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Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleuchte an 
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Registriert: Sa 18. Jul 2009, 12:50
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 Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleuchte an
Hallo MG Gemeinde,
folgendes Problem ist bei meinem MG F am Samstag aufgetreten, auf der Autobahn bei ca. 200 km/h höre ich (Radio war sehr laut eingestellt) ein helles „Knistern“ zwischen den beiden Heckboxen, hörte sich an wie eine Radiolautsprecherstörung. Dann plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus und Ölkontrollleuchte an. Also Warnblinkanlage an und auf den Standstreifen.
Der ADAC-Mensch kam nach 45 min. versuchte zu starten, Anlasser dreht, dann sagte er das war es wohl, Zahnriemen gerissen, der Anlasser würde zwar drehen aber es wäre keinerlei Kompression da, sprich Anlasser dreht leer.
Muss dazu sagen Temperatur, Wasser als auch Öl, absolut normal. Öl und Wasserstand waren ok und normal)
Der Motor ist vor ca. 1.000 km komplett überholt worden, (ZKD, Zahnriemen, Wasserpumpe, Kupplung, Lambdasonde.. etc.) also volles Programm durch autorisierte MG Fachwerkstatt.
Dank ADAC und einer 350 km Pickup-Fahrt steht er nun wieder in der Heimat.
Es kann doch nicht sein, dass der Zahnriemen gerissen ist da ja ganz neu.
Was könnte noch die Ursache sein, hat jemand eine Idee???
LG Grüße Uli


So 5. Jun 2011, 08:53
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hi, hattest du vielleicht gerade einen BMW auf der Autobahn gejagt?? :lol: :lol:
Könnte der Zahnriemen sein, Ursache: aufmachen nachschauen, alles andere ist Spekulation.
Könnte aber auch das hier sein:
viewtopic.php?f=2&t=5462&hilit=kein+hgf
Zieh mal den Ölstab raus und rieche mal dran, wenn das verbrannt stinkt ist ein oder mehrere Lager hin.
Wenn du einen neuen (gebrauchten) Motor brauchst, schau dich in UK um, die Preise hier in Germany sind inakzektabel.
Gruß klaus


So 5. Jun 2011, 09:56
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hi Uli,

doch, das kann sein, mittlerweile scheinen da einige Teile im XPart-Kreislauf unterwegs zu sein, die schon etliche Jahre im Lager auf dem Buckel haben. Bei mir war der Lima-Riemen auch nach vier Wochen schon wieder durch, wurde dann auch anstandslos nochmal getauscht. Kosten musste XPart denen erstatten, sagte man mir.

Wenn der Zahnriemen auf der Autobahn flöten geht, der Motor also richtig schön dreht, dürfte das einen kapitalen Motorschaden zur Folge haben. Die Ventile, die dann ja nicht mehr gesteuert werden, sondern stillstehen, schlagen auf dem Kolben auf, dabei geht dann der Ventilschaft hopps und die Führung meist auch. Kann man reparieren, lohnt aber in der Regel nicht. Aber da du ja erst 1.000 km gefahren bist, dürfte der Service in der Fachwerkstatt ja auch erst ein paar Wochen her sein. Und auch auf Reparaturen hast du 12 Monate Gewährleistung, wobei in den ersten 6 Monaten die Werkstatt dir ein Verschulden nachweisen müsste. Die sind also wohl in der Pflicht, dir einen Austauschmotor einzubauen oder den alten komplett zu überholen. Wobei mir auffällt, dass du die Spannrolle nicht erwähnt hast, ist die nicht gewechselt worden? Das wäre dann allerdings in der Tat eine Nachlässigkeit der Werkstatt.

Aber erstmal nachschauen lassen, ich denke, das kannst du entspannt angehen, außer dass du bei dem schönen Wetter auf open top driving verzichten musst ... :cry:

Gruß
Mykel

EDIT: Auweh, Klaus, da hab ich im ersten Moment gar nicht dran gedacht :oops: das wär natürlich fatal, denn da kann die Werke ja eher nichts dafür.

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So 5. Jun 2011, 10:00
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Registriert: Sa 18. Jul 2009, 12:50
Beiträge: 33
Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Danke für die schnelle Antwort, riechen kann ich leider nicht am Öl, da er in der Werkstatt steht. Aber wenn ich den Beitrag (Lagerschaden) richtig gelesen habe ist der ja noch angesprungen und macht starke Geräusche. Bei meinem tut sich nichts, nur der Anlasser dreht leer durch und keinerlei Geräusche, auch nicht zum Zeitpunkt des Leistungsausfall, bis auf dieses beschriebene helle "Knistergeräusch" was ich auf die Lautsprecher zurückgeführt hatte, aber nicht sicher bin.
Die Frage ist natürlich wie sieht dies mit der Gewährleistung aus wenn es wirklich der Zahnriemen ist. Die Spannrolle wurde auch gewechselt. Das wurde im Januar bei 112000 km gemacht, die ZKD und alles andere im April bei 113000 km, jetzt sind es 14500 km.
LG Uli


So 5. Jun 2011, 10:37
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Registriert: Sa 26. Feb 2011, 21:47
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hallo,

sagt man denn nicht das ein ZR mindestens seine 60.000 Km halten sollte und es auch eine gewisse Garantie drauf gibt? Meine frage hier zu noch:

Bedeutet ein kaputter Zahnriemen nicht immer einen kapitalen Motorschaden? Das ist bitter und ich drück dir die Daumen das es nicht das ist sondern nur ein kaputter Lautsprecher :?

grüße, Ludlow

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So 5. Jun 2011, 11:57
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Na ja der Lautsprecher ist sicher heil :down: , es ging nur um das Geräusch....
LG Uli


So 5. Jun 2011, 12:10
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hi Uli,

nur 2.500 km seit Januar? Ich würde sagen, die kleine fühlt sich vernachlässigt und ist sauer, weil sie zu wenig gefahren wird :lol:

Aber Spaß beiseite: Ich würd erstmal hören, was die morgen in der Werke dazu sagen. Im Moment stochern wir hier im Nebel. Lass dir aber auf jeden Fall das Auto zeigen, damit du den Zahnriemen ansehen kannst. Wenn die nichts zu verbergen haben, sollte das kein Problem sein. Wenn die dich aber nicht ranlassen wollen, würde ich schon hellhörig werden. Handy mitnehmen, Fotos machen.

Das helle Geräusch könnten durchaus die Ventile gewesen sein, die auf die Kolben aufschlagen, und dass die Öldruckleuchte an ist, wenn der Motor aus, die Zündung aber eingeschaltet ist, ist ja auch normal.

Ein Zahnriemen hat einen Wartungsintervall von 5 Jahren oder 100.000 km, wobei bei den meisten von uns wohl eher die Zeit abläuft. Gewährleistung ist dabei klar, in den ersten 6 Monaten muss die Werkstatt dir ein Fehlverhalten nachweisen (z.B. zu wenig Öl, oder trotz Überhitzung weiter gefahren oder so), ab dem 7. Monat musst du nachweisen, dass die gepfuscht haben. Aber seit Januar sind ja erst 5 Monate ... also wenn der Riemen oder ein falscher Umgang damit beim Wechsel der ZKD ursächlich ist, dann müssen die tief in die Tasche greifen.

Wenn's die Lager sind, dann schauen wir weiter ...

Gruß
Mykel

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So 5. Jun 2011, 12:51
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Mykel steht immer mit gutem Rat zur Seite! Daumen hoch für dich! :up:

grüße

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So 5. Jun 2011, 13:11
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Vielen Dank für die Antworten,

Lager schliesse ich aus, da die Symtome da gegen sprechen. Dumm ist halt nur, dass ich Morgen keine Zeit haben und den Zustand nur telefonisch bekomme. Gutachter gleich einschalten ist sicher übertrieben, da es ja sein kann, das die Werkstatt es zugibt.

Bitte noch ein Tip was ich da am besten mache.

LG Uli


So 5. Jun 2011, 15:26
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hi Uli,

die sollen auf jeden Fall alles liegenlassen, was sie rausgenommen haben, vor allem den alten Riemen, wenn er kaputt ist. Thema Beweissicherung. Wenn das ein Materialfehler ist, können die sich die Kosten ja auch wiederholen, ist also im eigenen Interesse.

Ansonsten würd ich mir die Zeit nehmen, wir sprechen hier über minimal 2.500 Euro Werkstattkosten, da kann man auch mal nen halben Tag unbezahlten Urlaub für nehmen...

Gruß
Mykel

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So 5. Jun 2011, 16:08
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Registriert: Di 11. Nov 2008, 00:19
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
na reklamieren, was sonst ? Am Besten schriftlich, z.B. per Fax.
----------------------------
Reklamationen:

Sollten Sie mit der eigentlichen erbrachten Arbeit nicht zufrieden sein, so haben Sie Rechte, die Sie auch in Anspruch nehmen sollten. Lassen Sie sich nicht von der Werkstatt einreden, dass es nicht besser zu Reparieren ging.
Folgende Fälle sind möglich:

Entdecken Sie einen Mangel direkt bei der Abholung des Fahrzeugs aus der Werkstatt, dann reklamieren Sie sofort und nehmen Sie die Arbeit nicht ab, die Werkstatt muss nachbessern. Erst nach erfolgter Nachbesserung sollten Sie die Arbeit bezahlen. Wird der Mangel korrekt behoben, dürfen Sie den Betrag nicht kürzen, wird er jedoch nicht behoben, dann zahlen Sie nicht den vollen Betrag an die Werkstatt.
Ein Mangel an der reparierten Stelle tritt innerhalb von zwölf Monaten nach der Kfz Reparatur auf. Nach den üblicherweise geltenden Reparaturbedingungen muss innerhalb dieser Zeit (Gewährleistungsfrist) die Werkstatt den Mangel kostenfrei nachbessern. Dabei ist natürlich Voraussetzung, dass die Werkstatt durch ihre Leistung den Mangel verursacht hat und nicht der Kunde.
Verschleißteile fallen ebenfalls nicht unter die Gewährleistung. Auf anderen Teilen besteht eine zweijährige Teilegarantie.

Wird der festgestellt Mangel innerhalb von zwölf Monaten gemeldet, so wahrt der Kunde den Anspruch auf Nachbesserung. Die Nachbesserung kann dann auch nach Ablauf der zwölf Monate erfolgen.

Der Kunde muss den Mangel in der gleichen Werkstatt beheben lassen, die den Mangel auch verursacht hat. Werkstattketten sind da kulant und lassen in der nächstgelegenen Filiale nachbessern (vorherige Rücksprache vorausgesetzt).

Rein rechtlich gibt es da eine Ausnahme: Sollte der Mangel mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt auftreten und das Fahrzeug dadurch nicht mehr fahrbereit sein, so darf der Mangel auch in einer anderen Werkstatt nachgebessert werden und die verursachende Werkstatt hat für die Kosten aufzukommen. In diesem Fall sollte aber auch unbedingt zuvor mit der Werkstatt telefonisch Rücksprache genommen werden.

Problematisch ist immer der Nachweis der Ursache eines Mangels. Werkstätten neigen leider dazu, dass sie prinzipiell jeden verursachten Schaden erst einmal von sich weisen. Wird man sich nicht einig, so enden solche Streitfälle oftmals vor Gericht. Dann muss ein Sachverständiger die Ursache klären. Die Kosten für den Sachverständigen muss die Werkstatt tragen, wenn sie den Rechtsstreit verliert. Gewinnt die Werkstatt vor Gericht, so bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen.

Erklärt sich die Werkstatt mit der Nachbesserung einverstanden, so hat sie zwei Versuche den Mangel zu beheben. Ist der Mangel dann immer noch nicht behoben, so kann der Kunde sein Geld zurückverlangen (notfalls wieder auf dem Rechtsweg) und vom Reparaturauftrag zurücktreten. Sollte die Rechnung noch nicht bezahlt worden sein, so kann sie um einen angemessenen Betrag gekürzt werden.

Ein Reparaturauftrag ist ein rechtsgültiger Vertrag. Tritt man grundlos vom Auftrag zurück, so kann die Werkstatt rein rechtlich Geld als Schadensersatz einfordern.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen, so lohnt ein Blick auf die Internetseite des deutschen Kraftfahrtgewerbes http://www.kfzgewerbe.de Dort sind Urteile von Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes zu finden. Falls Ihre Werkstatt bzw. Autohaus Mitglied der Kfz-Innung ist, so ist das Urteil der Schiedsstelle für die Werkstatt verbindlich. Der Kunde hingegen kann, wenn das Urteil nicht zu seinem Gunsten ausfällt, den Rechtsweg über das Gericht einschlagen.

Bevor es vor Gericht zum Prozess kommt, können Sie sich über unseren Gerichtskostenrechner berechnen lassen, wie hoch die Prozesskosten ausfallen werden.
Begriffsbestimmungen:

Gewährleistung
: Eine für Materialen und Dienstleistungen vorgeschriebene Zeitspanne, in der eine Mängelfreiheit vorgeschrieben ist.
Die gesetzliche Gewährleistung betr�gt zwei Jahre. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Hersteller bei einem Schaden beweisen, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde. Ab dem siebten Monat gilt die Beweislastumkehr und der Kunde muss dem Hersteller beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war.
Ersatzteile unterliegen auch der zweijährigen Gewährleistung, Verschleißteile (Reifen, Motoröl)jedoch nicht.
Garantie:
Mängel werden vom Hersteller ohne Weiteres behoben, sofern die vorgegebenen Garantiebedingungen eingehalten wurden (Kleingedrucktes im Kaufvertrag beachten). Dies beinhaltet auch möglicherweise einen kompletten Austausch des Gegenstandes. Die Garantie kann beispielsweise erlöschen, wenn Wartungen nicht bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden oder wenn keine Originalersatzteile verwendet wurden.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Gewährleistung.
In der Regel geben Hersteller zwei Jahre Garantie auf ihre Produkte, damit die Kunden auch Vertrauen in das Produkt haben und es kaufen. Längere Garantiezeiten von bis zu sechs Jahren beziehen sich meist nur auf gewisse Baugruppen (z.B. Motor) und nicht auf das vollst�ndige Auto.
Kulanz:
Eine vom Hersteller/ Händler freiwillig gewährte Leistung nach der Garantiezeit, die zur Zufriedenstellung des Kunden dient. Eine Kulanz ist nicht vor einem Gericht einklagbar.
Kulanzansprüche werden häufiger bewilligt, wenn Fahrzeuge bei Vertragswerkstätten scheckheftgepflegt wurden.
--------------------
kopiert von da http://www.werkstattcheck.de/mangelhaft ... ratur.html http://www.werkstattcheck.de/

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Gruß
Dieter
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So 5. Jun 2011, 16:09
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hallo an Mykel und Dieter,

vielen Dank für die Unterstützung, leider bin ich Selbstständig und habe Montag einen Termin den ich nicht verschieben kann.

Werde jetzt bei der Werkstatt schriftlich auf Materialfehler reklamieren und die Reparatur (zerlegen des Motors) auf Dienstag verschieben, da bin ich dann dabei.

Bin nun gespannt was da passiert. Werde euch informieren.

LG Uli


So 5. Jun 2011, 16:24
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Jep, und immer dran denken.
Fehler sind menschlich und einigen kann man sich nur mit jemanden, wenn man mit dem redet.

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Dieter
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So 5. Jun 2011, 17:44
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Ja Zahnriemen gerissen, oder Spannrolle und Zahnriemen übersprung.
Also ehrlich diesen Trottel der Zahnriemen erfunden hat der sollte gesteinigt werden,
nur Ärger damit. Also Ventile schlagen auf und sind 100 Prozent krumm.
Ganz Wichtig ich wäre bei der Demontage des Kopfes unbedingt dabei, es soll Werkstätten geben welche mit Hammer und Meisel ein Loch in den Kolben schlagen, weil se Angst haben das der Motor später Wasser mit Öl mischt, und gerne einen Tauschmotor für saftig einbauen möchten.


Mo 6. Jun 2011, 09:35
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Naja - nicht alle Werkstätten sind so und laut hören sagen arbeiten manche gar gewissenhaft und zu fairen Preisen :up: Also wie Dieter schon sagte - mit den Leuten reden.

Gruss, Gallex.

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Quattro bedeutet daß man erst dort steckenbleibt wo kein Abschleppwagen mehr hinkommt : )


Mo 6. Jun 2011, 11:42
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Ja nun, ist ja jeden selbst überlassen, es darf ja auch jeder seine Rechnung dann selbst bezahlen, gelle, ich selbst kontrolliere lieber selbst, denn es ist ja schließlich mein Geld was ich dann zahle.


Mo 6. Jun 2011, 12:28
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hallo,
habe Gestern dann den Anruf der Werkstatt bekommen, Keilriemen hätte sich gelöst und hätte sich in den Zahnriemen gezogen.
Motor wird zerlegt und die Werkstatt repariert auf ihre Kosten. Gab keinerlei Problem. Die Frage ist nun, da ja der Zahnriemen gerissen ist, haben sich ja sicher einige Ventile etc. verabschiedet, ist hier denn eine Reparatur überhaupt noch möglich?
Da ich keine Ahnung von so was habe bitte ich um eine Info. Auf was soll ich nun achten wenn der Wagen übergeben wird?

LG Uli


Di 7. Jun 2011, 06:28
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hi Uli,
also mal davon abgesehen, dass mir nicht ganz klar ist, wie sich der Keilriemen "in den Zahnriemen ziehen" kann (letzterer ist eigentlich rundherum eingepackt), ist das doch eine gute Nachricht! Die Werkstatt macht das auf eigene Kosten und du hast einen runderneuerten Motor.

Wenn du mal sehen willst, wie so was aussieht, schau mal hier, der Nigel hat seinen Motor nach so einem Schaden zerlegt und viele, viele, Fotos gemacht. Das lässt sich also reparieren, vorausgesetzt, die Kolben sind noch okay und der Kopf wird mindestens überarbeitet oder getauscht. Die Ventilführungen müssen ersetzt werden, neue Ventile sind ja eh klar.

Auf viel achten kannst du da bei der Übergabe nicht, es muss halt alles rund laufen und keine ungewöhnlichen Geräusche von sich geben, aber sehen kannst du da nichts.
Besser ist, du lässt dir von der Werkstatt schriftlich auflisten und mit Unterschrift bestätigen, welche Arbeiten im Detail ausgeführt wurden (Kolben und Laufbuchsen geprüft mit Ergebnis, Kopf überarbeitet oder getauscht, Kompressionstest mit Ergebnis). Dann hast du was in der Hand, falls es irgendwann wieder Probleme gibt.

Gruß
Mykel

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Di 7. Jun 2011, 07:00
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Hi Mykel,
das mit dem Keilriemen und Zahnriemen sehe ich genauso, dachte schon die Werkstatt will den Fehler auf ein anderes Bauteil schieben, aber da sie auf ihre Kosten die Reparatur durch führen, ist es mir egal.
Ich habe nur Bedenken, dass es halbherzig gemacht wird, da es ja immerhin 200 km/h waren zu dem Zeitpunkt und die Drehzahl entsprechend hoch war.

Aber ok ich warte es ab und lasse mir die durchgeführten Arbeiten und Leistungen bestätigen, ist ja auch schon wegen der Gewährleistung wichtig.

Vielen lieben Dank Uli


Di 7. Jun 2011, 07:25
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Beitrag Re: Plötzlicher Leistungsabbruch, Motor aus Ölkontrollleucht
Ist doch schön - dann ist erstmal alles wieder i.O. an dem Motor und entweder läuft danach wieder alles einwandfrei oder du bringst den F wieder hin und er wird nochmal repariert. Die Werkstatt wird sich schon mühe geben damit Sie nicht 3x das gleich machen müssen - ganz blöd sich die ja auch nicht.

Gruss, Gallex.

PS. ... und sei ja immer dabei - nicht daß die böse Werkstatt dir mir Hammer und Meisel löcher in den Kolben haut :angel: Sorry aber daß konnte ich mir nicht verkneifen.

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Di 7. Jun 2011, 12:22
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