsschutz. Dieser kann daher also auch von diesen (auf deine Kosten ) in Anspruch genommen werden. Inwieweit es Hintertürchen gibt den eigentlichen Verursacher zu belangen kann ich nicht sagen.
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Di 1. Nov 2011, 03:22 |
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Schweegmann
Registriert: Mi 17. Dez 2008, 22:47 Beiträge: 311 Wohnort: Rheine
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
-Noch kurz der Fall zu Nikos Meinungsänderung-
Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt,
vor einigen Tagen hat meine Beifahrerin beim Aussteigen aus meinem PKW einen Schaden an einem weiteren geparkten Fahrzeug verursacht, indem sie die Tür meines Autos versehentlich gegen das daneben geparkte Fahrzeug gestoßen hat. Die von mir genutzte Parklücke war eng und das Gelände zur Beifahrerseite leicht abschüssig, weshalb ich meine Beifahrerin zu besonderer Vorsicht beim Aussteigen aufgefordert hatte. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs hat sich nunmehr an meine KFZ-Haftpflichtversicherung gewandt und dort die Regulierung des entstanden Schadens verlangt, obwohl ihm durch die Polizei auch die Daten der Unfallverursacherin bekanntgegeben wurden. Meine KFZ-Haftpflichtversicherung gibt an, dass sie den Schaden regulieren wird und ich diesen dann selbst bezahlen kann oder ich meinen Schadenfreiheitsrabatt verliere. Ist dieses Vorgehen richtig? Ich habe diesen Schaden nicht verschuldet, nicht einmal verursacht. Hafte ich wirklich mit meinem Vermögen oder meinem Schadenfreiheitsrabatt vorrangig für einen Schaden, den ein Dritter (wenn auch mit meinem Fahrzeug) ohne mein Zutun verursacht hat? Der Rückgriff meinerseits auf die Verursacherin soll nicht Thema dieser Frage sein. (Bei der Verursacherin besteht jedenfalls kein pfändbares Vermögen oder Einkommen, nur BAfÖG.) Es geht lediglich um die Frage, ob ich tatsächlich in der beschriebenen Weise zur Haftung herangezogen werden kann.
Gruß Frank
_________________ http://www.schweegmann.hat-gar-keine-homepage.de
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Di 1. Nov 2011, 07:42 |
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mg-potsdam
Registriert: Fr 2. Sep 2011, 15:01 Beiträge: 251 Wohnort: Potsdam
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
Hmm, schwierig, im Zweifel ist das doch aber ein Kaskoschaden (sofern vorhanden). Ich meine ehe ich mich vielleicht auf privatrechtlicher Ebene mit einer ausländischen Person herumstreiten muss würde ich ja die Kaskokarte ziehen.
Denke aber auch dass es über die Kfz-Haftpflicht des Halters laufen müßte.
_________________ MGF Mk2 ("Winston"), 2001, BRG, Klima, Leder schwarz, 16 Zoll
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Di 1. Nov 2011, 10:22 |
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Thorsten_EF
Registriert: Mo 5. Jan 2009, 15:06 Beiträge: 847 Wohnort: Erfurt
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
Da gibt es doch so eine Art Benzinklausel . Damit wäre in dem Fall ersteinmal die Privathaftpflicht beim Geschädigten raus aus dem Rennen. Die Benzinklausel begrenzt nämlich die Privataftpflicht , die dadurch ersteinmal für den Fall Irrelevant ist . Relevant ist die Versicherung des Kraftfahrzeugs.
_________________ Gruß Thorsten __________________ Home 52er DK /Bastuck/200 Zellen Metallkat/ Porsche Seitenblinker/S 2000 Startknopf/K-Tec Tachoscheiben im LE 500 Design Vinyl
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Di 1. Nov 2011, 19:11 |
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Renishaw
Registriert: Fr 3. Apr 2009, 21:10 Beiträge: 229 Wohnort: 32051 Herford
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
Danke erstmal für eure Fleißarbeit. ALso ich habe meine eigene Versicherung angeschrieben und auskunft verlangt, jedoch noch nichts erhalten (wen wunderts, betrifft sie ja nicht, HUK sei dank). Doch mit drohung meiner Rechtschutzversicherung inkl. eines Gutachtens gegenüber dem Fahrzeughalter, ist er eingelenkt und hat es endlich seiner Versicherung weitergeleitet. Sie wird den Fall wohl übernehmen, möchte mich jedoch telefonisch kontaktieren. Denke die Kosten sollen dadurch gedrückt werden. Mitleid mit dem Fahrer habe ich nicht, da er ja so schlau war, 40 cm neben mein Auto zu parken, obwohl links neben ihm alles frei war. Wie er die kosten begleicht bzw. ob er sich das von seiner Bekannten wieder einholt juckt mich wenig bis garnicht. Denke mich erwartet noch viel Ärger und Schriftverkehr.
Einen juten Abend noch.....Werde gerne Auskunft erteilen wenn ich was neues weiß.
_________________ Gruß Christoph Klemenz MG fährt man nicht, MG genießt man
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Di 1. Nov 2011, 21:47 |
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Nikos
Registriert: Do 9. Jul 2009, 17:55 Beiträge: 308 Wohnort: Wiesbaden
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
@ Frank Bei meiner Recherche hat sich gezeigt, dass die Rechtsprechung entgegen meiner Meinung anders aussieht. Doch geändert hat sich meine Meinung in keiner Weise. Ich halte solch eine Rechtsprechung für absolut nicht nachvollziehbar, da der eigentliche Verursacher, so wie es es sich im Moment darstellt, überhaupt nicht belangt werden kann und die Folgekosten alleine vom Fahrzeughalter zu tragen sind. Natürlich ist es theoretisch für die Schadensregulierung im Straßenverkehr vorteilhaft. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist im Gegensatz zur Privathaftpflicht zwingend und somit ist für die Regulierung von Schäden immer eine Versicherung vorhanden. Die Kfz-Haftpflicht des Halters. Allerdings wundere ich mich nun auch nicht mehr darüber, dass es auf Parkplätzen inzwischen zur Regel gehört Türen in benachbarte Autos zu knallen. - Mitfahrer sind nicht haftbar und praktisch von der Sorgfaltspflicht befreit. Wird etwas durch ihr Tun beschädigt zahlt immer jemand anders. - Fahrzeughalter sehen aber nicht ein für Unachtsamkeiten Anderer die Rechnung zu zahlen und sind um so mehr versucht sich stattdessen aus dem Staub zu machen. - Der Geschädigte bleibt in der Regel alleine auf dem Schaden sitzen und Neuwagen sehen nach 6 Monaten aus wie ein Gebrauchte. Ganz klasse. Das mit der Benzinklausel hatte ich gestern auch gefunden. Zitat: Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Doch hieraus erschloss sich nicht eindeutig, ob das Ein- und Aussteigen zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört. Aufklärung fand ich auch erst in dem von Frank zitierten Fall in dem das BGH Urteil zitiert wird. Privathaftpflicht sollte grundsätzlich Pflicht sein und Klauseln wie die Benzinklausel, welche verhindern, dass der eigentliche Verursacher die Haftung trägt sind entsprechend zu überarbeiten. So! König Nikos hat gesprochen!
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Mi 2. Nov 2011, 04:26 |
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Sven
Registriert: Mi 17. Dez 2008, 21:41 Beiträge: 1890 Wohnort: Renningen
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
@Nikos: Was willst du eigentlich? Schon in der Fahrschule lernt man das man für die Insasen voll haftet, und auch das man das Auto vor Fahrtantritt auf die Verkehrssicherheit hin untersuchen muss. Wenn einem eines von beiden nicht möglich ist sollte man's bleiben lassen. So stehts in der STVO.
Aber im Ernst: In der Regel hat man ja nicht überraschend einen Fremden auf dem Beifahrersitz. Insofern find ich das völlig richtig das erstmal der Fahrer/Besitzer haftet. Das der sich das dann vom Beifahrer/Verursacher zurückholt erachte ich als eben so selbstverständlich.
Gruß, Sven
_________________ The sun always shines in MG.
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Mi 2. Nov 2011, 08:36 |
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Nikos
Registriert: Do 9. Jul 2009, 17:55 Beiträge: 308 Wohnort: Wiesbaden
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
@ Sven Zitat: Das der sich das dann vom Beifahrer/Verursacher zurückholt erachte ich als eben so selbstverständlich. Du hast schon mitbekommen, dass genau hier Hund begraben liegt? Der Mitfahrer ist in dem genannten Szenario ausschließlich über die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters versichert. Die Privathaftpflicht des Mitfahrers hat sich herausgeklauselt. (neue Wortschöpfung ) Somit ist der Fahrzeughalter im Schadensfall auf die Fairness als auch auf die Liquidität des Verursachers angewiesen, dass dieser aus eigener Tasche die Kosten begleicht. Zitat: Aber im Ernst: In der Regel hat man ja nicht überraschend einen Fremden auf dem Beifahrersitz. Fahrgemeinschaft, Freund eines Freundes, Anhalter, .......... Egal ob fremd oder nicht fremd. Bei Kosten von mal schnell 1000,- €, welche aus eigener Tasche zu zahlen sind hat wohl schon einige Male Freundschaft aufgehört. Zitat: Was willst du eigentlich? Was ich will ist irrelevant. Mir war und ist lediglich die jetzige Regelung unverständlich, weil sie in der Praxis nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Zitat: Schon in der Fahrschule lernt man das man für die Insasen voll haftet, und auch das man das Auto vor Fahrtantritt auf die Verkehrssicherheit hin untersuchen muss. Wenn einem eines von beiden nicht möglich ist sollte man's bleiben lassen. So stehts in der STVO. Natürlich hab ich mein Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu prüfen, doch was hat das mit dem Tun der Insassen zu tun. Soll ich vor Fahrtantritt einen Idiotentest durchführen? Meine Haftung für Insassen wurde mir zumindest im Zusammenhang mit Ihrer gesundheitlichen Gefährdung beim Betrieb eines Fahrzeugs näher gebracht. Ich trage also ihnen gegenüber Verantwortung, dass sie keiner über das normale Maß hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt sind. Praktische Beispiele, welche ich beeinflussen kann sind die Verkehrstüchtigkeit meines Fahrzeugs oder meine Sorgfaltspflicht, dass jeder von ihnen angeschnallt ist. Wenn aber vier Personen das Fahrzeug verlassen habe ich keinen direkten Einfluss mehr darauf, ob sie mit der Tür das benachbarte Auto beschädigen. Und somit halte ich die jetzige Regelung für untauglich. Und damit hat es sich auch. Allerdings finde ich es auch aus einem weiteren Grund ein wenig schade. Ich bin Damen beim Ein- und Aussteigen immer behilflich und öffne und schließe ihnen die Tür, und dies wohlgemerkt nicht aus versicherungstechnischen Gründen. MG steht schließlich für Modern Gentleman Doch das könnte nun unter Berücksichtigung der versicherungstechnischen Tücken auch missinterpretiert werden.
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Mi 2. Nov 2011, 19:15 |
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Sven
Registriert: Mi 17. Dez 2008, 21:41 Beiträge: 1890 Wohnort: Renningen
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Re: Frage zur Haftung bei Schäden
Nikos hat geschrieben: Du hast schon mitbekommen, dass genau hier Hund begraben liegt? Der Mitfahrer ist in dem genannten Szenario ausschließlich über die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters versichert. Die Privathaftpflicht des Mitfahrers hat sich herausgeklauselt. (neue Wortschöpfung ) Somit ist der Fahrzeughalter im Schadensfall auf die Fairness als auch auf die Liquidität des Verursachers angewiesen, dass dieser aus eigener Tasche die Kosten begleicht. Japp, hab ich mitbekommen. Auch verstanden. Trotzdem muss man schauen wo man bleibt. Zitat: Fahrgemeinschaft, Freund eines Freundes, Anhalter, .......... Egal ob fremd oder nicht fremd. Bei Kosten von mal schnell 1000,- €, welche aus eigener Tasche zu zahlen sind hat wohl schon einige Male Freundschaft aufgehört. Fahrgemeinschaft, ok. Ist aber nicht völlig fremd. Und Freunde von Freunden sowie Anhalter kommen mir so oder so nicht ins Auto, ich bin doch kein Taxiunternehmen. Zitat: Wenn aber vier Personen das Fahrzeug verlassen habe ich keinen direkten Einfluss mehr darauf, ob sie mit der Tür das benachbarte Auto beschädigen. Und somit halte ich die jetzige Regelung für untauglich.
Und trotzdem lernt man in der Fahrschule das man auch dafür verantwortlich ist, auch wenn da meistens eher das Beispiel mit der hinteren Türe auf der Fahrerseite gebracht wird, die in den fließenden Verkehr öffnet. Wer soll denn sonst haften wenn nicht der Fahrer? Da keine Privathaftpflicht-Pflicht besteht ist die Versicherung des Fahrzeuges die einzige die immer vorhanden ist. Gott sei dank. Sonst hätten wir Zustände wie in Amerika. Da ist noch nicht mal die PKW Haftpflicht pflicht, und so bleiben Geschädigte immer wieder mal ganz auf ihrem Wrack sitzen. Ich verstehe schon das du nicht Glücklich damit bist, aber alle um dich rum eben schon. Und damit passt die Regelung aus meiner Sicht. Und ich weiß wovon du sprichst, einer meine Beifahrer hatte das auch schonmal gemacht, der Junge saß nie wieder bei mir im Auto, da er sich eben auch angestellt hatte den Schaden zu übernehmen. Gruß, Sven
_________________ The sun always shines in MG.
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Do 3. Nov 2011, 08:45 |
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