Ambiente-Beleuchtung im MGF/TF
Hallo,
hab heute abend mal eines meiner älteren, abgeschlossenen Projekte ein wenig verfeinert. Und zwar die Ambiente-Beleuchtung, die ich schon in dem anderen Thread gezeigt hab:
Heute hat ja quasi jedes Auto sowas. Ist eine sehr angenehme Sache, der Lichtschein ist gerade hell genug, dass man sich im Dunkeln ein wenig besser beim Bedienen der Mittelkonsole zurecht findet, aber nicht so hell, dass es stört. Meine Ambiente-Beleuchtung ist sogar regelbar, und wenn man sie wieder aus macht, dann dimmt sie langsam runter mit einem Verzögerungseffekt.
Wie baut man sowas?
Ich hab zwei superhelle LEDs in den Rückspiegel integriert. Dazu habe ich zwei Löcher unten in das Gehäuse gebohrt. Angeschlossen ist das ganze über den Standlicht-Schalter, den ich hinterm Handschuhfach an der Handschuchfach-Leuchte angezapft hab.
Herzstück des ganzen ist eine kleine Platine, die im wesentlichen das Dreh-Poti für die Helligkeitsregelung beherbergt, sowie einen 220 uF-Kondensator der für den Runterdimm-Effekt verantwortlich ist:
Hier die Schaltskizze:
Ein erster Test:
Und das ganze zusammen gebaut im Spiegelgehäuse, mit einigen Tropfen Sekundenkleber fixiert:
Dabei müssen die LED-Fassungen möglichst mit schwarzem Klebeband abgeklebt werden, da sonst das gelbe Licht an anderen Stellen aus dem Spiegel hervortreten kann wo wir es nicht haben wollen.
Nochmal die Löcher an der Unterseite des Spiegels... gut zu sehen das mittlere Loch, über das mit einem kleinen Schraubenzieher die Helligkeit der Ambiente-Beleuchtung je nach Geschmack eingestellt werden kann.
Vielleicht hat ja jemand Lust, sowas mal nachzubauen. Ich freue mich jedesmal darüber wenn ich mit dem MG bei Dunkelheit fahre.
Wer nähere Infos und ne Teileliste haben will, der kann mir ne PN schreiben.
Noch was zum "Rechtlichen":
Diese Ambiente-Beleuchtung fällt laut StVZO nicht unter genehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen nach §49a, da es sich hier um eine Einrichtung im Fahrzeug
inneren handelt. Es gelten somit nur die allgemeinen Vorschriften des §30 StVZO, vor allem § 30 I S. 1, wonach ein Fahrzeug so gebaut sein muss, dass ein „verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt“. Von den LEDs darf praktisch gesehen also weder für den Fahrer noch für den das Fahrzeug umgebenden Verkehr eine Ablenkungs- oder Blendwirkung ausgehen. Da die LEDs aber versenkt im Spiegelgehäuse montiert werden und zudem einen recht engen Abstrahlwinkel haben, sind sie von außen so gut wie unsichtbar.