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Dachlawine
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Autor:  ben1982 [ Di 23. Feb 2010, 23:43 ]
Betreff des Beitrags:  Dachlawine

Hallo Freunde,

heute ist mein MG Opfer einer Dachlawine geworden. Hat jemand Erfahrung ob dies die Haushaftplicht des Hausbesitzers übernimmt (Allianz) ? Es gab kein Warnschild...

Autor:  Andreas TF160 [ Mi 24. Feb 2010, 00:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Dachlawine

soll ich jetzt die verschiedensten Urteile und die unterschiedlichen Beurteilungen der Gerichte aus der google-Suche zum Thema "Dachlawine" reinkopieren ?? :konfus:

http://www.google.de

Autor:  Dieter [ Mi 24. Feb 2010, 01:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Dachlawine

Is ja toll, Google kennt ungefähr 243.000 für Dachlawine :angel:

jedoch nur ungefähr 4.760 für Cabrio Dachlawine.
Das ist doch schon mal was.

Autor:  Andreas TF160 [ Mi 24. Feb 2010, 08:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Dachlawine

noch toller:
hat der Hausbesitzer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt ?
Ja, nein, vielleicht ??
Je nach geografischer Lage, Dachneigung, Vorhandensein von Schneegittern, Wetterlage, eventuelle Mitschuld des Fhrzg.Fahrers, Warnschild, ..
gibts unterschiedliche Urteile.
Was bringt, die einzelne Erfahrung eines boardies, wenn so viele Faktoren eine Rolle spielen ?
Was sollen wir da zur eigentlichen Frage, ob es die Haushaftpflicht-Vers. übernimmt, wenn kein Warnschild vorhanden ist?

mein Dachlawinen-plug-in für die Glaskugel ist abgelaufen.

Autor:  me_and_my_mg [ Mi 24. Feb 2010, 10:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Dachlawine

Andreas: Dann solltest du es aber schnellstens erneuern, gerade jetzt wo das Tauwetter da ist, ist so etwas unabdingbar. ;)

Und hier werden sie geholfen. Ist etwas am Auto kaputt, oder ist es nur voller Schnee?

Autor:  kiter66 [ Mi 24. Feb 2010, 16:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Dachlawine

Zitat:
Hauseigentümer sind bei steilen Dächern verpflichtet ein Schneefanggitter anzubringen, falls sich darunter ein öffentlicher Parkplatz befindet. Wer dies nicht tut, muss bei einem Schaden an einem geparkten Auto durch eine Dachlawine zumindest einen Teil der Kosten übernehmen. So hat das Landgericht Ulm in einem Urteil entschieden, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Im konkreten Fall parkte ein Mann sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz. Da auf dem Dach des angrenzenden Hauses keine Schneefanggitter angebracht war, wurde das Auto durch eine Dachlawine beschädigt. Der Schaden betrug 1500 Euro. Der Autofahrer wollte von dem Hauseigentümer Schadenersatz bekommen.
Grundsätzlich müsse sich zwar jedermann selbst vor Dachlawinen schützen, betonten die Richter. Ein Hauseigentümer in einem Schneefallgebiet sei aber je nach Dachneigung verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen. Notwendig sei die Anbringung von Schneefanggittern, wenn das Dach in großer Höhe liegt und eine Neigung von mehr als 45 Grad beziehungsweise mehr als 35 Grad in schneereichen Gebieten besteht.

An dem Haus des Beklagten betrug die Neigung sogar 60 Grad und an anderen Dachabschnitten waren auch Schneefanggitter angebracht. Nach Ansicht der Richter hätte der Hauseigentümer auch auf der dem Parkplatz zugewanden Dachseite Schneefanggitter anbringen müssen. Der Kläger blieb aber auf der Hälfte des Schadens sitzen. Nach Auffassung der Richter war er ortskundig und hätte aufgrund des einsetzenden Tauwetters mit Dachlawinen rechnen müssen.

Wenn die Sachlage entsprechend ist, bestehen Chancen, 50% des Schades ersetzt zu bekommen, ansonsten gehste leer aus.

Autor:  MG TF 135 [ Mi 24. Feb 2010, 17:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Dachlawine

Landgericht Ulm in einem Urteil vom 31. Mai 2006 (AZ:1 S 16/06).

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