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Markensymbol-Klau http://991280.xxaza.cn/viewtopic.php?f=4&t=767 |
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Autor: | Cooli [ Mo 16. Mär 2009, 11:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Markensymbol-Klau |
Hallo Bei unserem MGF wurde vor kurzem auf der Heckklappe das Markensymbol geklaut. Die Täter wurden gefasst, das Symbol haben wir wieder. Jedoch ist (da wohl mit einem Schraubenzieher "gearbeitet" wurde) ein doch recht tiefer Kratzer direkt unter dem Symbol und ein etwas leichteren, längeren Kratzer rechts neben dem Zeichen. Da die Täter leider Minderjährig waren (13 Jahre) wird das ganze auch von der Polizei nicht weiter verfolgt. Wie seht ihr das? Der leichtere Kratzer geht eventuell fast rauszupolieren, aber der tiefere geht eindeutig auf/ins Blech! Sollte da dringend nachlackiert werden oder kann da nix passieren wenn später das Zeichen wieder drüber ist (so Sachen wie Rost oder ähnliches). |
Autor: | Lars Steinke [ Mo 16. Mär 2009, 11:20 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Auf jedenfall Rostschutz drauf. Ist unter dem Zeichen ja auch egal obs der Farbton ist oder einfach nur Rostschutz drauf ist. Gruß Lars |
Autor: | Leimbaer [ Mo 16. Mär 2009, 11:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Also in der Regel haben 13-jährige Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die für so einen Schaden aufkommen sollten. Ich würd das vernünftig machen lassen und die Rechnung an die Eltern schicken. |
Autor: | Cooli [ Mo 16. Mär 2009, 13:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Leimbaer hat geschrieben: Also in der Regel haben 13-jährige Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die für so einen Schaden aufkommen sollten. Ich würd das vernünftig machen lassen und die Rechnung an die Eltern schicken. Wie du schon sagst, sollten. Kann man die belangen? Oder ist es einfach so, dass du meinst dass die aus "Gewissensgründen" dafür aufkommen sollten? Ist halt schon etwas her, über den Winter stand der MG nur rum (Saisonkennzeichen) und jetzt für den kommenden Sommer wollten wir ihn halt wieder "flott" machen. |
Autor: | Leimbaer [ Mo 16. Mär 2009, 13:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Natürlich, wenn du beweisen kannst das der 13-jährige das verursacht hat, kannst du die Eltern belangen. Jugendliche unter 14 Jahren werden rechtlich in Deutschland nicht bestraft, das heisst aber nicht, das du nicht zivilrechtlich etwas gegen den Jugendlichen oder gegen die Eltern unternehmen kannst. |
Autor: | Britischcarfan [ Mo 16. Mär 2009, 14:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Hallo, für solche Fälle sollte doch eigentlich die Privathaftpflicht von den Eltern den Schaden regulieren, oder? So war es jedenfalls vor Jahren bei mir, als mein Fussball Nachbars Fensterscheibe durchschlagen hat. Gruß |
Autor: | me_and_my_mg [ Mo 16. Mär 2009, 14:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Wenn es zweifelsfrei fest steht, dass es der 13-jährige war, müssen die Eltern zahlen. Ob über die Versicherung oder aus eigener Tasche sei erst mal dahingestellt. Falls sie sich weigern, kommst du wohl um eine Klage nicht herum. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Streitwert nicht zu gering ist. Imho sollte er es nicht sein. |
Autor: | Tiefschwarz [ Mo 16. Mär 2009, 16:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Hmm also ich wuerde da erstmal einfach reden....also auch selber Nachsicht gegenueber der Jugend walten lasse...bedeutet z.B. Widergutmachung vordern und Mit(Probe)fahrt anbieten. Boniertheit bringt einem doch nicht weiter. Es sei den der Schaden läst eine solche Regelung nicht zu ...was bei der Schilderung ich mir nicht vorstellen kann. |
Autor: | me_and_my_mg [ Mo 16. Mär 2009, 23:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Nachsicht ist eine schöne Sache, solange nichts beschädigt wurde. Wenn ein Schaden entstanden ist, muss er ersetzt werden. Das halte ich bei meinen drei Kindern genauso. Wenn der Schaden ersetzt ist, kann man über den Rest reden... |
Autor: | Cooli [ Di 17. Mär 2009, 13:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Es waren eben wohl 3 Täter, 2 waren 13 Jahre, einer 14 Jahre alt. Die erste Frage wäre natürlich an welche Eltern ich mich da als erstes wenden sollte. Bei der Polizei wurde aufgenommen dass ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, was dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ergab. Diese wurde dann aber fallen gelassen. Unter anderem weil 2 von den "Tätern" unter 14 waren. |
Autor: | Holger85 [ Di 17. Mär 2009, 17:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Britischcarfan hat geschrieben: Hallo, für solche Fälle sollte doch eigentlich die Privathaftpflicht von den Eltern den Schaden regulieren, oder? So war es jedenfalls vor Jahren bei mir, als mein Fussball Nachbars Fensterscheibe durchschlagen hat. Gruß Die private Haftpflichtvers. zahlt nur bei grober Fahrlässigkeit nicht bei Vorsatz! Hierbei handelt es sich ja um Vorsatz. Es sei denn die Kids haben ne hammermäßige Ausrede parat! |
Autor: | Holger85 [ Di 17. Mär 2009, 23:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
sorry für den Sarkasmus, sollte garnicht so rüber kommen. Hab mir nur meinen Beitrag gerade nchmal durch gelesen und will keine falschen Eindrücke wecken! Könnte jemand in den falschen Hals bekommen Ist selbstverständlich ne Sauerrei was die Blagen von heute so alles machen! |
Autor: | slotkeller [ Sa 21. Mär 2009, 00:34 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Das der Kratzer behandelt gehört ist ja klar. Um die Reparaturstelle zu kaschieren, könntest du ein Emblem in Übergröße nehmen......sieht sogar ganz gut aus. Diese werden - soweit ich mich erinnern kann - in der leicht gerundeten Heckversion auch in 70 mm (anstatt Serie ca. 58 mm) angeboten (hab´- glaub ich - sogar noch so´n Teil rumliegen). Bei Interesse könnte ich versuchen die Bestell-Nr. rauszusuchen. Viele Grüße - Hansi |
Autor: | Andre P. [ Sa 21. Mär 2009, 09:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Cooli hat geschrieben: Es waren eben wohl 3 Täter, 2 waren 13 Jahre, einer 14 Jahre alt. Die erste Frage wäre natürlich an welche Eltern ich mich da als erstes wenden sollte. Bei der Polizei wurde aufgenommen dass ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, was dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ergab. Diese wurde dann aber fallen gelassen. Unter anderem weil 2 von den "Tätern" unter 14 waren. Da hast Du doch im Polizeiprotokoll schwarz auf weiss stehen, wer die Verursacher sind. Also sprich alle 3 Elternpaare an, schlage freundlich vor jeder von denen soll ein Drittel des Schadens übernehmen. Altes Sprichwort: Mit gefangen, mit gehangen! Wenn die sich weigern, kannst Du höflich auf die Sachlage im Polizeiprotokoll hinweisen und "leider" den Klageweg ankündigen. Z. B.: steht an jeder Baustelle "ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER". Das gilt für Sachschäden auch im übrigen Leben. Auf jeden Fall immer schön Freundlich, aber Bestimmt bleiben. Sonst mauert das Gegenüber schon aus Prinzip. Gruß Andre P. |
Autor: | cebi [ Sa 21. Mär 2009, 14:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Markensymbol-Klau |
Holger85 hat geschrieben: ...was die Blagen von heute so alles machen... Na ja, früher wurde auch so einiges gemacht. Selten waren aber Sachbeschädigungen. Und wenn man erwischt wurde war es eine Selbstverständlichkeit das die Eltern für den Schaden geradestehen. Und den Ar... gab es auch noch voll. Heute sieht es leider bei vielen anders aus. Im Grunde hat es mein Vorschreiber aber richtig wiedergegeben. Eltern haften. Allerdings nur wenn die Kids über 7 Jahre sind (genaues Alter weiß ich nicht). Drunter wird es schwierig. Denn eine Unterlassung der Aufsichtspflicht nachzuweisen ist oft schwierig. Allgemein einfach mal "googeln". Und erstmal ein höfliches Gespräch suchen. Das hilft oft mehr als mit Rechtliche Wege zu drohen. Das kannst du ja immer noch machen. Wobei sich da die Frage stellt ob es sich lohnt. Ich Persönlich würde es aber schon aus Prinzip machen wenn die Eltern sich weigern. Dann würde ich mir aber richtigen Rechtsbeistand suchen. Und dafür gibt es Fachleute. Viel Erfolg, das es "locker" klappt. |
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