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Frage zum Kauf vom Händler http://991280.xxaza.cn/viewtopic.php?f=4&t=8096 |
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Autor: | Old_Ludlow [ Mi 24. Okt 2012, 18:37 ] |
Betreff des Beitrags: | Frage zum Kauf vom Händler |
Hallo Leute, eine kleine Offtopic Frage an euch: Möchte mit meiner Freundin einen New Beetle ( bitte keine Kommentare ) kaufen, für sie versteht sich. Nun waren wir heute beim Händler und ich habe das Fahrzeug probe gefahren, wirklich alles i.O. Nun habe ich den guten gefragt, bevor ich das Fahrzeug morgen abhole, ob es denn die ( ich hab dummerweise nach Garantie gefragt ) 12 Monate Garantie hat. Nein - meinte er. Nun weiß ich ja Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Schuhe. Garantie ist freiwillig und die Gewährleistung kann er sich nicht einfach wegwünschen so wie ich das verstehe, richtig? Also heißt das, egal ob es im Kaufvertrag festgehalten ist oder nicht, ab Kaufdatum bzw. Übergabe des KFZ beginnt die 12 Monatige Gewährleistung und nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, ist das so richtig? Der Verkäufer hat dies noch damit begründet das die oft an Export verkaufen und es deswegen keine "Garantie" gibt. Kann er sich also mit solchen Flausen von der Gewährleistung wirklich drücken? Denn diese ist ja gesetzlich verankert. Und noch eine Frage: Muss die Gewährleistung wirklich schriftlich festgehalten werden oder tritt diese ab Übergabe der Papiere sowie KFZ in kraft? Bin für jede Antwort von euch dankbar! Beste Grüße |
Autor: | Mykel [ Mi 24. Okt 2012, 19:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage zum Kauf vom Händler |
Aus der Gewährleistung kann er sich nicht herauswinden, und (wenn du dem nicht ausdrücklich zustimmst oder nichts schriftliches vereinbart ist) beträgt die auch 2 Jahre. In gegenseitigem Einvernehmen kann die auf ein Jahr verkürzt werden. Abgedeckt davon ist aber in der Praxis so gut wie nichts, weil a) alle Verschleißteile ausgenommen sind und b) der Fehler nachweislich schon vor dem Verkauf an dich bestanden haben muss. Bei einem Gebrauchtwagen bin ich mir jetzt hierbei nicht mal sicher, ob die ersten 6 Monate in der Beweislast des Verkäufers liegen. Ich meine, das ist nur bei Neuware so. Eine Garantie kannst du aber selber abschließen, letztlich ist das ja nur eine Versicherung. Google mal nach "Gebrauchtwagengarantie" oder so, da wirst du schnell fündig. Die sind auch gar nicht so teuer, die Prämie würde ich dann vom Kaufpreis runterhandeln. EDIT: Und so off-topic find ich das gar nicht |
Autor: | borderhai [ Mi 24. Okt 2012, 19:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage zum Kauf vom Händler |
Hi du musst nur aufpassen ob der Wagen "Im Kundenauftrag" verkauft wird. Nur dann kann er die Gewährleistung ausschließen . Sonst ist es egal was er in den Vertrag schreibt um die Gewährleistung kommt er nicht herum. |
Autor: | Mykel [ Mi 24. Okt 2012, 19:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage zum Kauf vom Händler |
... ach, und mir fällt gerade noch was ein, ich hab mal einen Wagen als "Bastlerfahrzeug" erworben. 1,5 Jahre alt, 45.000 km und erste Hand. Und ausgewiesene MwSt. Aber Bastlerfahrzeug und somit ohne Gewähr. Merkte man aber deutlich am Preis, da war dann sogar erheblich mehr als die Garantieprämie drin. |
Autor: | Old_Ludlow [ Mi 24. Okt 2012, 19:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage zum Kauf vom Händler |
Danke euch beiden für eure Antworten. Der Zahnriemen wird neu gemacht bis morgen, also gibt es dafür doch sowieso dann mal eine Gewährleistung bzw. eine gewisse Garantie bis soviel Laufleistung bzw. Jahre, oder? Aber ausgenommen davon sind wie du Mykel sagst, ja eigentlich alles am Auto Verschleißteile. Im Grunde fällt ja nichts in die Gewährleistung, so wie ich das sehe. |
Autor: | Mykel [ Mi 24. Okt 2012, 20:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage zum Kauf vom Händler |
Jepp, auf den Zahnriemen hast du die übliche Gewährleistung, aber lustiger Weise nicht 5 Jahre oder 100.000 km (oder wie immer der Wechselintervall beim Beetle ist) sondern 1 Jahr. Allerdings dann inkl. evtl. Folgeschäden. Für mich ist dieser ganze Murks mit der "gesetzlichen Gewährleistung" übrigens der Grund, das ich in der Regel von Privat kaufe (außer Neuwagen oder dem oben erwähnten "Bastlerfahrzeug"). Die Preise sind besser und verlieren tut man auch nichts. Im Gegenteil, ein Händler will für möglichst wenig Aufwand den höchstmöglichen Aufschlag realisieren, muss er ja auch. Bei einigen sehe ich das ein, bei den meisten aber nicht. Wenns ne Fachwerkstatt ist und die ordentlichen Service nach Handbuch gemacht haben okay. Aber bei Hassdunich-Gesehn-Mobile auf dem Hinterhof, nee danke! |
Autor: | Old_Ludlow [ Mi 24. Okt 2012, 20:40 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage zum Kauf vom Händler |
Stimmt ja, man muss auch die Händler verstehen aber das waren die Antworten die ich mir erhofft habe. Danke!! |
Autor: | Dieter [ Fr 2. Nov 2012, 23:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Frage zum Kauf vom Händler |
Alles so wie's sein müßte. Garantie ist das, was ein Hersteller gibt. Eigentlich *Pillepalle*, wie man so auf neudeutsch sagen könnte. IMO alles nur Werbegags, braucht kein Mensch. Gewährleistung, ist das was der Verbraucher braucht und was der gewerbliche VERKÄUFER geben muß. 6 Monate Beweislastumkehr, meint wenn ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auftritt kann man in der Regel davon ausgehen das der vor dem Kauf auch schon drin war. Dann müßte der Verkäufer nachweisen, das das nicht so ist. Nach den 6 Monaten muß man selber Gutachter etc. besorgen und Beweise beibringen. Hab sowas gerade mit einem *Nicht-Auto* durch. Klappt wunderbar, wenn man nicht locker lässt und geht sogar EU-weit abzuwickeln, wenn der Verkäufer rumzickt. z.B. da http://www.eu-verbraucher.de/de/startseite/ Siehe *Beschwerdeformular* Oder noch geiler, was die Österreicher zu bieten haben: www.ombudsmann.at >> bei Kauf in AT wärmstens zu empfehlen, falls der Verkäufer rumzickt |
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