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5 Jahre abgemeldet - und nun? http://991280.xxaza.cn/viewtopic.php?f=4&t=10548 |
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Autor: | c.steffan [ Fr 30. Jan 2015, 22:45 ] |
Betreff des Beitrags: | 5 Jahre abgemeldet - und nun? |
Kurze Frage an die Experten: kann man ein Auto, das fünf jahre abgemeldet war, normal zum TÜV fahren oder müssen die das irgendwie anders verarbeiten? Und: wie verhält sich das mit H-Kennzeichen, z. B. Zulassung auf Fahranfänger (19 - 20 Jahre); zahlen die dann auch nur so wenig Versicherung? (oder müssen die auch "alt" sein? ) Kurze Antworten reichen. Danke schonmal! Christof |
Autor: | Mykel [ Fr 30. Jan 2015, 23:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: 5 Jahre abgemeldet - und nun? |
Solange du die alten Papiere noch hast, ist das kein Problem, einfach zur HU fahren und dann wieder zulassen. Ohne Papiere ist in der Regel nach sieben Jahren Stilllegung Schluss, dann wird das Fahrzeug aus der Datenbank beim KBA gelöscht und die Daten sind futsch. Die Versicherung wird nach anderen Regeln abgeschlossen als die für die H-Zulassung. Eine Youngtimer-Versicherung ist z.B. schon ab 25 Jahren ab EZ möglich. Zwei Sachen sind wichtig: du brauchst ein Wertgutachten (für die Kasko) und der Klassiker darf nicht das einzige auf dich zugelassene Fahrzeug sein. Mit dem Fahreralter hat das alles nichts zu tun. (ausführliche Quelle) |
Autor: | c.steffan [ Sa 31. Jan 2015, 00:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: 5 Jahre abgemeldet - und nun? |
Danke für die schnelle Antwort! Christof |
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