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Neue, bzw. alte TÜV-Regelung in Hessen
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Autor:  F-online [ Di 13. Jul 2010, 14:53 ]
Betreff des Beitrags:  Neue, bzw. alte TÜV-Regelung in Hessen

Hallo zusammen,

komme gerade mit unserem Vereinshänger vom TÜV und habe mit Freude zur Kenntnis genommen:
Die seit nun fast 10 Jahre gültige Regelung, dass bei verspäteter TÜV- Kontrolle, die Plakette nur auf den ursprünglichen fälligkeits Monat datiert wird, ist Makulatur.
Es gilt nun wie früher: ab dem Monat der TÜV Untersuchung: "Gültigkeit der Plakette 2 Jahre"

Aber daraus abzuleiten "TÜV-Überziehen" lohnt sich wieder, wäre falsch.
Mir ist vor vielel vielen Jahren einmal einer auf meinen geparkten Matra geknallt- wirtschaftlicher Totalschaden.
Dank Versicherung ja eigentlichn kein Problem......
Gutachter schätzte den Wert auf 4.500DM, bis zu dem Zeitpunkt, als er sich zum Nummernschild beugte und feststellte "TÜV abgelaufen"!! Restwert mit abgelaufenem TÜV: 2.000DM

****Wer spielen will, sollte auch verlieren können*****

Autor:  MGFreund [ Di 13. Jul 2010, 21:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue, bzw. alte TÜV-Regelung in Hessen

Hallo Udo,

du hast mir hier wirklich die Augen geöffnet. Spontan finde ich die Gebühren für den TÜV dann jetzt doch relativ gering, wenn der Fahrzeugwert damit mehr als verdoppelt werden kann :mrgreen: .

VG,
Christian

Autor:  F-online [ Mi 14. Jul 2010, 04:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue, bzw. alte TÜV-Regelung in Hessen

Naja, ist alles relativ.
Die Prüfung für unseren gebremsten Hänger hat ~6 min gedauert und 43,-€ gekostet. Macht einen fiktiven Stundensatz von 430,-€ nicht schlecht....... Ich kenna da jemanden, der weniger verdient :lol:
Aber versuch mal einen F ohne TÜV zu verkaufen, dann sind die Gutachterkosten von damals wieder halbwegs nachvollziehbar.......

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