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Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-( 
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Registriert: Fr 28. Jun 2019, 13:52
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Ich muss dringend bei rimmerbros bestellen - wie läuft das Prozedere denn jetzt ab bzw. wie erhalte ich den VAT Abzug?

Gruß,
Phil


Mi 13. Jan 2021, 17:13
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
automatisch :mrgreen:


Mi 13. Jan 2021, 18:56
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Registriert: So 13. Jul 2014, 00:58
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Ist bekannt wie es sich jetzt bei Dienstleistungen in England verhält.

Wenn man z.B. Sitzgestelle oder Hydrogasdosen nach UK schickt zum Umbau/ Aufbereitung, wird dann doppelt Zoll erhoben oder gilt das als Dienstleistung?

Grüße aus Chemnitz


Mi 13. Jan 2021, 20:10
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Da fragt man das HZA an und bekommt eine Antwort:

die Reparatur der aus der EU ausgeführten Ware in einem Drittland (hier UK) kann zollrechtlich im Zollverfahren „passive Veredlung“ (pV) erfolgen. Wird dieses besondere Zollverfahren genutzt, werden die Einfuhrabgaben (hier die Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 19%) bei der Wiedereinfuhr der reparierten Ware lediglich auf Grundlage der Wertsteigerungskosten und nicht des kompletten Warenwerts erhoben.

Bei einer Sendung zur Veredelung in ein Drittland sind zollrechtlich mehrere Schritte zu beachten:

-Ausfuhr

Die Ausfuhr Ihrer Postsendung aus der EU kann bis zu einem Sendungswert von 1000 € und einem Gewicht von 1000 kg ohne Zollformalitäten vorgenommen werden.
Sie können die Ware damit ohne Zollförmlichkeiten bei der Ausfuhr mit einer Zollinhaltserklärung (CN22 / CN23) bzw. einem Paketschein zur Reparatur in das Nicht – EU – Ausland (UK) schicken. Deklarieren Sie die Sendung als „Ware zur Reparatur“, damit der Empfänger ggf. keine Abgaben im Zielland entrichten muss.


-Wiedereinfuhr:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind und als Sendungsgrund „Wiedereinfuhr nach passiver Veredlung“.. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

Das vom Absender beauftragte Versandunternehmen wird Sie bei der Zollabfertigung
vertreten, die Einfuhrabgaben zunächst entrichten und diese bei Zustellung der Sendung wieder kassieren. Werden Einfuhrabgaben verauslagt, erhebt die Deutsche Post AG eine Auslagenpauschale.

Zur Erleichterung der Zollabfertigung sollte die Sendung mit

▪ einer von außen zugänglichen Rechnung und
▪ einer Zollinhaltserklärung CN22/CN23 – bei Aufgabe über nationale Post – bzw.
▪ einem Paketschein – bei Versand über private Paketdienste –

versehen sein.

In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche
Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.


Zur örtlich zuständigen Zollstelle weitergeleitete Postsendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Detaillierte Informationen zu Verfahren hierzu finden Sie unter Punkt 2 hier.

ACHTUNG: Im Falle des Transports Ihrer Postsendung mit Kurierdienstleistern (wie z.B.UPS, FedEx, u.s.w.) wird von diesen im Regelfall eine zusätzliche Abfertigungsgebühr
erhoben . Diese Gebühr hat jedoch nichts mit der Zollverwaltung zu tun.
Bitte informieren Sie sich deshalb über die (dt.) Geschäftsbedingungen des
vom Versender beauftragten Versandunternehmens, um ggf. weitere auf sich
zukommende Kosten ermitteln zu können.


Do 14. Jan 2021, 08:43
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Aha, vielen Dank für die Informationen XPower! :up:


Do 14. Jan 2021, 20:05
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Sehr geehrter Herr... .

wenn Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat wie Großbritannien einführen möchten, muss die Ware zur Abfertigung in den freien Verkehr der EU angemeldet werden und es sind eventuell Zölle und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Einfuhrabgaben werden mit Überschreiten der EU-Grenze fällig.

1. Zollanmeldung
Nach Ankunft an der Grenze der Europäischen Union (EU) z. B. in Hamburg ist die Zollstelle über die Ankunft des Kraftfahrzeuges zu informieren und eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Sie bzw. Ihr Vertreter (z.B. Spedition) abgeben.

Sie benötigen für die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr den Teilsatz 0737 des Einheitspapiers (bei mehreren Warenpositionen bzw. verschiedenen Waren ggf. ergänzt um den Vordruck 0738).

Die genannten Formulare des Einheitspapiers sowie ggf. weitere benötigte Vordrucke können über den Fachhandel, teilweise auch über Industrie- und Handelskammern, bezogen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland kann die schriftliche Zollanmeldung auch als Internetzollanmeldung an die Zollbehörden übermittelt werden. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit, per Internet, d.h. von jedem beliebigen Ort aus das Portal für die Internetzollanmeldungen aufzurufen, die Anmeldung am PC auszufüllen und per Internet an die zuständige Zollstelle zu senden. Der Ausdruck muss allerdings noch unterschrieben und bei der Zollstelle abgeben werden, da die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (z.B. durch eine elektronische Signatur) hier nicht gegeben sind.

Zusammen mit der Zollanmeldung müssen auch alle sonst erforderlichen Dokumente vorgelegt werden:

1 Rechnung (zweifach)
2. sonstige Unterlagen (Frachtbrief, Zertifikate, Gutachten, Fahrzeugpapiere, etc.)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Formular 0060)
4. Steueranmeldung für die Kfz-Steuer (Formular 3820)


Diese Überführung in den freien Verkehr besteht im Wesentlichen aus den Abschnitten Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten (Anmelder, Vertreter, Fiskalvertreter), Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle, Überprüfung der Papiere und der Waren (Beschau), Fertigung eines sogenannten Zollbefundes durch die Zollstelle sowie Berechnung der Einfuhrabgaben. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren überlassen. Erst jetzt endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren, die nun den Status von Gemeinschaftswaren besitzen, frei verfügen.

Da, wie Sie sehen, so eine Abfertigung zum freien Verkehr sich für einen Laien sehr schwierig gestaltet, können Sie auch eine Spedition beauftragen, die die Abfertigung in Ihrem Auftrag ausführt bzw. die Zollanmeldung für Sie ausfertigt. Die Kosten usw., die für die Zollanmeldung entstehen, müssen Sie aber vor Ort bei der Spedition erfragen. Darüber kann Ihnen der Zoll keine Auskunft erteilen.

2. Berechnung der Einfuhrabgaben

Der Warenwert des Kraftfahrzeuges ist Grundlage der Berechnung bei der Einfuhr.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen.

Weitere Information finden Sie unter dem folgenden Link:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

Oldtimer fallen unter die Codenummer 9705 0000 903. Hier entstehen Einfuhrabgaben in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer (lt. Tarif zollfrei).

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Berechnung Zollwert

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto , Versicherung usw.)
= Zollwert


B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert = Einfuhrumsatzsteuerwert x 7 %

= zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

Betrag aus B) = Gesamtabgaben

*Anmerkungen zur Codenummer 9705 0000 903

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert,

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) mindestens 30 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
- Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Fazit:

Fällt das Kraftfahrzeug unter die o. g. Codenummer, sind Einfuhrabgaben aus Großbritannien in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Bitte melden Sie das Kraftfahrzeug in schriftlicher Form an. Für die Zollanmeldung ist der vorgeschriebene EU-einheitliche Vordruck - das Einheitspapier - zu verwenden. Wenn Sie das Kraftfahrzeug in die EU einführen möchten, ist eine Zollanmeldung nach dem Verbringen des Kraftfahrzeuges in das Zollgebiet der Gemeinschaft also nach Überschreiten der Grenze am zuständigen Zollamt abzugeben (sowie Vordruck 0060 und 3820).

Unter folgendem Link finden Sie die deutschen Zollstellen: http://www.zoll.de/DE/Service/Dienstste ... _node.html



Die Verzollung erfolgt üblicherweise an der ersten Eingangszollstelle der EU. Sollte der Transport aus Großbritannien auf dem Landweg erfolgen, so gelten die jeweiligen nationalen Formvorschriften bei der Umsetzung des EU-Rechts (z.B. Frankreichs).
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Zollverwaltung.
Die Einfuhrumsatzsteuer würde in diesem Fall aufgrund des z.B. französischen Steuersatzes erhoben werden.


Es gibt auch die Möglichkeiten, die Ware von der EU-Außengrenze mit einem Versandpapier T 1 (Sicherheit muss hinterlegt werden), zu transportieren. Die Abfertigung zum freien Verkehr würde dann statt nach Überschreiten der Grenze der EU am zuständigen Zollamt in Deutschland erfolgen.


Weitere Informationen zum Versandverfahren T1 finden Sie unter folgendem Link:
zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Versandverfahren/versandverfahren_node.html

Über eventuelle Formalitäten bei der Eröffnung des Versandverfahrens an der EU-Außengrenze wenden Sie sich bitte an die dortige Zollverwaltung.

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Zollverwaltungen innerhalb der EU (Bitte Land eingeben):
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... sp?Lang=en


Über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen kann Ihnen die Deutsche Zollverwaltung keinerlei Auskünfte erteilen. Bitte konsultieren Sie Ihre Zulassungsstelle vor Ort.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassungsstelle


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wünsche-Szesny

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr


Do 21. Jan 2021, 11:23
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Kurze Rückmeldung. Das zuletzt bestellte und mit Einfuhrzoll belegte Paket ist vor 2 Tagen angekommen. Es war nichts zu erkennen, das es irgendwie mit zusätzlichen Zollaufklebern oder Vermerken gekennzeichnet war.

Wie ist das nun? Hatten die sich nun doch geeinigt und man zahlt nichts mehr?


Sa 23. Jan 2021, 09:00
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Habe das gefunden:

Zitat:
Die Einigung der EU mit GBR am 24. Dezember 2020 auf ein Abkommen, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist, ändert daran grundsätzlich nichts. Dieses Abkommen sieht für alle Waren mit Ursprung in GBR bei der Einfuhr in die EU eine Präferenzbehandlung und damit Zollfreiheit vor. Folglich können nicht alle Waren aus GBR in die EU zollfrei eingeführt werden, sondern nur jene, die den im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln entsprechen. Diese Urspqrungsregeln legen einen bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrad fest, der in GBR erfolgt sein muss.

Quelle: klick
Wie soll man das bei gebrauchten Autoteilen nachweisen ? Auf der anderen Seite müsste z.B.Mike Satur seine Teile Zollftei sein. Weil Made in UK...


Sa 23. Jan 2021, 09:38
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
du darfst Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nicht verwechseln
das sind zwei paar Schuhe :angel:


Sa 23. Jan 2021, 12:54
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Hallo ein kleiner Bericht über die Bestellung von der Insel.

Habe bei Rimmer div.. Teile bestellt. Normale Lieferung angewählt.
Am 09.03. bestellt und heute den 15.03. Angekommen.
Ausser den normalen Versandkosten kam bei mir keine extra Kosten(Zoll, deutsche MWST) dazu.

So war das bis jetzt bei mir. Bin gespannt ob noch Post von Zoll separat kommt.

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MfG René

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Mo 15. Mär 2021, 20:39
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Rimmer berechnet doch das alles bei der Kaufabwicklung.
Also die Door to door Lieferung
https://rimmerbros.com/c/COVID-19-Update

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Wer langsamer fährt wird länger gesehen


Mo 15. Mär 2021, 21:02
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Auszug von Rimmer
InBrexit? Kein Problem!

Die Übergangszeit ist abgelaufen und Großbritannien hat die EU offiziell verlassen. Wir möchten Ihnen versichern, dass es hier bei Rimmer Bros wie gewohnt weitergeht und unsere Fähigkeit, Bestellungen direkt an Sie zu versenden, davon nicht betroffen ist. Wir exportieren seit fast 40 Jahren Autoteile in fast alle Länder der Welt und werden dies auch weiterhin tun.

Die Handelsbedingungen zwischen Großbritannien und der EU wurden am 1. Januar 2021 geändert.

Wir bieten jetzt einen DAP-Service (Delivered at Place) von Tür zu Tür an.


Alle auf unserer Website angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der britischen Mehrwertsteuer, die wir EU-Kunden nicht mehr berechnen.

Die EU-Mehrwertsteuer (basierend auf dem Bestimmungsland) ist nicht in unseren Preisen enthalten und vor der Lieferung zuzüglich einer Maklergebühr * und einer Abgabe ** (falls zutreffend) zu zahlen.

Unser Spediteur wird diese Gebühren einziehen. Vor der Lieferung wird ein Link gesendet, in dem die Zahlung angefordert wird.

Die angezeigte Versandkosten enthalten diese Gebühren nicht.

Unser Spediteur erledigt die Zollformalitäten und liefert Ihre Bestellung direkt an Sie.

Eine Handelsrechnung wird Ihrer Bestellung beigefügt.

EU-Unternehmen müssen uns eine EORI-Nummer mitteilen.

* Eine Maklergebühr wird vom Spediteur "pro Sendung" bei der Zollabfertigung berechnet und berechnet.
** Die Steuer gilt für Artikel, die von außerhalb des Vereinigten Königreichs / der EU stammen.

Der Kauf bei Rimmer Bros wird weiterhin einfach sein und wir freuen uns darauf, Ihnen in den kommenden Jahren alle Ihre Teileanforderungen zu erfüllen.

so wie ich das lese sollte der Spediteur in mein Fall UPS vom mir die Gebühren einfordern. Was nicht erfolgte.

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MfG René

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Mo 15. Mär 2021, 21:15
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Ich muss momentan doch noch relativ viel Kleinkram bestellen.
Mehrere Bestellungen von Rimmer und MS sind bisher gut gegangen, ein Paket von UPS hängt leider seit dem 26.01. In Herne-Boernig. Zig Telefonate mit UPD später steht einfach fest, dass die kaum hinterher kommen und nicht wissen wie lange es noch dauert...
Ist offenbar auch etwas Glücksspiel.


Di 16. Mär 2021, 07:42
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Ok, und von den Gebühren / Einfuhrabgaben her? Hast du mal ausgerechnet wieviel % das so bei dir ausgemacht hat?


Di 16. Mär 2021, 18:45
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
John-Locke hat geschrieben:
Ich muss momentan doch noch relativ viel Kleinkram bestellen.
Mehrere Bestellungen von Rimmer und MS sind bisher gut gegangen, ein Paket von UPS hängt leider seit dem 26.01. In Herne-Boernig. Zig Telefonate mit UPD später steht einfach fest, dass die kaum hinterher kommen und nicht wissen wie lange es noch dauert...
Ist offenbar auch etwas Glücksspiel.


Das kommt mir sehr bekannt vor, meine Bestellung hängt auch bei UPS fest in Herne, fast das gleiche Datum.
Das ist zum Glück nix dringendes :lol:

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Gruß, Herbie
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Di 16. Mär 2021, 21:09
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Tomcatciller hat geschrieben:
Ok, und von den Gebühren / Einfuhrabgaben her? Hast du mal ausgerechnet wieviel % das so bei dir ausgemacht hat?


Konnte noch kein System feststellen.
Für die letzten Bestellungen bei MS hab ich bspw. gar nix bezahlt.

Für ne Stahlflex Kupplungsleitung, die über NL in die EU kam 21% + 6,XX€ Bearbeitungsgebühren bezahlt, das war schon uncool.


Fr 19. Mär 2021, 12:41
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Schön, jetzt möchte Rimmer von mir eine EORI Nummer. Die haben ein bereits verschicktes Paket an mich wieder zurückbekommen. :down:

Ich vermute es liegt an meiner Versandanschrift, hatte meine Firmenadresse angegeben, weil ich tagsüber natürlich in der Firma bin.
Soweit ich herausgefunden habe, benötigt man als Privatperson diese Nummer aber überhaupt nicht. Ich habe Rimmer nochmal explizit bestätigt,
dass meine Bestellung rein privater Natur ist. Diesen Zirkus hatte ich vorher noch nie.

Mal sehen wie das weitergeht, not amused :twisted:

_________________
Gruß, Herbie
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Do 1. Apr 2021, 14:43
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Schöne neue Brexit Welt.... nicht :down:

Den dritten MGTF 160 Öl-Wasserkühler in Uk geschossen und teurer geworden als gedacht.
£37,00 Preisvorschlag + £26,99 Versandkosten = £63,99 = 77,33 EUR
plus jetzt bei der Abholung am DHL Paketshop 8.15 € Zoll und 6 € Auslagegebühr...
91,48 €
Dateianhang:
Brexit Scheiß.jpg
Brexit Scheiß.jpg [ 992.27 KiB | 29829-mal betrachtet ]

Gibt es irgendeinen Weg um diese Auslagegebühr herumzukommen? Ich meine irgendwie muss der Zoll ja bezahlt werden. Nur blöd wenn die Auslage so viel Öken kostet.

Grüße aus Chemnitz


Sa 17. Apr 2021, 14:30
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
selbst in UK abholen, dann brauchst nur den Zoll zahlen.... :angel:


Sa 17. Apr 2021, 19:47
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Beitrag Re: Brexit / Einfuhrabgaben - es geht los... :-(
Auslagengebühr kann man doch einsparen.

"Ganz einfach" 8-) 8-) selbst verzollen 8-)
https://www.dhl.de/content/de/de/privat ... llung.html

Aber erst registrieren als Selbstverzoller :mrgreen:

Das hier geht aber auch am 2021 für Werte bis 150€
https://www.paketda.de/news-zoll-paket- ... unden.html

_________________
Gruß
Dieter
MGF/TF http://www.mgfcar.de
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So 18. Apr 2021, 00:09
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