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ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung 
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Registriert: Mi 17. Dez 2008, 23:16
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
Welche Erstzulassung hat den den F?
Ich meine, dass es nicht zwingend notwendig ist, eine Leuchtweitenregulierung bzw. die Scheinwerferreinigung zu haben.
Da gibt´s meine ich eine Lücke, von ca. 1 Jahr. Die Dinger waren nicht von Anfang an Pflicht.

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Grüße

Stefan K.


Fr 11. Dez 2009, 22:15
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
@stefan,
dan muss es aber in der Zeit eingebaut worden sein. Jetzt einbauen gilt nicht.

Es ist so das Fahrzeuge aus dem Jahr, die serienmässig damit ausgestattet waren, oder in dem Jahr nachgerüstet wurden weder SWRA noch ALWR brauchten.


Fr 11. Dez 2009, 22:18
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Registriert: Do 18. Dez 2008, 16:38
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
an9el hat geschrieben:
... und fakt ist, JEDER tüv-prüfer sagte mir, wenn das auto keine leuchtweitenregulierung hat MUSS dieses in den papieren stehen - tut es aber nicht!


Du machst echt die Pferde scheu ... bei mir steht darüber nix in der papieren und ich wette bei vielen anderen auch nicht UND trotzdem bekommen wir alle immer wieder TÜV .. ist das nicht komisch ?

Mein TÜV mann weiss das die Karre keine LWR hat und er hat noch NIE danach gefragt und auch nicht nach der großen AP Bremse und ebenfalls nicht wg den 16" Alus mit der Bereifung. Die haben immer vor der Prüfung in den Computer geschaut und da stehen solche "Ausnahmegenehmigungen" drinn .. naja - zumindest in Rheinland Pfalz :mrgreen:

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Quattro bedeutet daß man erst dort steckenbleibt wo kein Abschleppwagen mehr hinkommt : )


Fr 11. Dez 2009, 23:02
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
gallex2000 hat geschrieben:
an9el hat geschrieben:
... und fakt ist, JEDER tüv-prüfer sagte mir, wenn das auto keine leuchtweitenregulierung hat MUSS dieses in den papieren stehen - tut es aber nicht!


Du machst echt die Pferde scheu ... bei mir steht darüber nix in der papieren und ich wette bei vielen anderen auch nicht UND trotzdem bekommen wir alle immer wieder TÜV .. ist das nicht komisch ?


Ja klar wäre das komisch...

@an9el:
...es kann ja auch nichts in den Papieren stehen!!! Es wird nur eingetragen, was von der Typengenehmigung abweicht. Was schon Typgenehmigt ist, brauch auch nicht eingetragen werden...
Die Leuchtweitenregelung ist Bestandteil der Typengenehmigung, und somit schon... ja... genehmigt... wozu soll das noch eingetragen werde????

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Gruß Marco

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Sa 12. Dez 2009, 03:23
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Registriert: So 21. Dez 2008, 22:56
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
Ich wurde beim letzten TÜV danach gefragt, was ein Glück das ich darauf vorbereitet war.
ich sagte dem TÜV Mann das es für diese KFZ nie sowas gegeben hat und das eine Ausnahmegenemigung vom KBA existiert, damit war er zufrieden und ich hatte meine Plakette.
Kann es sein, dass du dir über dieses Thema etwas zu viel Gedanken machst? 8-)

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MFG
Volker


Sa 12. Dez 2009, 11:43
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
Volker hat geschrieben:
Kann es sein, dass du dir über dieses Thema etwas zu viel Gedanken machst? 8-)

Nee, ich denke das wir uns zuviel Gedanken machen. :konfus:
Hier geht es so ähnlich weiter: viewtopic.php?f=2&t=2797
Im letzten Beitrag von mir habe ich ca. 30 Minuten gegoogelt und das Ergebnis ist eigentlich eindeutig.
@ angel
Wenn dich das Thema wirklich so stark interessiert, hättest du das auch finden können/müssen.
Muss hier auch mal ganz deutlich gesagt werden, selbst wenn du dich auch wieder mal angegriffen fühlst. (Was ich nicht hoffe)

Gruß klaus

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Sa 12. Dez 2009, 12:05
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
ne tu ich gar nicht. das passt schon :)
ich versuch halt nur alles mögliche an infos darüber zu finden. und fakt ist...das mag doch jetzt wohl keiner hier bestreiten, dass anscheinend nicht alle (incl. mir) nun wirklich die rechtslage kennen. von mir aus können wir den anderen thread ja dicht machen und hier weiter diskutieren, aber ich wollte halt nun mal wirklich genau bescheid wissen. es ist halt z.b. komisch dass ein tüv-prüfen von der ausnahmegenehmigung was weiss, der andere nicht. ich glaube eher dass es manchen tüv-prüfern gar nicht auffällt, dass da keine LWR ist. und dass in den papieren nichts drin steht weil die autos ja sie genehmigt wurden leuchtet mir ja auch ein, aber warum bitte weiss dann hier kein tüv-prüfer etwas von der ausnahmegenehmigung unserer autos?? lt. tüv solls im schein stehen. ist aber auch unsinnig wenn das auto so genehmigt wurde, dann stehen nur ausnahmen drin, ist auch klar. also drehen wir uns irgendwie im kreise?
klar sagt der eine oder andere...was will der überhaupt? ich komm durchn tüv und gut ist. versteht ich ja auch, aber für mich ist das halt ein thema mit vielen offenen fragen - und vielleicht treff ich mal auf nen tüv-prüfer der das anmeckert...und da will ich natürlich ne passende antwort haben was nun ist mit der LWR!!

@klaus...das mit den googeln...das bezog sich doch aber nur auf diese hella-scheinwerfer?? darum gings mir aber eigentlich nie. aber trotzdem interessant.

@volker: und was wenn ich xenon drin habe und ich hätte ihm die gleiche antwort gegeben??? meinst das hätte er auch so geschluckt? :twisted:

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gruss an9el
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Sa 12. Dez 2009, 19:53
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
Hi , die Hella Lampen sind nur zusätzlich mit reingerutscht, war die einzige legale Ausnahme für eine gewisse Zeit, hier geht es um die Bestimmungen und wann diese zum Tragen gekommen sind.
Die Aussagen sind viel wichtiger und damit dürften alle Fragen beantwortet sein.
Was auch ohne Zweifel ist, ist die Tatsache das sogenannte Gefälligkeitseintragungen und gefakte Papiere zum Eintragen die Runde machen, hier ist äusserste Vorsicht geboten.

@volker: und was wenn ich xenon drin habe und ich hätte ihm die gleiche antwort gegeben??? meinst das hätte er auch so geschluckt? :twisted:

Der hätte dir die Karre stillgelegt wenn er halbwegs was auf dem Kasten hat, selbst mit Gutachten und allem drum und dran.
Bau die Dinger illegal ein und akzeptiere das es schief gehen kann, oder lass es, legal wird das nix.
Hab mir jetzt den Milltek bestellt, meinste ich hoffe da auf TÜV?? Muss ich halt akzeptieren.
Gruß Klaus

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Sa 12. Dez 2009, 21:19
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
boah, was für eine Dikussion.
Dabei ist eigentlich alles ganz einfach:
- Unsere Autos wurden irgendwann mal ganz offiziell bauartgeprüft und zugelassen. Was damals legal war darf so weitergefahren werden. Muss man nicht drüber nachdenken. Wenn der TÜVer fragt bekommt er als Antwort "wurde schon so geliefert" und Punkt.
- Ein anderes Ding ist wenn jetzt etwas geändert wird. Dann ist der ganze alte Kram hinfällig und für die Änderung die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen. Da hilft dann auch keine uralte Ausnahmeregelung für irgendetwas anderes...

Außerdem: im orgig.-Zustand: was soll der MG da mit einer Leuchtweiten-Regulierung? Die Abblendlicht - Tranfunzeln blenden eh nicht, egal wohin sie leuchten.

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Sa 12. Dez 2009, 23:55
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Registriert: Di 27. Jan 2009, 11:28
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
Kharol hat geschrieben:
boah, was für eine Dikussion.
Dabei ist eigentlich alles ganz einfach:
- Unsere Autos wurden irgendwann mal ganz offiziell bauartgeprüft und zugelassen. Was damals legal war darf so weitergefahren werden. Muss man nicht drüber nachdenken. Wenn der TÜVer fragt bekommt er als Antwort "wurde schon so geliefert" und Punkt.
- Ein anderes Ding ist wenn jetzt etwas geändert wird. Dann ist der ganze alte Kram hinfällig und für die Änderung die aktuelle Rechtslage zu berücksichtigen. Da hilft dann auch keine uralte Ausnahmeregelung für irgendetwas anderes...


Perfekt geschrieben... :up:

Und wenn jemand wirklich umrüsten will, und hier auch nicht scheut hohe Ausgaben zu haben, seh ich die einzige möglichkeit darin, den kompletten Scheinwerfer zu tauschen.
Ein Scheinwerfer einzubauen, der schon alles bietet... wie vielleicht einen vom Porsche 911er... Dann hat man es (vermutlich!) auch leichter beim TÜV...
Den dann allerdings vernünftig in die Karosserieformen zu integrieren... das ist wohl ein neues Thema... :angel:

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So 13. Dez 2009, 10:39
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
ok, ich seh schon...ich geb mal langsam ruhe :lol:

trotzdem...an kharol: du hast geschrieben:
Unsere Autos wurden irgendwann mal ganz offiziell bauartgeprüft und zugelassen. Was damals legal war darf so weitergefahren werden. Muss man nicht drüber nachdenken. Wenn der TÜVer fragt bekommt er als Antwort "wurde schon so geliefert" und Punkt.

denke du machst es dir da ein wenig zu einfach. klar wird das wohl so hinhauen, aber nun stell dir vor klaus fährt mit eingebauten miltek zum tüv und sagt das gleiche - nun...? der miltek wurde halt so von werk aus verbaut. und? nun beweis mal einer dass das stimmt oder eben nicht. alleine der satz "wurde schon so geliefert" nutzt heutzutage gar nix, sicher gibt es vielleicht einige tüv-prüfer die das dann so akzeptieren, aber auch nur weil man unsere autos kaum kennt. hättest nen golf würde er wahrscheinlich lachen und dir die karre an ort und stelle stilllegen. klar mag es sein, dass das damals eben so bauartgeprüft wurde- ja...ja aber was denn alles???? die von mir angesprochenen tüv-prüfer hatten nix in ihren unterlagen oder pcs. ich selbst habe nix im schein oder brief stehen über irgendwelche ausnahmen - wie eben die diskutierte lwr. verstehst....ich mach mir auch kein kopf ob ich so beim tüv durchkomme. ich komme durch. die frage ist, was kann man da eventuell alles noch mit "reinpacken" ohne dass es auffällt bzw. ob es schriftliche sachen gibt, die das eine oder andere noch "dehnbar" realisieren lassen. klar juckt das keinen der mit seinem mg im originalzustand rumfährt, das ist mir auch klar.

es gab z.b. importierte us-fahrzeuge für den deutschen markt mit allerlei extra-sachen die man in deutschland nicht legal eingetragen bekommt. das fing damals an mit einer unterbodenbeleuchtung beim ein- und aussteigen und hörte mit blinkern in den seitenspiegeln noch lange nicht auf. mittlerweile gibt es einige sachen legal, aber eben noch nicht alle. soo...und da frage ich mich woher weiss dann ein tüv, wenn er es eben nicht in seinen unterlagen hat, was denn nun für ein import-fahrzgeug legal dran war oder nicht?

aber ihr habt recht, ich mache mir wohl zuviel kopf und werde die sache mit der legalen eintragung einer xenon-lichtanlage in den wind schlagen müssen. ich dachte nur grade bei unseren autos gäbe es da eine chance aus der genannten "problematik" eine eintragung hinzubekommen (mit eben weniger aufwand wie normal).

..habe ich schon erwähnt dass ich mir neue scheinwerfer einbauen habe lassen? :twisted:
okok...sind "nur" die vom trophy. aber schauen echt schick aus. nun arbeite ich noch an den nebels....

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So 13. Dez 2009, 12:23
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Beitrag Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung
an9el hat geschrieben:
was anderes..warum bitte soll das hella ding legal sein, eine anderer xenon-lampe aber nicht? wo ist die leuchtweitenregulierung, wo die waschanlage???? so ein schmarrn, also echt. oder soll das ding gar in den seirenscheinwerfer eingebaut werden - dann kann ich gleich normale xenon-lampen reintun, das ist das gleiche.



Ganz klares Nein.

Einfach nur Xenon-Brenner in die original-Scheinwerfer rein ist vorm Gesetzgeber nicht korrekt und definitiv nicht erlaubt.
Dagegen sind die Hella-Scheinwerfer (oder auch jeder andere OEM-Xenon-Scheinwerfer) legal und typgeprüft.

Wenn Du Dir zum Beispiel die original Scheinwerfer aus dem MG ZT dranbaust (serienmäßig Xenon), ist das auch o.k. (muss natürlich eingetragen werden).

Ist doch eigentlich ganz einfach:
1. Die komplette Scheinwerfereinheit ist für Xenon vorgesehen und geprüft.... :up:
2. Die Scheinwerfer sind für Halogen-Lampen gebaut (H1/H7) und somit nicht für Xenon zugelassen (auch wenn es da was passendes gib) :down:

Soweit die "legale Seite" ... ;)

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Mo 14. Dez 2009, 10:51
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