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Motorschaden - Gewährleistungsfall? 
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Beitrag Motorschaden - Gewährleistungsfall?
Hallo erstmal an alle. Ich habe in den letzten Jahren wenig bis gar nichts hier geschrieben aber fleissig mitgelesen. Im alten Forum war ich wesentlich aktiver. Vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere an mich.

Nun zu meinem Problem: Vor ca. 2 Wochen hat sich mein MGF mit Motorschaden verabschiedet. Als ich an einen Kreisel angefahren bin, ist er einfach ausgegangen. Mein Versuch ihn wieder zu starten wurde nur von einem ekelhaften rasselnden Geräusch aus dem Motorraum begleitet. Das Auto wurde dann vom ADAC zur (einzigen) Fachwerkstatt in der Nähe abgeschleppt. Der freundliche Herr vom ADAC meinte "Zahnriemen gerissen". Als ich den Wagen in der Werkstatt abgegeben hab, meinte der zuständige Service-Mitarbeiter. "Hört sich stark nach einem Motorschaden an, die Werkstatt wird das aber noch prüfen". Ein paar Tage später kam denn der Anruf der Werkstatt - wie befürchtet ein Motorschaden. Angeblich wäre "Zylinder auf Kolben aufgeschlagen" (oder umgekerht - bin Laie), also ein wirtschaftlicher Totalschaden, da nur ein "neuer" Austauschmotor als Reparatur in frage käme. Daraufhin hab ich den Wagen wieder zu mir schleppen lassen und den MG schon geistig abgeschrieben.

Was ich nicht bedacht hab: Im November 2009 wurde die ZKD inklusive WaPu, Zahnriemen etc. von derselben Werkstatt aufgrund eines ZKD-Schadens erneuert. Nun hat mich ein Freund, der ebenfalls bei einem Autohaus im Service (Hundai) arbeitet darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf Reparaturen und Teile ja 2 Jahre Gewährleistung hätte (ich dachte es wäre nur 1 Jahr). Außerdem könne dieser Schaden eigentlich nur entstehen wenn der Zahnriemen reisst, da dieser dafür sorgt, dass Kolben und Zylinder eben nicht aufeinander schlagen. Somit wäre der gerissenen Zahnriemen, auf den ja noch die Gewährleistung anzuwenden wäre, für den Schaden verantwortlich.

Was denkt ihr? Kann ich mich hier auf die Gewährleistung berufen?

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MGF 1.8; 88 Kw; Bj. 1998;BRG - seit 04/11 mit Motorschaden eingemottet - seit 06/12 wieder "on the road"


So 24. Apr 2011, 16:01
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Registriert: Sa 28. Aug 2010, 21:45
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Beitrag Re: Motorschaden - Gewährleistungsfall?
Versuchen kannst du das.
Allerdings wirst du, wenn du überhaupt was bekommst, einen neuen Zahnriemen bekommen und vielleicht ein Gutschein über den damals angefallenen Lohn zum wechseln des Zahnriemens.
Zu mehr ist die Werkstatt meineswissens nicht verpflichtet.
Als sowas änhnliches bei mir mal vorkam habe ich einen Austauschmotor eingebastelt bekommen und habe für die Kosten des Austauschmotors alle vorhergehenden Reparaturen angerechnet bekommen. Also bekam ich den Austauschmotor für 380 Euro...
Mann muss aber dazusagen, daß mein Motor EIN Tag nach der Reparatur über den Jordan ging und nicht wie bei Dir, knapp zwei Jahre.

Mehr hatte ich damals auch nicht rausschlagen können vielleicht auch aufgrund fehlender Rechtschutzversicherung. :oops:

Ich wünsche Dir allerdings viel Erfolg, Vielleicht bauen Sie Dir ja einen umsonst ein wenn du Ihnen ein Motor bringst. :up: :angel: :angel:

Und was ich vergessen hatte: Herzliches Beileid!

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"Woher soll ich wissen was ich denke bevor ich höre was ich sage?" - Marilyn Monroe

Mein F musste leider nem TF weichen.


So 24. Apr 2011, 17:11
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Beitrag Re: Motorschaden - Gewährleistungsfall?
Hallo,

2 Jahre kann eigentlich nicht sein. Soweit mir bekannt waren das nur 6 Monate Garantie auf die Teile.
Ist aber auch egal, weil's wie schon gesagt nur für das Teil gilt, nicht für den Job das Zeug reinzutun.

Wegen der anstehnenden Streiterei würd ich zunächst mal keinen Cent in irgendwelche Anwältesmäuler werfen (sorry an die ggf. mitlesenden ... ;) )
Das Ganze wird sowieso zunächst auf ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen KFZ-Innung rauslaufen, sofern der Betrieb dort Mitglied ist.
Da sitzt sowieso ein neutraler Anwalt, der den Fall beurteilt.
Ohne stichhaltige Streitlage kommt ein Fall da aber garnicht erst rein.

Andere Frage, aus reiner Neugier...
Wurde seinerzeit mit dem Zahnriemen nicht auch die Spannrolle für den Zahnriemen mit ausgetauscht ?

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Gruß
Dieter
MGF/TF http://www.mgfcar.de
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So 24. Apr 2011, 18:11
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Registriert: So 13. Mär 2011, 17:53
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Beitrag Re: Motorschaden - Gewährleistungsfall?
Ich seh das anders. Lese dir erstmal die AGB der Werkstatt durch. Vielleicht geben sie ja auch 2 Jahre Garantie. Das ist gar nicht sooo selten. Steht da nichts von Garantie oder Gewährleistung hast du automatisch 2 Jahre Gewährleistung. Oder die Gewährleistung wurde in der AGB auf 1 Jahr reduziert. Diese Möglichkeit hat der Händler. Wobei du dann aber in der Beweispflicht stehst ab 6 Monaten nach Werkstattbesuch. Also Gutachter beauftragen!

Der Kolben läuft im Zylinder, diese können nicht aufschlagen. Wahrscheinlich ist ein Ventil auf dem Kolben aufgeschlagen. Wenn nur ein oder mehrere Ventile krumm sind ist der Motor noch reparabel!

Versicherung für Verkehrsrechtsschutz besteht auch bei Werkstattärger! Diese sollte man meiner Meinung als Autofahrer immer haben.

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Beste Grüße

Adrian


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So 24. Apr 2011, 19:00
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Beitrag Re: Motorschaden - Gewährleistungsfall?
Richtig, in der Regel gelten 2 Jahre Gewähr mit Beweisumkehr nach 6 Monaten. Ein Zahnriemen hat einen Serviceintervall von 5 Jahren oder 60.000 km, wenn der nach 18 Monaten schon reißt, dann sehe ich die Chancen mal gar nicht so schlecht, dass hier von einem Materialfehler auszugehen ist. Wichtig: Den Riemen sicherstellen (lassen - Gutachter), damit die Werkstatt den nicht manipulieren kann.

Meines Wissens erstreckt sich die Gewährleistung durchaus auch auf Folgeschäden, die ursächlich durch den mangelhaften Zahnriemen entstehen. Genau wie ein Kfz-Betrieb ja auch für Personenschäden haften muss, wenn beispielsweise durch eine verpfuschte Bremse ein schwerer Unfall passiert. Wenn nun der Zahnriemen einen Materialfehler hat, dann kann die Werkstatt sich die entstandenen Kosten vom Hersteller des Riemens wiederholen - Produkthaftung.

Wenn der Riemen reißt, schlagen unweigerlich einige Ventile (die sich ja nicht mehr bewegen) auf die Kolben (die ja noch laufen) auf. Da das bei dir aber beim Anfahren bei niedriger Drehzahl bzw. beim Anlassversuch war, sollte das nicht so schlimm sein. Ein Kollege im englischen MGF-Register Forum bastelt gerade daran rum, kannst dir mal den Thread dort ansehen, der ist auch gut bebildert. Ab der 2. Seite wird es richtig interessant :D

Gruß
Mykel

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So 24. Apr 2011, 20:36
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Beitrag Re: Motorschaden - Gewährleistungsfall?
Ersteinmal danke für euere Mühen und Antworten. Ich denk, ich werd mal mein Glück bei der Werkstatt besuchen.

rheinkiter hat geschrieben:
Mann muss aber dazusagen, daß mein Motor EIN Tag nach der Reparatur über den Jordan ging und nicht wie bei Dir, knapp zwei Jahre.

Naja, wenn 2 Jahre Gewährleistung bestehen, ist es egal wann das passiert, außer das dann soweit ich weis nach einem Jahr Beweisumkehr besteht - da könnt ich eventuell Probleme mit bekommen, bräuchte halt nen Gutachter.

rheinkiter hat geschrieben:
Mehr hatte ich damals auch nicht rausschlagen können vielleicht auch aufgrund fehlender Rechtschutzversicherung. :oops:

Das Problem hab ich zum Glück nicht ;)

Schnakel hat geschrieben:
Lese dir erstmal die AGB der Werkstatt durch.

Leider stehen die bei denen nicht auf den Rechnungen und auf deren Homepage ist auch nix. Die hängen bei denen aber glaub ich aus. Werd da wohl die Woche nochmal hinfahren und mir die zu Gemüte führen.

Schnakel hat geschrieben:
Der Kolben läuft im Zylinder, diese können nicht aufschlagen. Wahrscheinlich ist ein Ventil auf dem Kolben aufgeschlagen.

Sorry, jup, so rum wars. Meine Aussage von oben rührt von meiner Laienhaftigkeit auf dem Gebiet :)

Schnakel hat geschrieben:
Versicherung für Verkehrsrechtsschutz besteht auch bei Werkstattärger! Diese sollte man meiner Meinung als Autofahrer immer haben.

Und zum Glück hab ich die auch.

Dieter hat geschrieben:
Wurde seinerzeit mit dem Zahnriemen nicht auch die Spannrolle für den Zahnriemen mit ausgetauscht ?

Doch, wurde auch getauscht, wieso?

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Di 26. Apr 2011, 08:46
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Beitrag Re: Motorschaden - Gewährleistungsfall?
Amano hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:
Wurde seinerzeit mit dem Zahnriemen nicht auch die Spannrolle für den Zahnriemen mit ausgetauscht ?

Doch, wurde auch getauscht, wieso?

Ist OK, da hätte ich einen Ansatzpunkt bezüglich *mangelnder Sorgfalt* gerochen, falls die Spannrolle nicht zusammen mit dem Riemen getauscht worden wäre.

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Gruß
Dieter
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Di 26. Apr 2011, 12:11
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