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Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF / Saisonkennzeichen 
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Beitrag Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF / Saisonkennzeichen
Hm, das ist jetzt aber doof. Eigentlich habe ich ja ein Saisonkennzeichen von März bis Oktober. Andererseits habe ich meine kleine Bergziege aber für dieses Wochenende auf Kurzzeit zugelassen, damit ich auf die Messe fahren kann. Muss ich dann "Sommer" ankreuzen? :(

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Jürgen


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Fr 15. Jan 2010, 23:29
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MG
me_and_my_mg hat geschrieben:
Eigentlich habe ich ja ein Saisonkennzeichen von März bis Oktober. Andererseits habe ich meine kleine Bergziege aber für dieses Wochenende auf Kurzzeit zugelassen...


Öööhm... wie geht das den?

Dasselbe wollte ich auch mal machen (als ich noch in D gewohnt hab. Da hieß es vom Amt her, das das nicht geht, da man ein zugelassenes Auto nicht noch einmal zulassen kann!!
Das Saisonkennzeichen ist eine ganzjährige Zulassung, auch wenn man nur im Bestimmten Zeitraum am Strassenverkehr teilnehmen darf. Und somit ist eine Kurzzulassung nicht möglich... da ja schon zugelassen.

Ich hätte damals mein F (hatte Saisonkennzeichen) abmelden müssen, um eine Kurzzulassung zu bekommen...

Wie hast du das gemacht?

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Gruß Marco

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Sa 16. Jan 2010, 10:37
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Registriert: Do 18. Dez 2008, 08:34
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Marco: Ich habe wohl einfach vergessen nachzufragen. :angel: Außerdem kannte ich diese Vorschrift nicht. :puh:

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Jürgen


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Sa 16. Jan 2010, 22:57
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Registriert: Di 27. Jan 2009, 11:28
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Mmmh, haben die das anhand der Fahrzeugdaten nicht gesehen/gesagt? müßte denen ja aufgefallen sein...

(Bin mir jetzt grad nicht sicher, ob man bei Kurzzeitkennzeichen die Fahrzeugdaten auch gleich angibt...)

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Sa 16. Jan 2010, 23:33
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Registriert: Do 18. Dez 2008, 09:24
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Nope bei KZK muss man keine Daten angeben.
Wie soll man die auch teilweise wissen. Wenn du dir z.B. nen neuen in Hmaburg holen willst, kannst du in Offenbach beim KZK holen die Daten ja noch nicht wissen.
Also einfach sagen man weis noch nicht welches Auto man holt. Dann gibts die auch ohne Daten. ;)


So 17. Jan 2010, 01:05
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Servus,
bis vor zwei Jahren hab ich den kleinen auch sporadisch im Winter gefahren...... da ich geschäftlich ständig unterwegs war hielt sich das ganze in Grenzen (3-4 Tage)
Als mein Vater dann.....
ich weiß das passt jetzt nicht so wirklich!.....am
08.08.08 im Alter von 72 Jahren verstarb, meldete ich den kleinen ab und übernahm sein PKW.
Seit diesem Zeitpunkt steht der kleine bei meiner Mutter in der Garage. Tüv seit Feb. 2009 abgelaufen, Airbox, Felgen etc. nicht eingetragen....

Mein Vorsatz (Ziel) für 2010 ihn im März wieder zuzulassen.
Allerdings nur über den Sommer, schließlich wird er auch nicht jünger.

Hardtop und diverses Equipment für den Winter habe ich ohnehin schon längst verkauft da er mir für die kalte Jahreszeit zu Wertvoll ist, auch wenn das DAT Schwacke etc. anderst sieht.....

Gruss f-one

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So 17. Jan 2010, 01:53
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Lars Steinke hat geschrieben:
Nope bei KZK muss man keine Daten angeben.
Wie soll man die auch teilweise wissen. Wenn du dir z.B. nen neuen in Hmaburg holen willst, kannst du in Offenbach beim KZK holen die Daten ja noch nicht wissen.
Also einfach sagen man weis noch nicht welches Auto man holt. Dann gibts die auch ohne Daten. ;)


Na dann bleibt nur noch zu hoffen das nichts passiert, bzw die doppelzulassung nicht rauskommt... :angel:

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Gruß Marco

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So 17. Jan 2010, 13:11
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Tja, es ist wie immer.
Eigentlich war es früher eine einfache Sache. Man hat so ein Kennzeichen beantragt, hat alles in Empfang genommen, hat dann selbst bei dem jeweiligen Fahrzeug selbst die Daten eingetragen und los gings für max. 5 Tage. Habe ich selbst recht oft gemacht.
Natürlich haben es anscheinend recht viele zweckentfremdet bzw. Schund damit getrieben und nun leiden mal wieder alle drunter. Ahnlich mit den roten "Jungtimerkennzeichen".
Werde mich auch aus Eigeninteresse am Montag mal "vor Ort" schlau machen und dann berichten. Allgemein wird es aber so sein wie überall. Bei einem "lockeren" Sachbearbeiter gehts und ein anderer stellt sich quer. Ähnlich mit Kennzeichen usw..

Vom logischen her dürfte aber doch egal sein. Die Anmeldung allgemein ist zwar noch aktiv, ruht aber. Und hauptsache das Fahrzeug ist versichert bzw. angemeldet. Wenn auch "doppelt".

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Gruß Cebi


So 17. Jan 2010, 14:03
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Marco hat geschrieben:
Lars Steinke hat geschrieben:
Nope bei KZK muss man keine Daten angeben.
Wie soll man die auch teilweise wissen. Wenn du dir z.B. nen neuen in Hmaburg holen willst, kannst du in Offenbach beim KZK holen die Daten ja noch nicht wissen.
Also einfach sagen man weis noch nicht welches Auto man holt. Dann gibts die auch ohne Daten. ;)


Na dann bleibt nur noch zu hoffen das nichts passiert, bzw die doppelzulassung nicht rauskommt... :angel:


Wenn bei der Zulassung (Kurzzeit ) nicht auffiel ? Höchstens bei KBA könnte es auffallen.
Aber da das Fahrzeug ja versichert, der Halter der gleiche ist, kann da ja nicht viel oder gar nichts passieren.
Es wurde halt zweima ordentlich zugelassen, doppelt hält besser...

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Gruss
Andreas TF160

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So 17. Jan 2010, 14:09
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
cebi hat geschrieben:
....
Vom logischen her dürfte aber doch egal sein. ....

Geb ich dir vollkommen recht :up: ABER seit wann ist die deutsche Bürokratie den "Logisch"?? :konfus:
Das wäre ja was ganz neues ;)

Andreas TF160 hat geschrieben:
Es wurde halt zweima ordentlich zugelassen, doppelt hält besser...


Jo, und genau das ist offiziell nicht möglich. Daher stellt sich dann die Frage ob das Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug Gültigkeit hat... Meines Wissens nämlich nicht... Könnte ein Verstoß gegen das Zulassungsgesetz sein (wie auch immer das heißt)...

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Gruß Marco

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So 17. Jan 2010, 14:35
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Marco hat geschrieben:
cebi hat geschrieben:
Jo, und genau das ist offiziell nicht möglich. Daher stellt sich dann die Frage ob das Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug Gültigkeit hat... Meines Wissens nämlich nicht... Könnte ein Verstoß gegen das Zulassungsgesetz sein (wie auch immer das heißt)...


Stimmt, so gesehen, wenn die 2. Zulassung nicht gültig ist....

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Gruss
Andreas TF160

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So 17. Jan 2010, 14:42
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Hab das grad in der FZV gefunden: (auszug)

§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.

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So 17. Jan 2010, 15:02
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
"Nachtrag"

Bei weiterem nachlesen der Paragraphen, stellt sich raus, das sich scheinbar einiges Wiederspricht...mmmh... :(

"Das Saisonkennzeichen gilt auch im Ruhezeitraum als zugelassen, also ganzjährig" Soweit ja bekannt und logisch.

Das "Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO" sagt folgendes: (Zitat)
"Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein."

Jetzt sagt das Zulassungsamt Harburg aber folgendes: (Zitat)
"Ruhezeitraum und Kurzzeitkennzeichen:
Im Ruhezeitraum darf das Kurzzeitkennzeichen, wenn das saisonale Schild verdeckt wird, verwendet werden."

(http://www.landkreis-harburg.de/interne ... ik=1000007)

Also irgendwie hat die deutsche Bürokratie da wieder etwas "übersehen" vor lauter Paragraphen...
mal heißt es "so, mal "so"... Das Zulassungsamt in Harburg wiederspricht sich schon auf einer Seite im Internet...

Fazit für mich:
Ich denke es geht nicht, aber ich glaub das ist wieder sowas zum endlosen Diskutieren, daher las ich das nun mal hierbei... :)

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So 17. Jan 2010, 15:33
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Marco hat geschrieben:
...seit wann ist die deutsche Bürokratie den "Logisch"?? :konfus:
Das wäre ja was ganz neues ;)


Das stimmt natürlich. :lol:

Rest werde ich morgen zumindest für Köln wissen. Wobei es in Hamburg/München/Freiburg/... natürlich anderes sein kann. Wird bestimmt nicht das erste mal sein das jemand so was beantragt hat. 999 mal nicht nachgefragt und einmal doch.

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So 17. Jan 2010, 17:59
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
naja, da steht nur "wenn sie nicht zu gelassen sind" und nicht "nur dann, wenn sie nicht zugelassen sind"... außerdem handelt es sich um eine Erlaubnis-Vorschrift und keine Verbots-Vorschrift. Ich sehe also noch keinen Hinderungsgrund.. Zumal außerhalb der Saison das SK auch als "nicht im eigentlichen Sinne Zugelassen" interpretiert werden dürfte..

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So 17. Jan 2010, 19:17
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
achja, und Google ist dein Freund: der TÜV ist meiner Meinung:
http://www.presseportal.de/pm/31385/128 ... land_group

...

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So 17. Jan 2010, 19:23
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Ääähh..... war das mal der Abstimmungsthreat wann wer sein Auto fährt? :konfus:

Gruß klaus

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So 17. Jan 2010, 21:15
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Andreas TF160 hat geschrieben:
Wenn bei der Zulassung (Kurzzeit ) nicht auffiel ? Höchstens bei KBA könnte es auffallen.


Wenn Du nicht angehalten wirst und jemand die Papiere verlangt, fällt es auch dem KBA nicht auf...

Die bekommen den rosa Fahrzeugschein (für die Kurzzulassung) nie zu sehen... ;)

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So 17. Jan 2010, 23:04
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
Kharol hat geschrieben:
... Zumal außerhalb der Saison das SK auch als "nicht im eigentlichen Sinne Zugelassen" interpretiert werden dürfte..


Aber genau das stimmt so nicht. Steht auch in deinem Link drin. Zitat:
"Da Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht stillgelegt sind, muss der Halter beim Verkauf umgehend die Zulassungsstelle informieren."
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind das ganze Jahr zugelassen, auch im Ruhezustand gelten sie als zugelassen...
Daher kann ein Kurzzeitkennzeichen ja gar nicht möglich sein.

Das ist ja das was sich widerspricht...

Wir "bohli" aber auch sagt. es fällt wahrscheinlich keinem auf...

sorry, aber ich denk das passt doch ganz gut zum Sommer-/Winterauto. :D aber man kann ja ruhig wieder umschwenken... :up:

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So 17. Jan 2010, 23:20
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Beitrag Re: Umfrage Wann fahrt ihr euren MGF/MGTF
So,

eben schon mal mit einer Mitarbeiterin vom Straßenverkehrsamt Köln telefoniert. So eine Frage musste die noch nie beantworten... :P

Es ist so das man heute eine Fahrgestellnr. angeben muss. Warum habe ich ja schon weiter oben geschrieben. Und sobald diese eingegeben wird geht sofort ein Fenster auf wo ALLES von dem Fahrzeug (auch KBA-Infos) drinsteht. Und somit fällt sofort auf das dieses Fahrzeug indirekt "angemeldet" ist.
Weiterhin kann ich mir vorstellen, das man ein "Häkchen" bei Kurzzeitkennzeichen setzten kann und es nun möglich ist. Das sind aber Vermutungen, wobei ich es morgen 100%ig weiß.

Stellt Euch mal vor, Ihr wohnt in Freiburg und kauft in Hamburg ein Fahrzeug das noch angemeldet ist, aber abgemeldet übergeben werden soll. Wie soll das denn gehen wenn man sich schon vorher in seiner Heimatstadt ein Kennzeichen besorgt?
Also man abwarten. Meistens ist es ja so das der "Depp" vor der Tastatur sitzt.

Klar gehört das hier alles nicht direkt in den Thread. Indirekt aber schon.

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So 17. Jan 2010, 23:54
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