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rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)
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Seite 1 von 1

Autor:  Kobayashi [ Sa 5. Mär 2011, 13:36 ]
Betreff des Beitrags:  rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Hallo,

Ich habe heute mal eine rechtliche Frage. Mein F hat ein Saisaonkennzeichen (04/10), zum Jahresende 2010 habe ich meine Versicherung ordnungsgemäß gekündigt, da ich zu einer anderen wechseln möchte.

Nun ist mir heute ein Schreiben vom Landkreis ins Haus getrudelt, indem ich daürber informiert werde das mein F keinen Versicherungsschutz mehr hat und ich innerhalb von 4 Tagen dafür sorgen muss das er entweder wieder versichert ist (neue eVB einreichen), ihn Abzumelden oder eine (ver)Kaufvertrag vorzulegen. Ansonsten wirds teuer (Vollzugsdienst...... muss mien F ins Kittchen? ;)).

Diese Schreiben welches ich heute bekommen habe kostet mich gleich mal schlappe 40€


Nun meine Frage, kann ich dagegen Widerspruch einlegen? (Gegen den Bescheid und die Zahlungsaufforderung)

Denn mir ist natürlich auch vor dem Schreiben bewusst gewesen, das ich vor dem 01.04.2011 eine neue eVB beim Straßenverkehrsamt vorlegen muss. Aber in der Zeit in der das Auto "abgemeldet" ist, brauche ich doch keinen Versicherungsschutz oder? Das Auto darf ja auch nicht auf öffentlichem Gelände stehen.

Kann mir dazu jemand einen Tipp geben?

gruß
Fabian

Autor:  me_and_my_mg [ Sa 5. Mär 2011, 13:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Ruf doch Montag einfach mal dort an und versuch den Sachverhalt aufzuklären. Noch eine Verständnisfrage: Hast du die versicherung gekündigt und eine neue abgeschlossen? Falls nein, wäre der Brief imho durchaus berechtigt, da du ja das Kennzeichen nicht entstempelt und das Fahrzeug auch nicht abgemeldet hast. So richtig abgemeldet ist es ja mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht.

Autor:  Kobayashi [ Sa 5. Mär 2011, 13:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Ich habe die Versicherung zum 31.12.2010 gekündigt. Mein Versicherungsvertreter meinte dann zu mir ich solle halt vor dem 01.04. wieder zu ihm kommen und mir eine eVB abholen.

Du hast schon recht, das Fzg ist nicht abgemeldet, aber es darf ja nun nicht auf öffentlichem Gelände bewegt werden und auch nicht dort stehen. Besteht denn der Versicherungsschutz trotz das ich es nicht nutzen darf? Falls es in der Scheune in der es steht plötzlich Schaden anrichtet?

Autor:  me_and_my_mg [ Sa 5. Mär 2011, 13:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Hat die Versicherung die Kündigung zu diesem Zeitpunkt akzeptiert? Falls ja, hast du keinen Schutz mehr. Und das ist wohl der Fall, da du ja das Schreiben bekommen hast. Auf öffentlichem Grund darfst du das Fahrzeug auch in der "Ruhephase" nicht bewegen und abstellen. Streng genommen dürftest du es nicht mal mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegen. Und wenn es in der Scheune etwas anrichtet, ist es dein eigenes Risiko, weil die Versicherung ja ruht oder in deinem Fall gekündigt ist.

Autor:  Kobayashi [ Sa 5. Mär 2011, 14:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Ja sie hat die Kündigung akzeptiert.

Das ich dann keinen Schutz mehr habe ist mir auch bewusst, aber den hätte ich ja auch nicht wenn ich eine Versicherung gehabt hätte, da außerhalb des Saisonkennzeichens.


Genau deswegen verstehe ich das Schreiben nicht. Wenn die mir das Schreiben zum 03.04. geschickt hätten, dann würde ich das nachvollziehen können, aer jetzt 40€ zahlen für eine "Info" die ich nicht brauche...... nervt!

Autor:  me_and_my_mg [ Sa 5. Mär 2011, 14:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Der Punkt ist der, dass du die Versicherung gekündigt hast und keinen Nachfolgevertrag vorlegen konntest. Beim Saisonkennzeichen ruht die Zulassung ja nur, das ist der Unterschied. Und es war mitnichten eine Info, die sie dir zukommen lassen wollten. ;)

Autor:  xpower [ Sa 5. Mär 2011, 14:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

und ja die versicherung besteht auch wenn du nicht fahren darfst
da ja durch dein fahrzeug trotzdem eine gefahr ausgehen kann... (brand, diebstahl und co)
daher solltest du dich schleunigst um eine neue versicherung kümmern oder das fahrzeug abmelden....

beispiel: mir war 2008 einer aufs auto gefahren... ich sass garnicht drin und der andere war 30 zu schnell und hatte 1,6 auf dem kessel... das jahr drauf kam eine rechnung der versichung mit einer erhöhung.... ich angerufen und die dame meinte jaaaa sie hatten einen unfall... ewiges hin und her bis sich rausgestellt hat das die erhöhung zwar nicht rechtens war aber aufgrund der schadenshöhe damals 30.000€ alleine fahrzeugschäden + feuerwehr rettungsdienst und co meine eigene versicherung 2.400€ gezahlt hat für etwas wofür ich nix konnte... aber bei grossschäden ist das so eine regelung unter versicherungen....

das versicherungrecht ist halt bissl komplex....

aber einfach gesagt es heisst jedes zugelassene fahrzeug braucht eine haftpflicht... und zugelassen ist deiner ja noch auch wenn du nicht fahren darfst...

Autor:  Kobayashi [ Sa 5. Mär 2011, 14:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

xpower hat geschrieben:
da ja durch dein fahrzeug trotzdem eine gefahr ausgehen kann... (brand, diebstahl und co)



würde da meine Versicherung dann zahlen (außerhalb der Saison)?




Ich werde am Montag sowieso eine neue eVB holen und die dem Straßenverkehrsamt melden, die Gefahr eines Vollzugsbeamten der dann um die 300€ kostet will ich nicht eingehen.

Das blöde ist halt nur das ich nicht wusste das ich gleich eine neue eVB vorlegen muss, und mich darüber auch keiner Informiert hat. Jetzt muss man wohl leider sagen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"........ ärgerlich!


Ich werd dennoch mal am Montag den Sachbearbeiter anrufen und gucken ob ich noch um die Kosten rum kommen kann.......

Autor:  xpower [ Sa 5. Mär 2011, 14:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

im normalfall solltest du beim saisonkennzeichen eine ruheversicherung / garagenversicherung mit haben

und unwissenheit ?? nunja ich denke den meisten ist klar solange das ländersiegel am kennzeichen klebt muss das auto auch versichert sein egal obs fährt oder nicht.... :D

wie gesagt ein pkw stellt grundsätzlich nur durch seine anwesenheit eine gefahr dar...
egal ob auf privatgrund oder im strassenverkehr....

Autor:  Mykel [ Sa 5. Mär 2011, 14:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Fabian,
ich würde mal ganz fix den Versicherungsvertreter anrufen, der dir den Blödsinn erzählt hat. Erstens sollte der dir die 40 Euro erstatten und zweitens ratz-fatz die eVB rüberwachsen lassen. Das war ja wohl eine glatte Falschauskunft.

Gruß
Mykel

Autor:  xpower [ Sa 5. Mär 2011, 14:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

wieso falschauskunft ??? den letzten versicherer interessiert das herzlich wenig wenn du den vertrag kündigst ob du nen neuen hast oder das auto abmeldest / verschrottest...

solange die kennzeichen nicht entwertet sind besteht haftpflicht pflicht !! und dafür ist der halter zuständig....

wie gesagt wenn das auto abgemeldet wurde oder halt abgemeldet ist durch das saisonkennzeichen besteht eine ruheversicherung die für alles eintritt wofür du nix kannst...
selbst wenn du dein auto abmeldest z.b. um es zu restaurieren besteht die ruheversicherung noch für 18 monate.....

Autor:  Kobayashi [ Sa 5. Mär 2011, 14:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Ich denke Mykel meinte die Falschauskunft meines Versicherungsvertrters (unabhängiger). er hätte mir ja gleich eine eVB von meiner neuen Versicherung geben können

Autor:  Mykel [ Sa 5. Mär 2011, 15:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Richtig, darum Falschauskunft:
Kobayashi hat geschrieben:
Ich habe die Versicherung zum 31.12.2010 gekündigt. Mein Versicherungsvertreter meinte dann zu mir ich solle halt vor dem 01.04. wieder zu ihm kommen und mir eine eVB abholen.

Vor dem 1.1. hätte er sagen müssen, oder zumindest darauf hinweisen, dass das Fahrzeug dann 3 Monate unversichert ist, ergo Zwangsmaßnahmen durch die Zulassungsbehörde ins Haus stehen.

Das muss er als Versicherungsmakler wissen!

Autor:  Mykel [ Sa 5. Mär 2011, 15:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Jedenfalls verstehe ich immer mehr, weswegen das mit den Wechselkennzeichen bei uns in Deutschland wohl nie was wird. Nicht nur, dass der Herr Schäuble Angst um seine Steuereinnahmen hat, nein die hiesige Versicherungswirtschaft wäre damit wohl dann heillos überfordert. Wenn das mit den Grundlagen schon scheitert, wie sollten die dann den Beitrag für zwei oder drei verschiedene Fahrzeuge auf demselben Nummernschild berechnen? :lol:

Autor:  xpower [ Sa 5. Mär 2011, 15:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

ganz einfach nur das teuerste fahrzeug wird versichert und die anderen fahrzeuge haben eine ruheversicherung laufen falls was passiert wenn sie stehen... so sollte es mal werden mit dem wechselkennzeichen... aber da die deutschen ja bestens dafür geeignet sind sich über den tisch ziehen zu lassen wirds nix werden....

Autor:  olli256 [ Sa 5. Mär 2011, 19:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Moin,

Rechtsmittel kann zweifelsfrei gegen den Verwaltungsakt eingelegt werden, da in diesem eine Handlung, Duldung und/oder Unterlassung Befohlen wird (vgl. Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht. §§20 Rn24) ,meiner Meinung nach, kann es auch nicht Schaden, muss aber jeder selber enscheiden.
Wie ich schon mal hier an einer anderen Stelle mitgeteilt hatte, muss man nicht immer alles Glauben was einem von Behörden verzapft wird, es kann stimmen, muss aber nicht, auch das nennt man Rechtsstaat bzw, Rechtsschutz.

Es besteht keine Haftpflichtversicherungschutz, zwischen den Automatisierten An und Abmeldung des Fahrzeug, das ist ein Saisonkennzeichen nach herrschender Literaturmeinung.http://www.ra-kassing.de/verkehr/sonderfz/saikzgel.htm

Autor:  Tawineu [ Sa 5. Mär 2011, 19:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Ich wollte meine Versicherung mit Saisonkennzeichen auch zum Jahresende kündigen. Die Versicherung hat die Kündigung aber nicht angenommen und mitgeteilt, dass geht nur zum 01.04. Gut war mir dann auch recht. Faktisch war mir das ja egal. Welche Versicherung hattest Du denn? Die sollte man unbedingt "weiterempfehlen" :lol: :lol: :lol:

Autor:  Kobayashi [ Mo 7. Mär 2011, 12:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

Also es ist so:

Ein Auto muss wenn es angemeldet ist auch immer Haftpflichtig versichert sein, auch wenn es ein Saisaonkennzeichen hat muss es das ganze Jahr versichert sein. Es ist also auch außerhalb der Saison versichert. Da in der Zeit wohl so gut wie keine Schäden von dem Auto ausgehen, senken die Versicherer dementsprechend den Preis, aber Versichert ist es immer und muss es auch sein.

Nun jut, ich habe dann meinen Versicherungstypen wohl falsch verstanden, er meinte damals ich solle Anfang des Jahres vorbei kommen. Ich habe halt daraus geschlossen das es bis Mitte März reichen würde....... Irrtum.

Jetzt schreibe ich die 40€ ab........... und freu mich auf den 01.04. :up:

Autor:  Mykel [ Mo 7. Mär 2011, 13:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

"Anfang des Jahres" ist aber trotzdem die falsche Formulierung. Denn du hättest ja schon per 1.1.11 (bekanntlich ein Feiertag) die neue eVB haben müssen. Also hätte der Gute eher "Ende des laufenden Jahres" sagen sollen.

In jedem Fall hätte er dir aber ein konkretes Datum als Deadline nennen müssen, so schwammiges Gelaber geht in bestimmten Dingen einfach nicht.

Autor:  xpower [ Mo 7. Mär 2011, 13:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: rechtliche Frage zum Versicherungsschutz(pflicht)

drum lass ich die finger von versicherungsmaklern :D

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