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TÜV nach langer Zeit http://991280.xxaza.cn/viewtopic.php?f=4&t=11107 |
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Autor: | Oberon [ Do 3. Sep 2015, 16:34 ] |
Betreff des Beitrags: | TÜV nach langer Zeit |
Hallo zusammen, das Fahrzeug das ich durch den TÜV bringen muß ist zwar eine Honda CB450s - daher offtopic, ich weiß - aber ich Frage lieber dort wo die Anwesenden Ahnung haben als woanders. Abgemeldet wurde sie 2008. Ich wollte die kleine nächstes Jahr durch den TÜV bringen. Ab wann brauche ich eine Vollabnahme? Schon mal danke an alle, und lieber Moderator, schiebs einfach nach Offtopic, wenn du meinst |
Autor: | speedsgood [ Do 3. Sep 2015, 16:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: TÜV nach langer Zeit |
Vollabnahme meine gibt es nicht mehr in diesen Fällen. Wenn überhaupt dann erst nach über 7 Jahren der Stilllegung. http://www.tippscout.de/stillgelegtes-f ... _5921.html |
Autor: | speedsgood [ Do 3. Sep 2015, 16:58 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: TÜV nach langer Zeit |
Eine andere Quelle besagt "Wenn das Fahrzeug jedoch länger als 7 Jahre stillgelegt wurde, erlischt die Betriebserlaubnis. Infolgedessen muss für die Wiederzulassung eine Vollabnahme durch den TÜV bzw. die Dekra erfolgen." Denke dies ist zutreffend. http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... nformieren |
Autor: | waldi [ Do 3. Sep 2015, 17:34 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: TÜV nach langer Zeit |
Ich dachte, Du wolltest jemand fragen, der davon Ahnung hat? Wieso machst Du es dann nicht genz einfach? +49 221 806-9000 (Montags bis Freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr) http://www.tuv.com/ |
Autor: | speedsgood [ Do 3. Sep 2015, 17:44 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: TÜV nach langer Zeit |
Die Sachlage ist nicht ganz einfach, hier aber so finde ich nachvollziehbar dargestellt. Also Vollabnahme nur, wenn > 7 Jahre und keine Papiere (z.B. COC oder EG-Übereinstimmung) existieren. Für die Honda gibt es ja entsprechende Papiere, also sollte eine Vollabnahme vermeidbar sein. http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... nformieren |
Autor: | Mykel [ Do 3. Sep 2015, 21:18 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: TÜV nach langer Zeit |
Stimmt, Waldi. Aber wenn man den Satz zu Ende liest, ist man auch schon schlauer: TÜV hat geschrieben: Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können. Davon abgesehen, dass Fahrzeuge generell keine Dinge vorlegen können bedeutet dies, dass eine Datenbestätigung des vorgeführten Fahrzeugs vorhanden sein muss. IMHO ist das die Zulassungsbescheinigung bzw. der alte Fahrzeugbrief. Das sollte genügen, auch bei älteren Schätzchen. |
Autor: | waldi [ Fr 4. Sep 2015, 10:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: TÜV nach langer Zeit |
Mykel, mein' ja nur Das war auch irgendwie ne Steilvorlage *eg* Zitat: aber ich Frage lieber dort wo die Anwesenden Ahnung haben als woanders Bevor ich da in einem (themafremden) Forum fragen würde, würde ich einfach schnell den Freundlichen anrufen |
Autor: | Reinheit [ Fr 4. Sep 2015, 13:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: TÜV nach langer Zeit |
Bei Veränderungen an Fahrzeugen (meistens Motorrad) habe ich es stets als sehr zielführend gefunden, den hohen Herren vom TÜV vorher zu fragen, ob dies oder das so möglich sei. Zum einen erkennt man seine Kompetenz und seine Entscheidungsbefugnis an (oder erweckt zumindest diesen Eindruck ), zum anderen kann man ihn dann auf seine Aussagen festnageln. |
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