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heckemblem? http://991280.xxaza.cn/viewtopic.php?f=3&t=2022 |
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Autor: | an9el [ Sa 1. Aug 2009, 21:49 ] |
Betreff des Beitrags: | heckemblem? |
hallo... weiss einer wo man dieses emblem "MG" vom heck (mit den "flügeln") herbekommt? |
Autor: | Vol_ker [ So 2. Aug 2009, 00:25 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: heckemblem? |
Sieht nach Mini Cooper Emblem aus, auf das das MG Oktakon aufgeklebt wurde. Grüße Vol_ker |
Autor: | stipa [ So 2. Aug 2009, 10:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: heckemblem? |
Ich find das MG-TF ja irgendwie nice in der dritten Bremsleuchte ,lustige Idee,was sagt denn der deutsche Tüv zu sowas?Den störts warscheinlich ehr das die Lampe läsiert wurde,oder?lg |
Autor: | Kiaro [ Di 11. Aug 2009, 23:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: heckemblem? |
stipa hat geschrieben: Ich find das MG-TF ja irgendwie nice in der dritten Bremsleuchte ,lustige Idee,was sagt denn der deutsche Tüv zu sowas?Den störts warscheinlich ehr das die Lampe läsiert wurde,oder?lg so viel ich gehört habe ist das mit der Dritten Bremsleuchte nicht verboten da das Fahrzeug ja keins haben muss. Vielleicht ist dir auch bei der Dodge Viper aufgefallen das die Dritte Bremsleuchte eine Cobraumrundung aufgedruckt ist, ich mein wenn das doch erlaubt ist glaube ich nicht das diese hier irgentwem stören würde oder gar Schaden. |
Autor: | bohli [ Mi 12. Aug 2009, 08:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: heckemblem? |
Zitat BOSCH-Homepage: In den USA ist sie schon seit Anfang der achtziger Jahre Pflicht und seit 1998 ist sie in Deutschland bei Neufahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben: die dritte Bremsleuchte. Zitat: so viel ich gehört habe ist das mit der Dritten Bremsleuchte nicht verboten da das Fahrzeug ja keins haben muss. Sorry, aber das macht nun überhaupt keinen Sinn. Selbst wenn die 3. Bremsleuchte Zusatzausstattung wäre (was sie übrigens bei den ersten F MK1-Modellen auch war), muss sie eine Zulassung haben!! Sonst könnte ich mir ja auch Zusatzscheinwerfer aus Baustrahlern (500W) dranbauen. So nach dem Motto: Ist ja nicht vorgeschrieben, dass man das braucht, dann ist es auch nicht verboten... |
Autor: | olli256 [ Mi 12. Aug 2009, 19:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: heckemblem? |
Jede Leuchte die nach aussen gerichtet ist, muss einen Bauartgenehmigung haben, die mit einer Erhaben aufgebrachten "E" Nummer oder früher eine Welle, gekennzeichnet sind, und diese dürfen nicht verändert werden(vgl.§§49a StVZO). Eine nicht vorgeschriebene Leuchte unterliegt, wenn sie montiert wird, den Vorschriften der StVZO (vgl.§§53 StVZO). Eine Ausnahme bilden Mehrspurigenfahrzeuge , diese dürfen mit einer oder mehre Arbeitsscheinwerfer ausgerüstet sein, die nicht einer Bauartgenehmigung unterliegen müssen, deswegen sollte man, bei der zusätzlichen Montage von Nebel- oder Fernlichtleuchten aufpassen, ob die Dinger überhaupt zugelassen sind und nicht als Arbeitslicht verkauft werden. (vgl.§§ 52, 52a StVZO). |
Autor: | an9el [ Fr 14. Aug 2009, 12:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: heckemblem? |
aalso..um nochmal aufs ursprüngliche thema zu kommen das mg-emblem ist also nicht "original"? muss also ein minin-emblem besorgen und das mg dann da drauf? oder hat das wer irgendwo "fertig" entdeckt? |
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