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Gewährleistung nach 4 Monaten? 
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Beitrag Gewährleistung nach 4 Monaten?
ich hoffe ich habe das richtige Forum gewählt ansonsten bitte ich um Entschuldigung und bitte darum es zu verschieben. :(

Hallo zusammen,

ich habe mir im Januar einen MG TF gekauft und bin ca 1000-1500 KM damit gefahren. Da ich zumeist bei Nässe unterwegs war habe ich mir auch nichts gross dabei gedacht das der Wagen relativ unruhig war. Es ist ja auch mein erster Hecktriebler und ich habe hinten 215er Reifen drauf. Als ich aber nun in den Urlaub gefahren bin, zum Glück nur zu meinen Eltern, und dies über die Autobahn und der Wagen auch bei Trockenheit nicht die Spur halten wollte, wurde ich dann doch mal Mißtrauisch. Also bin ich ab zur Werkstatt und wollte die Spur und den Sturz einstellen lassen. Der nette Mechaniker sagte dann auch gleich das wir uns das schenken können, da hinten rechts ein Sturzeinstellungskopf defekt ist und getauscht werden muss.
Nun sagt mein Händler dass das Fahrwerk Verschleißteile wären und dies kein Fall für die Gewährleistung wäre. Ausserdem wenn müsste ich ihm ja die Möglichkeit zur Nachbesserung bei ihm vor Ort geben. Den Wagen dort hinschleppen zu lassen würde schon den Wert der Reparatur übersteigen. Die Werkstatt die den Schaden hier festgestellt hat, hat mir dringend abgeraten so weiterzufahren.
Ich habe meinen Händler via Telefon nochmal kontaktiert, da wollte man mich zurückrufen, aber es kommt nix mehr. Nun habe ich ein Fax geschickt um die Sache erstmal schriftlich festzuhalten. Weis hier jemand Rat wie ich mich Verhalten soll?

Schon mal vielen Dank !!!

Ghost


Fr 7. Mai 2010, 14:51
Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
hatte ich ganz vergessen zu schreiben, ich bin jetzt mit dem Wagen 260 KM vom Händler weg.


Fr 7. Mai 2010, 15:09
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Registriert: Fr 13. Mär 2009, 09:53
Beiträge: 667
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Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
Erstens abklären, ob das wirklich unter "Verschleiss-Teil" fällt. (Und da bin ich mir jetzt auch nicht 100% sicher, darum sag' ich dazu erstmal nix)
Wenn nein, soll er den Wagen abholen und in seine Garage schleppen/transportieren lassen. Auf seine Kosten.

Grüess
Andy

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Fr 7. Mai 2010, 15:22
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 23:34
Beiträge: 341
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
MG-CH hat geschrieben:
Wenn nein, soll er den Wagen abholen und in seine Garage schleppen/transportieren lassen. Auf seine Kosten.
Grüess
Andy


Nö warum auf Kosten des Verkäufers?

Der Verkäufer hat das Recht zur Prüfung also muss der Käufer das Fahrzueg zur Prüfung vorstellen.

Hier nachzulesen:
BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az.: VIII ZR 310/08
Käufer muss Verkäufer bei Sachmangel die Untersuchung der Sache ermöglichen


Der Koch

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Fr 7. Mai 2010, 16:00
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Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
Danke euch beiden. Bei der Sichtung des genannten Urteils ist mir aber in Punkto Nacherfüllung folgender Absatz ins Auge gesprungen.

**§ 439 BGB: Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Was haltet ihr davon?


Fr 7. Mai 2010, 16:20
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 23:34
Beiträge: 341
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
Einfach sagen ich hab einen Mangel reicht nicht :puh:
Dem Verkäufer muss die Prüfung ermöglich werden > sprich Auto muss dahin

Was dann an Arbeit, Material, Versand etc anfällt wenn es ein Anspruch gibt trägt der Verkäufer.

Aber klär das besser mit Deinen Anwalt.

Der Koch

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Fr 7. Mai 2010, 22:14
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Registriert: So 18. Jan 2009, 02:35
Beiträge: 136
Wohnort: Darmstadt
Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
@Ghost: Deine Frage kann Dir wohl nur ein Fachanwalt /Jurist beantworten.

Aus meiner laienhaften Betrachtungsweise heraus, hast Du vermutlich bereits ein Problem.
Der von Dir beschriebene Schaden war bereits vor Reiseantritt vorhanden (das ist deinem Beitrag zu entnehmen).

Du erklärst zwar, warum es Dich nicht weiter gestört hat, aber das Problem war Dir bereits vor Reiseantritt bekannt.

Warum fährst Du dann noch 260 km mit dem Fahrzeug, anstatt es gleich zur Überprüfung in die Werkstatt zu fahren?

Dann hätte die Werkstatt ja auch die Möglichkeit gehabt, den Sachverhalt ohne Mehrkosten zu überprüfen.

Ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir vorstellen, das ein Jurist eine ähnliche Frage stellt/stellen wird.

VG,
MGFReund

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Fr 7. Mai 2010, 22:44
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Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
ja ist etwas "verworren". ich würde folgendes vorschlagen, vielleicht kannst du dich mit dem verkäufer darauf einigen dass er nur das material zahlt -> die defekten teile kannst ihm ja bei gelegenheit vorbeischaffen, dazu ne kopie der werkstattrechnung als beweiss dass es wirklich von deinem auto ist. und die reparatur zahlst du...weil du dussel ja erst mal 260km gefahren bist :D

nur ein vorschlag....aber wenn es ganz genau wissen willst, du hast doch sicher eine gebrauchtwagengarantie - dann lies die, da steht alles drin und sollte alle fragen beantworten. denn die muss nicht immer das gleiche beinhalten.

als verschleissteil würde ich das so nicht rechnen, da du seit dem zeitpunkt des kaufes mal ca. 1500km gefahren bist und dieses teil normalerweise länger halten sollte bis es "verschleisst". in dem fall wäre ich eigentlich zu fast 100prozent sicher, dass der händler sich so nicht drücken kann, zudem muss er innerhalb der ersten 6 monate nach kauf DIR beweisen dass es noch nicht defekt war - was unmöglich ist.

das einzige was meiner meinung nach im "raum" steht ist wer die kosten des abschleppens übernimmt wenn der wagen zum verkäufer muss (wenn ihr euch nicht anders einigt) - wie gesagt DAS steht in der garantie drin, also lies es!

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gruss an9el
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Sa 8. Mai 2010, 11:40
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 21:32
Beiträge: 1439
Wohnort: bei Stuttgart
Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
auf die Schnelle:
seitens des Threaderstellers wurde der Abs. 3 nicht vollständig zitiert.
wie der fehlende Teil des Abs. 3 zu interpretieren ist, kann nur ein Anwalt beantworten
verbindliche Aussagen kann nur ein Anwalt beantworten
Regelung über Schiedsstelle gibts auch
ADAC-Mitglieder hatten früher die Möglichkeit einen RA zu konsultieren ( gibts das noch ?)

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Gruss
Andreas TF160

TF160, MY2005,
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Sa 8. Mai 2010, 12:15
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Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
Ersteinmal möchte ich mich bei allen bedanken, die sich die Zeit genommen haben sich mit meinem Problem zu beschäftigen. Ich fühle mich hier im Forum als Neuling schon gut aufgehoben. :up:

Ich denke auch das der Händler ja nichts dazu kann das ich soweit von ihm den Mangel entdeckt habe. Da ich erst am Montag mit ihm sprechen kann werde ich ihm vorschlagen das er mir das Teil zuschickt und ich es hier auf meine Kosten einbauen lasse. Dann werde ich, wenn ich zurück in Köln bin, ihm das Teil plus Rechnungskopie vorlegen. Sollte wohl für beide die annehmbarste Lösung sein.

Ich halte euch auf dem laufenden wie es ausgeht :|


Sa 8. Mai 2010, 13:48
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 21:32
Beiträge: 1439
Wohnort: bei Stuttgart
Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
noch ein Nachtrag:
dass die Werkstatt, die den Schaden festgestellt hat, davon abrät weiter zu fahren ist klar.
Aus haftungsrechtlichen Gründen würde ich dies auch sagen.
Ob dies nun letztendlich so ist, oder nicht, oder ob ein Fahren im Geschwindigkeitsbereich bis xxx km vertretbar ??
Schulterzucken, den meine Glaskugel hat für diese Fall kein entsprechendes Modul.

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Gruss
Andreas TF160

TF160, MY2005,
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Sa 8. Mai 2010, 16:24
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Registriert: So 21. Jun 2009, 08:17
Beiträge: 51
Beitrag Re: Gewährleistung nach 4 Monaten?
Ganz grundsätzlich ist zunächst entscheidend, wie Du den Kaufvertrag abgeschlossen hast:
Hast Du einen Gewährleistungsausschluss vereinbart und hast Du den Mangel bei der Probefahrt schon bemerkt?
Wenn ja siehts mit Ansprüchen gegen den Verkäufer schlecht aus.
Andernfalls stehen Dir die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zur Seite, d.h. es ist zwingend zunächst vom Verkäufer die Nachbesserung zu verlangen. Die hierfür erforderlichen Kosten (auch Transportkosten) hat der Verkäufer (!) zu tragen!

Grüsse!


So 9. Mai 2010, 07:34
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