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Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? http://991280.xxaza.cn/viewtopic.php?f=2&t=1494 |
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Autor: | rontelli [ Do 21. Mai 2009, 16:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? |
Ich brauche umbedingt die Sondergenehmigungs-Schreiben für einen MGF ,egal woher für die Lichtweitenregelung. Reicht auch eine Kopie vom KFZ-Schein. Bekomme keinen Tüv ,da der TÜV nur diese Bemängelt hat . |
Autor: | Saarländer [ Do 21. Mai 2009, 16:55 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? |
Jetzt drehen die Graukittel wohl völlig durch. Es gibt keinen MGF mit Leuchtweitenregulierung |
Autor: | Leimbaer [ Do 21. Mai 2009, 17:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? |
Hey wo gibts denn sowas!!!!!!! Die sollen gefälligst ihre eigenen Unterlagen checken....... Frag den Menschen mal warum andere MGF`s noch auf den Strassen zu sehen sind, oder ob die wohl alle ohne TÜV durch die Gegend fahren??? |
Autor: | stipa [ Do 21. Mai 2009, 17:09 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? |
was für mega vollidioten! |
Autor: | pascal [ Do 21. Mai 2009, 17:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? |
Probier einfach eine andere TÜV Niederlassung aus, oder frag nach wann der Prüfer in Urlaub ist. |
Autor: | David [ Do 21. Mai 2009, 18:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? |
vorallem, wie hat er zuvor die hu bestanden ohne weitenregulierung? |
Autor: | GSMK [ Do 21. Mai 2009, 19:54 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? |
Verweis deinen "Prüfer" auf die EG-Regelung ECE R-48(besonders die Absätze 6.2.6.1.1 u. 6.2.6.1.2) - das ist deine "Ausnahmegenehmigung". Sollten die Tüvmenschen aber auch von sich aus wissen. |
Autor: | Dieter [ Do 21. Mai 2009, 21:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher?? |
Wer ? Was ? ist klar Wann ? ist auch klar Wo ? und dann würd ich mir überlegen ob man man nicht sogar eine Anzeige wegen Nötigung oder sonstwas erstattet. (OK, ich hab heut schon ein paar Bier gezogen) Schliesslich hat der Hobel eine EU Betriebserlaubnis, welche klar und deutlich auf dem Typschild ausgewiesen ist. |
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