aus dem
www.mgdc.de board
Hallo zusammen, untenstehende Mail, kopiert aus dem Oldtimer-Forum, zu Eurer Kenntnisnahme! Hier sollten wir uns mit unseren Schweizer Freunden verbünden und ebenfalls schreiben, dass wir dann die Schweiz als Tourist nicht mehr befahren werden. Am besten mir Kopie an den Schweizer Tourismusverband:
[email protected]Nur so als Hinweis!
So langsam drehen alle durch.
Hier der kopierte Text:
Aus der Schweiz erreicht uns dieses Schreiben:
Kurzfassung:
In Schweiz können ab 2011 Umweltzonen eingerichtet werden. Fahrzeuge, die
Benzin vor 1.10.1987
Diesel: vor 01.01.2001
Motorräder vor 01.01.2004
zugelassen wurden, dürfen bestimmte Zonen nicht mehr befahren. Dies könnte auch Autobahnen betreffen, die durch Städte führen (z.B. Basel, Bern, Zurich). Keine Ausnahmeregelung für "Veteranfahrzeuge" (Oldtimer).
Original:
Betreff: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !
Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene, wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer erreichen können !
Oldtimer Galerie Toffen
Reinhard Schmidlin
Achtung Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
Liebe Oldtimer Enthusiasten � ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig, einen Brief ans UVEK � siehe unten � zu verfassen und abzusenden!
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen, welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen, dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Dieselfahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen in den Städten befahren dürfen!
Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt Agglomerationen mehr befahren darf.
Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umweltzonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!
Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren. Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente vorlegen können.
In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben und möglichst viele ldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen, Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme abzugeben. Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweiseingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von Umweltzonen bekommen.
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung, auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.
Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst vielen verschiedenen Argumenten. Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten Freitag, dem 26. November 2010!!
* 01) 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
* 16) 1 Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohneCode 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: � Ich bin Mitglied bei � oder bspw.
ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis Graber von 1952 notabene ein Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE�
Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz, Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.) selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:
Bundesamt für Strassen
"Vernehmlassung Umweltzonen"
Postfach
3003 Bern
oder per E-Mail an:
[email protected]und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010 (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein) abgeschickt sein.
Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.
ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN, FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME ERWIRKEN !!!