@ Sven
Wenn ich das richtig einschätze ist mit dem neu formulierten Datenschutzgesetz und dem hierzu gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2011 die Verwertbarkeit derartiger Beweismittel nun sehr viel unproblematischer wie zuvor.
Das Schreiben des Berliner Datenschutzbeauftragten empfinde ich in dem Zusammenhang auch als sehr hilfreich, da es Begriffe wie "öffentlicher Raum" genauer definiert und verständlich die einzelnen Szenarien schildert.
Zusammengefasst sollte es nach m.E. somit kein Problem darstellen entsprechende Videos gegen einen Straftäter/Schadensverursacher zu verwenden.
Die Anschaffung steht für mich demnach auch außer Frage. Aber ich warte mal ab was noch bis Juni auf den Markt kommt.
Was ich mir nur noch wünschen würde ist wie bei meiner iPod Touch Home WLAN Videoüberwachung die Versendung von Videos oder mindestens von Bildern auf mein iPhone sobald ein Bewegungsalarm des Beschleunigungssensors ausgelöst wurde.
Keine Angst, bin eigentlich ganz normal. Falls mich jetzt jemand als paranoid einschätzt.
Aber der iPod steht hier sowieso die ganze Zeit in seinem Dock, die App. hat mich ca. 2 € gekostet und nun hab ich 'ne HD Videoüberwachung mit Videoversendung bei Bewegungserkennung. Der ganze Plunder soll ja auch mal für was gut sein. Und hier in L.A. ist das eigentlich normal.
Hätte ja auch schon 'ne Idee wie ich mein altes iPhone zur vollständigen Kfz Überwachung mit 360Grad rundumblick und allem Schnickschnack nutzten könnte. Müsste nur 'ne passende App programmieren können.