Re: Windschutzscheibe Steinschlag im Sichtfeld
Tomcatciller hat geschrieben:
Wenn das Paket da ist, kann ich dran rütteln und wenn es nach Scherben klingt die Annahme verweigern?
Kommt immer drauf an. Kann man nicht generell Ja dazu sagen.
Aber IMMER, den Überbringer nicht einfach verschwinden lassen...
Der hat einen Lieferschein abzuwickeln, Online auf Terminal oder als Papier.
Unbedingt die Lieferung von aussen VOR Unterschrift des Lieferscheins angucken:
Den Typen äussere Beschädigungen der Verpackung (oder besagtes nicht normales Klirren ) auf dem Lieferschein vermerken, und zwar auf der Kopie die der Typ wieder mitnimmt.
Dann beim Lieferanten reklamieren (nicht bei GLS/DPD/UPS etc.) das ist Job des Lieferanten, falls der den Transporteur vorgegeben hat.
Bin sehr vorsichtig mit Abstellgenehmigung geworden, denn gerade in Coronazeiten ist man da ja großzügig ?
Nee, nicht mehr mit mir. Abstellgenehmigung bedeutet nämlich im weiteren Sinne das man die Verantwortung dem Lieferanten abnimmt. Heisst wenn die Ware *verschwunden* ist, warum auch immer, ist man selber in der Beweispflicht, nicht mehr der Lieferant.
Alles klar ?