Re: Beifahrerairbag dekativieren??
bohli hat geschrieben:
Inoffiziell heißt, dass das komplette Airbagsystem "abgeschaltet" wird. (incl. Fahrerairbag und Gurtstraffern).
Und das ist natürlich nicht zulässig.
Hatte dazu in Autobild mal einen schönen Text gefunden, der anscheinend von einem Prüfer mit Spezialgebiet "Tuning" vom TÜV-Rheinland stammt. Der Wortlaut war ungefähr folgender:
>>> Airbags können aus Fahrzeugen ausgebaut werden, um zum Beispiel Sportlenkräder einzubauen, wenn dadurch das Verletzungsrisiko für die Insassen nicht ansteigt. Diese Fahrzeuge werden auch ohne Probleme vom TÜV abgenommen<<<
Hier das "Offizielle", was ich beim TÜV Rheinland gefunden habe :
>>>Sollte ein Fahrzeug serienmäßig mit einem Airbag ausgerüstet sein, so ist die Umrüstung auf ein Lenkrad ohne Airbag problematisch. Es muss nachgewiesen werden, dass der Insassenschutz ohne Frontairbag gemäß den Richtlinien erhalten bleibt. Zu guter letzt müssen bei einem Umbau die fahrzeugspezifischen Lenkradnaben verwendet werden. Denn die Narbe bestimmt im Fall eines Unfalls das Deformationsverhalten des Lenkrades und nimmt damit direkt Einfluss auf das Verletzungsrisiko sowie die Schwere der Verletzung.<<<
http://www.tuv.com/de/innenraum.html