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Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??
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Autor:  rontelli [ Do 21. Mai 2009, 16:49 ]
Betreff des Beitrags:  Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??

Ich brauche umbedingt die Sondergenehmigungs-Schreiben für einen MGF ,egal woher für die Lichtweitenregelung.
Reicht auch eine Kopie vom KFZ-Schein.

Bekomme keinen Tüv ,da der TÜV nur diese Bemängelt hat .

Autor:  Saarländer [ Do 21. Mai 2009, 16:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??

:konfus: Jetzt drehen die Graukittel wohl völlig durch.
Es gibt keinen MGF mit Leuchtweitenregulierung

Autor:  Leimbaer [ Do 21. Mai 2009, 17:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??

Hey wo gibts denn sowas!!!!!!! Die sollen gefälligst ihre eigenen Unterlagen checken....... :konfus:

Frag den Menschen mal warum andere MGF`s noch auf den Strassen zu sehen sind, oder ob die
wohl alle ohne TÜV durch die Gegend fahren??? :down: :down: :down:

Autor:  stipa [ Do 21. Mai 2009, 17:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??

was für mega vollidioten! :konfus:

Autor:  pascal [ Do 21. Mai 2009, 17:13 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??

Probier einfach eine andere TÜV Niederlassung aus, oder frag nach wann der Prüfer in Urlaub ist.

Autor:  David [ Do 21. Mai 2009, 18:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??

vorallem, wie hat er zuvor die hu bestanden ohne weitenregulierung? :konfus:

Autor:  GSMK [ Do 21. Mai 2009, 19:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??

Verweis deinen "Prüfer" auf die EG-Regelung ECE R-48(besonders die Absätze 6.2.6.1.1 u. 6.2.6.1.2) - das ist deine "Ausnahmegenehmigung".
Sollten die Tüvmenschen aber auch von sich aus wissen. :konfus:

Autor:  Dieter [ Do 21. Mai 2009, 21:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Sondergenehmigungs-Schreiben Lichtweitenregulierung,Woher??

Wer ?
Was ? ist klar
Wann ? ist auch klar
Wo ?

und dann würd ich mir überlegen ob man man nicht sogar eine Anzeige wegen Nötigung oder sonstwas erstattet. (OK, ich hab heut schon ein paar Bier gezogen) ;)
Schliesslich hat der Hobel eine EU Betriebserlaubnis, welche klar und deutlich auf dem Typschild ausgewiesen ist.

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