RHD Import bleibt legal - für immer!
Weitgehend unbemerkt hat der EU Gerichtshof letztes Jahr eine nationale Regelung in Polen und Litauen gekippt, die den LHD-Umbau für importierte RHD-Fahrzeuge zur Bedingung für eine Zulassung des Fahrzeugs machte. Seit dem 1.1.2015 können nun auch dort rechtsgesteuerte Fahrzeuge ganz normal angemeldet werden.
Dieses Urteil bedeutet aber auch, dass es für unsere Behörden künftig unmöglich sein wird, irgendwann mal ein Verbot von RHD Fahrzeugen zu erlassen, denn ein solches verstößt gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der Union. Nur einfache Anpassungen (Scheinwerfer, Position der Nebelschlussleuchte) dürfen national geregelt werden, es darf aber kein “substanzieller Eingriff in die Konstruktion des Fahrzeugs” verlangt werden. Ein solcher würde wegen der hohen Kosten die Marktgängigkeit unzulässig einschränken.
Gut so!
Hier der
Link zur Pressemitteilung des Gerichtshofs.