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ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung http://991280.xxaza.cn/viewtopic.php?f=4&t=2821 |
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Autor: | an9el [ Mo 7. Dez 2009, 21:36 ] |
Betreff des Beitrags: | ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
hiho....nein, jetzt kommt nicht schon wieder das thema mit dem tüv. ABER...gibt es diese Ausnahmegenehmigung für die fehlende Leuchtweitenregulierung beim MGF irgendwie zum Ausdrucken???? Gibts irgendwo was schwarz auf weiss??? dieter? ich mein, die aussage der kofferraum hat nur minimale zuladund und mit dem hydragasfahrwerk ist nur eine minimale einfederung möglich mögen zwar richtig sein, aber das ist nichts "handfestes". hat da jemand was "richtiges" zum zeigen? |
Autor: | Marco [ Mo 7. Dez 2009, 21:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
Jetzt mal ganz blöd gefragt... Für was brauchst du das MG-Rover hat damals den F Typgenehmigen lassen... Diese Typgenehmigung ist in deinem Fahrzeugbrief/-Schein vermerkt, und für jeden Verbindlich... die Genehmigung beinhaltet auch die Leuchtweitenregelung.. |
Autor: | Andreas TF160 [ Mo 7. Dez 2009, 21:50 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
Fahrzeuge wurde ohne LWR homologiert. Somit E-Nummern erteilt, weitere Infos erhälst Du beim KBA. Schriftlich gabs IMHO für die Eigentümer/Käufer nie etwas, mir lief auch diesbzgl. nichts über den Weg. Bei "meinem" TÜV ist zumindest bekannt, dass der MG F/TF eine Ausnahmegenehmigung erhielt. |
Autor: | Dieter [ Mo 7. Dez 2009, 21:51 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
Jep und das war schon 197x Thema im Forum, und drum mach ich's gleich mal wieder zu. |
Autor: | Andreas TF160 [ Mo 7. Dez 2009, 21:53 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
nur 197-mal ?? ich hätte gewettet, die 200 hätten wir schon erreicht. |
Autor: | GSMK [ Di 8. Dez 2009, 01:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
googel mal,da steht alles drin. EG-Regelung ECE R-48(besonders die Absätze 6.2.6.1.1 u. 6.2.6.1.2) - das ist deine "Ausnahmegenehmigung. |
Autor: | an9el [ Di 8. Dez 2009, 17:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
danke das hilft. ach ja ich hab auch im alten board gesucht, da wurde immer nur aussenrum gelabbert, dass das bei unserem autos eben nicht notwendig ist, aber NIRGENDS steht was schwarz auf weiss! also entschuldigt bitte eure hoheit wenn ich da mal genau nachfrage...grmmpf.. mannmannmann jedesmal werd ich hier angezickt wenn ich mal genauer nachfrage. aber gut...könnt zumachen... |
Autor: | me_and_my_mg [ Di 8. Dez 2009, 17:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
Vielleicht würdest du nicht angezickt, wenn du sagen würdest, wozu das wichtig ist, so etwas ausgedruckt zu haben? Wie meine Vorredner schon sagten: Das Fahrzeug wurde so abgenommen, da muss man sich als Eigentümer keinen Kopf machen, das ist Herstellersache. Das ist nun mal so. Das Autofahren/-besitzen hat doch schon vor über 50 Jahren aufgehört, ein Abenteuer zu sein. Naja, abgesehen vielleicht von einem MGF/TF. |
Autor: | an9el [ Mi 9. Dez 2009, 19:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
ok ursprünglicher gedanke war...stichwort xenon. jajaja...jetzt hör ich die meisten schon wieder aufschreien, deswegen habe ich schon gar nix davon gesagt. aber...um xenon legal eingetragen zu bekommen sind einige sachen erforderlich, unter anderem eben eine automatische leuchtweitenregulierung. und das wäre dann schonmal 1 punkt der liste den man abhacken könnte wenn es dazu eine schriftliche ausnahmegenehmigung für unsere autos gäbe. nun klar? mir ist schon klar....dass das alleine nicht reicht, aber..irgendwo muss man ja mal anfangen.... |
Autor: | Marco [ Do 10. Dez 2009, 00:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
Aber verwechsel eines nicht: Wir haben eine "Ausnahmegemigung für die Leutweitenregelung"... die besagt, das wir keine brauchen. ABER: Für Xenon ist, wie du auch sagst, eine automatische Leuchtweitenregelung vorgeschrieben. Und zwar seit es Xenon gibt. Hier reicht nicht mal eine manuelle. Diese automatische müßtest du also mit sicherheit nachrüsten. Da greift die Ausnahmegenemigung nicht. |
Autor: | Andreas TF160 [ Do 10. Dez 2009, 00:50 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
Xenon ???? ich werde gerade sehr müde, sehr sehr sehr müüüüddeeeeeee, ganz gaaaanzzz müüüddd..... ich muss jetzt sofort ins Bett ... ... und lasse mich überraschen ... was es morgen Neues gibt, außer den üblichen Hinweisen auf Richtlinien und die Suchfunktion im Board und Archiv-Board, im Internet.... oder was ganz genial wäre ( so nebenbei: kriege ich für diesen Einfall nun den Nobelpreis ?? ) : man fragt den TÜVler ( der lt. eigener Aussage ) täglich im Betrieb ist ( siehe anderen Thread )... |
Autor: | gallex2000 [ Do 10. Dez 2009, 01:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
... UND niemals nie nicht wirst Du XENON Legal mit diesen orig. Scheiwerfern eingetragen bekommen - Leuchtweiternregulierung hin oder her. Die Dinger sind nun mal für normale Birnen entwickelt wurden und nicht für XENON brenner. Die XENON Teile haben einen anderen Leuchtkegel als Birnen - also stimmt das ganze Licht gedöns was dann vorne austritt nicht und mal ganz davon abgesehen MUSS laut STVO ebenfalls eine Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein bei XENON. Bei meinem EX A2 war sowohl ne Automatische LWR als auch SWR Vorhanden und seblst dann geht es nicht auf legalem wege. Das sind schon mal ein paar Gründe warum es NICHT geht - gut finde ich es auch nicht ist aber nun mal so. Gute N8 |
Autor: | bohli [ Do 10. Dez 2009, 15:25 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
Es gibt sogar ne legale Möglichkeit. HELLA bietet alles an. SWRA, ALWR und Xenon-Scheinwerfer. Allerdings muss man eine der HELLA-Standard-Leuchten irgendwie in den F/TF bekommen. Und das ist die größte Herausforderung. Keine Ahnung, wie man DAS hier eingebaut bekommt: http://b2c.hella.com/b2c_assets/images/large/1BL%20009%20071-067a.jpg |
Autor: | FXSTC [ Do 10. Dez 2009, 19:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
bohli hat geschrieben: Es gibt sogar ne legale Möglichkeit. HELLA bietet alles an. SWRA, ALWR und Xenon-Scheinwerfer. Allerdings muss man eine der HELLA-Standard-Leuchten irgendwie in den F/TF bekommen. Und das ist die größte Herausforderung. Keine Ahnung, wie man DAS hier eingebaut bekommt: http://b2c.hella.com/b2c_assets/images/large/1BL%20009%20071-067a.jpg Hallo Bohli, du kommst doch vom Land (ich auch, hihi), das ist doch gleich mit Presslufthammer, Klebeband und ein bissschen Lehm reingezaubert, als Profi kann man dann mit Alufolie den Scheinwerfer auskleiden, als Finish sozusagen. siehste so einfach ist das ähh sehe gerade, die sind für hinten als Rücklicht gedacht Gruß klaus |
Autor: | cookieron [ Fr 11. Dez 2009, 13:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
.....zusätzlich benötigt man auch noch eine Scheinwerferreiningungsanlage....... |
Autor: | bohli [ Fr 11. Dez 2009, 13:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
cookieron hat geschrieben: .....zusätzlich benötigt man auch noch eine Scheinwerferreiningungsanlage....... Sorry für meine Abkürzungen.... SWRA - Scheinwerferreinigungsanlage ALWR - automatische Leuchtweitenregulierung |
Autor: | pascal [ Fr 11. Dez 2009, 14:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
Wobei die SWRA IMHO absoluter Quatsch ist. Bei meinem Megane mit Xenon geht die SWRA automatisch bei jedem dritten Betätigen der Scheibenwaschanlage an. Was ist wenn die Scheinwerfer entweder schon vorher schmutzig waren oder ich die Scheibenwaschanlage seit 3 Wochen nicht mehr betätigt habe? Bin ich dann mit einem Wagen unterwegs der den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr entspricht? |
Autor: | bohli [ Fr 11. Dez 2009, 16:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
pascal hat geschrieben: Wobei die SWRA IMHO absoluter Quatsch ist. Klares Jein... Ich hatte in meinem (inzwischen abgemeldeten) 3er E30 Xenon verbaut. Daher meine Beobachtung für die Winterzeit: Im Schneetreiben ist eine SWRA dringend notwendig. Während bei normalen Halogen-Glühlampen so viel Wärme entsteht, dass bei eingeschaltetem Licht der Schnee auf der Streuscheibe schmilzt, verhält sich das bei Xenon anders. Xenon-Leuchten werden nicht so warm/heiß wie Halogen-Lampen und der Schnee bedeckt die Streuscheibe selbst bei eingeschaltetem Licht (hängt natürlich auch etwas von der Außentemperatur ab). |
Autor: | Marco [ Fr 11. Dez 2009, 17:19 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
mmmh, also an meinem BMW 7er geht die Scheinwerferreinigung immer mit an, wenn Licht an ist und ich den Hebel betätige... Beim betätigen der normalen Scheinwerferreinigung, genauso wie beim betätigen der "Intensiv"-Reinigung... |
Autor: | an9el [ Fr 11. Dez 2009, 21:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: ausnahmegenehmigung leuchtweitenregulierung |
also..kleiner zwischenbericht in sachen leuchtweitenregulierung und tüv: so, also ich hab den tüv gefragt. sogar mehrere tüv-prüfer inzwischen. fakt ist KEIN tüv-prüfer hat über die ausnahmegenehmigung für leuchtweitenregulierung unterlagen!!! lt. tüv kann ich mir diese ausnahmegenehmigung aber über die abe-nummer meines fahrzeugs bei der zugehörigen landesverwaltungsstelle (oder so) bekommen könnte. der tüv-prüfer wollte da nochmal nachfragen. und fakt ist, JEDER tüv-prüfer sagte mir, wenn das auto keine leuchtweitenregulierung hat MUSS dieses in den papieren stehen - tut es aber nicht! soo...ende kleiner zwischenbericht. ich warte jetzt die nächsten tage ob der prüfer für mich was rauskriegt... was anderes..warum bitte soll das hella ding legal sein, eine anderer xenon-lampe aber nicht? wo ist die leuchtweitenregulierung, wo die waschanlage???? so ein schmarrn, also echt. oder soll das ding gar in den seirenscheinwerfer eingebaut werden - dann kann ich gleich normale xenon-lampen reintun, das ist das gleiche. zum thema scheinwerferreinigungsanlage, da sehe ich keinerlei problem. 2 waschdüsen vor die scheinwerfer verbunden mit dem rest der waschdüsen unter der "motorhaube" und fertig. |
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