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Kennzeichenbeleuchtung
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Autor:  Renishaw [ Mo 16. Nov 2009, 19:41 ]
Betreff des Beitrags:  Kennzeichenbeleuchtung

Moin moin MG-Kollegen,
ich bräuchte mal euer Fachwissen in Punkto Kennzeichenbeleuchtung. Vor einem Monat habe ich mir so ein selbstleuchtendes Kennzeichen eingebaut und bin wirklich super zufrieden damit. Jedoch würde ich gerne, das das Kennzeichen schon beim öffnen des Autos angeht und nicht erst beim einschalten der Scheinwerfer. Wie gehe ich da vor? Währe es sehr aufwendig?

Mit freundlichen Gruß

Christoph

Autor:  Marco [ Mo 16. Nov 2009, 20:41 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

Spontan fällt mir dazu nur ein: mit der Zentralverriegelung koppeln...
stell ich mir aber aufwendig vor...

Autor:  X-Power [ Mo 16. Nov 2009, 23:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

Ist aber im Bereich der STVO glaub ich nicht zulässig :down:

Autor:  an9el [ Mo 16. Nov 2009, 23:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

warum soll das nicht zulässig sein??? das auto steht doch zu dem zeitpunkt noch da, also unterliegt es gar nicht der stvzo. erst wenn man drinsitzt und nen schlüssel hat sieht es anders aus

Autor:  MG-CH [ Di 17. Nov 2009, 11:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

Soviel ich weiss:

Sobald ein Fz auf öffentlichem Grund steht, unterliegt es der Strassenverkehrsordnung.
Egal, ob stehend, oder fahrend...

Grüess
Andy

Autor:  Marco [ Di 17. Nov 2009, 13:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

MG-CH hat geschrieben:
Soviel ich weiss:

Sobald ein Fz auf öffentlichem Grund steht, unterliegt es der Strassenverkehrsordnung.
Egal, ob stehend, oder fahrend...


Jep, dieser Meinung bin ich auch... Auf öffentlichem Grund und Boden muß er eine Betriebserlaubnis haben und Verkehrssicher sein...

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das die Kennzeichenbeleuchtung so (wie Christoph das vorhat) verboten sein soll... schließlich darf man das Licht auch bei stehendem Auto und bei Tag anhaben. Desweiteren gibt es genügend Fahrzeuge bei denen das Licht beim öffnen des Fahrzeuges an oder ausgeht (Follow-me-home funktion, oder wie das heißt). Und die Kennzeichenleuchte gehöhrt zur Fahrzeugbeleuchtung...

Das wäre meine logische Erklärung...aber ist sicher keine garantie auf richtigkeit... :angel:

Autor:  Renishaw [ Di 17. Nov 2009, 17:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

erlaubt oder nicht, denke nicht das ich gerade da probleme mit der polizei bekomme.......doch weiß einer wie man das umsetzen kann?

Autor:  olli256 [ Di 17. Nov 2009, 23:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

Wenn ich es richtig verstehe, soll das Licht eingeschaltet werden, sobald die Türen entriegelt werden und erst wieder ausschalten wenn die Türen verriegelt werden.
Man sollte die Position des Pin in der Tür, auswerten, der Anzeigt ob diese verriegelt ist ( wie das Ding richtig heißt, ist mir nicht bekannt).
Am besten mit einen Zugtasterhttp://www.polo-motorrad.de/group/7292/dmc_mb3_search_pi1.ffilter.GROUP_PATH.0/%287292%29+Elektrik+%26+Beleuchtung/dmc_mb3_search_pi1.num/12/dmc_mb3_search_pi1.page/5/dmc_mb3_search_pi1.searchstring//L/0/Suche.448.0.html gibst auch bei Louis.
Diesen so in die Tür montieren das der Taster geschlossen ist wenn der Pin oben ist und über Dauerpuls ( Klemme 30) an die Kennzeichenbeleuchtung anschlissen.

Autor:  Lars Steinke [ Mi 18. Nov 2009, 12:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

http://www.mgfcar.de/schedules/alarm_ecu_door_lock.jpg
C61-19 = Orange

IMHO:
Low = Lock off
High = Lock on

Dort wurde damals auch die One-Shot Schaltung für die Fensterheber angeschlossen.

Autor:  an9el [ Do 19. Nov 2009, 16:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

klar ist dass das fzg wenn es auf einer öffentlichen strasse steht auch der stvzo entsprechen muss. aber ich meinte eigentlich...was bitte soll denn schon passieren, wenn es nur dort STEHT? ich mein da leuchtet doch sowieso keine beleuchtung dann. zudem ist die kennzeichenbeleuchtung ja keine ZUSATZ-Beleuchtung die nachträglich am auto angebracht wurde, insofern kann ich mir nicht vorstellen dass es da überhaupt probleme gibt. anders wäre es z.b. wenn man die beleuchtung selbst ändert, also z.b. statt normalen glühbirnen leds verbaut bzw. einfach ganz andere leuchten. denn die sind ja dann nicht für die strasse geprüft wurden, und wenn doch dann nur so wie sie in der ABE geprüft wurden. also z.b. nur so hoch oder weit von der mitte weg verbaut etc.
also ich finde die idee mit dem beleuchteten kennzeichen dass auch leuchtet wenn man das auto entriegelt gut. nicht so was sinnfreies wie unterbodenbeleuchtung (und ja ich weiss die wäre definitiv verboten selbst wenn das auto nur dort STEHT....). in der beschreibung der kennzeichenleuchte steht nicht noch mehr dazu da? etwa...erlaubt als kennzeichenleuchte gekoppelt mit der normalen beleuchtung des pkws etc??? ansonsten kann ich auch gerne mal unseren tüv fragen, aber ich denke den fall hatten wir auch noch nicht. aber....auch wenn ich kein tüv-prüfer bin....ich kann mir nicht vorstellen dass es da irgendwelche probleme geben sollte. die beleuchtung wird nur zum eigentlichen zweck genutzt und wurde nicht als ungeprüftes zusatzteil zusätzlich montiert. was bitte sollte also daran probleme machen?

oh mann...ist ja ein halbes buch was ich geschrieben habe, sorry :)

also...mach! ich will das mal sehen :D

Autor:  Renishaw [ Sa 21. Nov 2009, 19:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

Da wird es keine Probleme geben, würde ich für übertrieben empfinden......doch gibt es da keine leichtere lösung? scheint bisher doch recht aufwändig für diese "kleine" sache zu sein :-)

Autor:  pascal [ Sa 21. Nov 2009, 23:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kennzeichenbeleuchtung

Wieso sollte es da Probleme mit der Rennleitung geben? Wenn ich meinen Familienkutsche mit dem Handsender entriegele, dann gehen sofort die Innenraumleuchten, sowie die Scheinwerfer, Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung an. Mit der "Coming Home" Funktion leuchtet der Wagen auch wie ein Weinachtsbaum. Und dies ist alles so ab Werk, und da schert sich kein Mensch darum.

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